Vor ihrer praktischen Umsetzung
bedürfen neue Forschungsergebnisse der Gentechnik der ethischen und
rechtlichen Einordnung
Maßstäbe: Für ein
menschenfreundliches Umfeld, gegen die Verzweckung des Menschen
Themen aus dem Bereich Gendiagnostik
sind in den Medien fast omnipräsent: Mittels Klonen hergestellte
menschliche Embryonen, „prädikative“ Tests im Mutterleib zur
Frühsterkennung möglicher Fehlbildungen sowie Brustamputationen
nach positiven Gentests zur Vermeidung von Krebs. Darüber hinaus
gibt es – weitgehend unbemerkt - erfolgreiche Krebsbehandlungen mit
Hilfe der Gentechnik. (Bei uns sollen etwa 80 krebskranke Kinder so
geheilt worden sein (FAZ, 3/4/2013).
Neue bio-wissenschaftliche
Forschungsergebnisse bedürfen vor ihrer Anwendung der ethischen und
rechtlichen Bewertung und Einordnung. Unter dem – positiv
klingenden, aber unscharfen – Stichwort des geforderten Primats
einer „Ethik des Heilens“ werden diese Probleme zwar intensiv
aber oft genug auch undifferenziert und einseitig diskutiert.
In einigen Bereichen, z.B. beim Klonen
von Menschen, ist der endgültige „Durchbruch“ noch nicht
erfolgt. Nach aller Erfahrung muss man aber davon ausgehen, dass das
technisch Machbare auch realisiert wird - der geklonte Mensch als
verlockendes, unerschöpfliches Ersatzteillager. Deshalb sollten wir
uns schon heute auf weitere mögliche Entwicklungen einstellen. Es
wäre fahrlässig und unverantwortlich, auf ein Scheitern bzw. den
freiwilligen Verzicht weiterer Forschungen zu hoffen.
Die bisherigen Entwicklungen und das
faktische Verschmelzen verschiedener Bereiche – in der Gentechnik,
der Fortpflanzungsmedizin und der Stammzellenforschung – erfordern
den umfassenden gesamtgesellschaftlichen, nicht nur
medizinischen, Diskurs*. Ziel muss eine menschenfreundliche, in
die Zukunft weisende Antwort sein. Dabei wird es u.a. darauf
ankommen, die „Rechte auf Wissen bzw. Nicht-Wissen“ gegeneinander
abzuwägen.
*Vergl. Deutscher Ethikrat Mai 2013
„Zukunft der genetischen Diagnostik“
Juni 2013