Mittwoch, 15. Mai 2013

LEBENSSCHUTZ UND ANONYMITÄT - (wie) passt das zusammen?



 
Im konkreten Leben kommt es immer wieder zu Situationen, in denen unterschiedliche Schutz-Rechte verschiedener Personen gegeneinander abgewogen werden müssen – zum Beispiel bei Adoptionen, Organtransplantationen und der assistierten Reproduktion. Bei der Adoption sollen die leiblichen Eltern des Adoptierten geschützt werden. Der Spender eines Organs, insbesondere eines Herzens, darf dem Empfänger nicht bekannt werden. Ein Samenspender möchte unbenannt bleiben. Eine vom Gesetz vorgesehene (Teil-)Lösung für derartige Konkurrenzsituationen ist die Anonymität.

In den letzten Wochen haben zwei Fälle, bei denen die Zulässigkeit bzw. Dauer und Umfang dieser Anonymität von entscheidender Bedeutung sein können, eine besondere mediale Aufmerksamkeit erlangt:

- Am 13. März hat das Kabinett über die Vorlage zur „Vertraulichen Geburt“ entschieden. Die Geburt erfolgt zwar anonym, aber die Daten der Mutter werden erfasst und für 16 Jahre aufbewahrt. Damit soll das Recht der Kinder auf Kenntnis der eigenen Herkunft gewährleistet. Diese Daten können Kindern die oft frustrierende Suche nach ihrer Mutter ersparen. Wenn von der Mutter nicht bestritten – notfalls entscheidet das Familiengericht -, können die Kinder so erfahren, wer ihre leibliche Mutter ist.

- Im Rahmen der assistierten Reproduktion hat das OLG Hamm im Februar entschieden, dass Kinder, die ihr Leben einem Samenspender verdanken, ein Recht auf Kenntnis ihres leiblichen Vaters haben.

An den genannten Beispielen wird deutlich, dass je nach Situation die zugesagte und auch durchgehaltene Anonymität wesentlich zum Lebensschutz beitragen kann: Ist eine Schwangere nur dann vor, bei und nach der Geburt zu einer helfenden Beratung bereit, wenn die von ihr geforderte Anonymität gewährleistet ist, sollte dieser Wunsch ausnahmsweise auch auf Dauer respektiert werden können. Das Leben des Kindes und dessen Schutz hat Vorrang. Wenn das nicht gesichert ist, könnte das (gut gemeinte) Gesetz seine Zielgruppe verfehlen.

Bei anonymen Samenspendern (es gibt bei uns 12 Samenbanken) kann die von der Verfassung garantierte Kenntnis der eigenen Herkunft nicht sichergestellt werden. Wie kann in diesem Fall die Konkurrenz zwischen dem Wunsch der – oft regelmäßigen - Spender nach Anonymität und den Rechten der Kinder aufgelöst werden? Gibt es (gegenseitige) Unterhaltsansprüche? Wie kann bei bestehender Unkenntnis die Gefahr von Inzest ausgeschlossen werden? Und grundsätzlicher: Gibt es Grenzen für den Kinderwunsch der Eltern?

15. Mai 2013




Montag, 8. April 2013

ABTREIBUNG: "Du darfst (nicht) ..."




„Das darf man unter keinen Umständen tun“

- eine ernüchternde Antwort in der neuen Umfrage des Instituts Allensbach (FAZ 20/03/2013)

Die letzte umfassende Gesetzesänderung zum Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) datiert vom 25. Juni 1992 - gültig ab 1995. Die Abtreibung bleibt dabei zwar rechtswidrig, sie ist aber nach bescheinigter Beratung für alle Beteiligten straffrei. Der Staat hat sicher zu stellen, dass diese Konfliktberatung flächendeckend angeboten wird. Für den Arzt ist danach die Abtreibung eine zu entlohnende Dienstleistung. Zudem werden Abtreibungen in über 90% der Fälle staatlich finanziert.

Dieser Paradigmenwechsel – Beratung statt Strafe – war (und ist) umstritten. Die Kritik hat sich vor allem darauf konzentriert, dass damit das Unrechtsbewusstsein abnehmen werde. Die jüngste Studie von Allensbach hat leider die Richtigkeit dieser pessimistischen Prognose bestätigt: In nur 13% der Antworten wird die Abtreibung noch als gravierender Normverstoß wahrgenommen.

Ganz offensichtlich wird mit dieser Gesetzesänderung der dem Staat aufgegebene Schutz des ungeborenen Lebens nicht wirksam gesichert und schon gar nicht verbessert. Der Gesetzgeber hätte schon vor Jahren seiner vom BVerfG in 1993 angemahnten Überprüfungs- (vielleicht Änderungs-) pflicht nachkommen müssen.

Es ist aber fraglich, ob diese Forderung (noch) realistisch ist. Von den dazu Berechtigten drängt im Moment niemand „nach Karlsruhe“. Unter den gegebenen politischen (und gesellschaftlichen) Verhältnissen ist zudem mehr als ungewiss, ob diese Überprüfung zu den erhofften Ergebnissen führen würde.

Im Jahr 2012 sind 106.800 Abtreibungen gemeldet worden. Es gibt bessere Alternativen – für Mütter und Kinder. Durch positive Maßnahmen dieses Bewusstsein zu wecken bzw. zu stärken, muss daher ein Ziel unserer Aktivitäten zugunsten des Lebens sein. Vielleicht ergibt sich aus der Diskussion um die „Vertrauliche Geburt“ ein erfolgversprechender Ansatz. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Regelung ist die gezielt persönliche Beratung der Schwangeren vor, während und nach der Geburt. Es muss besser gelingen, den Müttern gangbare Wege zu dem gemeinsamen Leben mit ihren Kindern aufzuzeigen.

8. April 2013

J. Beckermann


Mittwoch, 13. März 2013

"Die Pille danach ..."


Ein ermutigendes Zeichen einer den Menschen zugewandten Theologie -
Und: Die Eigentorheit mancher Lebensschützer

Nach Medienberichten haben im Dezember 2012 zwei katholische Krankenhäuser in Köln einer vergewaltigten Frau die erbetene ärztliche Hilfe, incl. der „Pille danach“, verweigert.

Der Kölner Kardinal Meisner hat sich öffentlich für das Verhalten der Kliniken entschuldigt und, zunächst nur für sich, wenige Tage später auch mit Zustimmung der Deutschen Bischofskonferenz, die Nutzung der „Pille danach“ gestattet – für den Fall einer Vergewaltigung und nur zum Zwecke der Verhinderung der Befruchtung. Diese Haltung beinhaltet keine Kehrtwende in der katholischen Sexualmoral. Die geforderte grundsätzliche Offenheit für das Kind gilt nicht für eine gewaltsame, zwangsweise Vereinigung.

Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, bedürfen schnellstmöglichst der solidarischen, umfassenden Hilfe. Dass der Gedanke, aus dieser gewaltsamen Verbindung könne ein Kind entstehen, für diese Frauen zutiefst erschreckend ist, ist nur zu verständlich. Mit seiner differenzierenden Auffassung zu der selektiven Akzeptanz der „Pille danach“ zeigt der Kardinal einen auch mit katholischen Moralvorstellungen zu vereinbarenden Weg auf.

So kann die Kirche den Menschen in ihrer Not tatkräftig beistehen. Dieses Zeichen der barmherzigen, den Menschen zugewandten Theologie kann helfen, zumindest einen Teil der – insbesondere durch die frühere Behandlung der Missbrauchsfälle - verloren gegangenen Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen

Bei diesem medial aufgeheizten Vorgang ist noch ein weiterer Aspekt bemerkenswert: Leider liefern einige „Lebensschützer“ ihren Gegnern (ungewollt) Schützenhilfe – und zwar durch ihre oft genug undifferenzierte, das Wohl der Menschen anscheinend missachtende Argumentation. Kardinal Meisner verdient Dank für seine mutige Haltung, nicht die zum Teil verächtlichen Kommentare auch aus Reihen derer, die wie er dem Schutz des Lebens dienen wollen.

Johannes Beckermannn
13.03.2013

Samstag, 8. Dezember 2012

Der Tod hat viele Gesichter (3/3)

Gespräch über Organspende, Teil 3 Johannes Beckermann, HMK Leben im Gespräch mit Prof. Dr. med. Bechstein und Prof. Josef Schuster Sj über die postmortale Organspende, die Patientenverfügung und über den Organspendeausweis

Der Tod hat viele Gesichter (2/3)

Johannes Beckermann, HMK Leben im Gespräch mit Prof. Dr. med. Bechstein und Prof. Josef Schuster Sj über die medizinischen Bedingen der Organentnahme

Der Tod hat viele Gesichter (1/3)

Gespräch über Organspende Teil 1 Johannes Beckermann, HMK Leben im Gespräch mit Prof. Dr. med. Bechstein: Zum Konzept des Hirntodes und den Voraussetzungen zur Organspende

Sonntag, 18. November 2012

Der Tod und die Medizin

Johannes Beckermann, HMK Leben im Gespräch mit Prof. Josef Schuster SJ über die moralischen Aspekte bei der Organspende