Montag, 8. April 2013

ABTREIBUNG: "Du darfst (nicht) ..."




Das darf man unter keinen Umständen tun“

- eine ernüchternde Antwort in der neuen Umfrage des Instituts Allensbach (FAZ 20/03/2013)

Die letzte umfassende Gesetzesänderung zum Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) datiert vom 25. Juni 1992 - gültig ab 1995. Die Abtreibung bleibt dabei zwar rechtswidrig, sie ist aber nach bescheinigter Beratung für alle Beteiligten straffrei. Der Staat hat sicher zu stellen, dass diese Konfliktberatung flächendeckend angeboten wird. Für den Arzt ist danach die Abtreibung eine zu entlohnende Dienstleistung. Zudem werden Abtreibungen in über 90% der Fälle staatlich finanziert.

Dieser Paradigmenwechsel – Beratung statt Strafe – war (und ist) umstritten. Die Kritik hat sich vor allem darauf konzentriert, dass damit das Unrechtsbewusstsein abnehmen werde. Die jüngste Studie von Allensbach hat leider die Richtigkeit dieser pessimistischen Prognose bestätigt: In nur 13% der Antworten wird die Abtreibung noch als gravierender Normverstoß wahrgenommen.

Ganz offensichtlich wird mit dieser Gesetzesänderung der dem Staat aufgegebene Schutz des ungeborenen Lebens nicht wirksam gesichert und schon gar nicht verbessert. Der Gesetzgeber hätte schon vor Jahren seiner vom BVerfG in 1993 angemahnten Überprüfungs- (vielleicht Änderungs-) pflicht nachkommen müssen.

Es ist aber fraglich, ob diese Forderung (noch) realistisch ist. Von den dazu Berechtigten drängt im Moment niemand „nach Karlsruhe“. Unter den gegebenen politischen (und gesellschaftlichen) Verhältnissen ist zudem mehr als ungewiss, ob diese Überprüfung zu den erhofften Ergebnissen führen würde.

Im Jahr 2012 sind 106.800 Abtreibungen gemeldet worden. Es gibt bessere Alternativen – für Mütter und Kinder. Durch positive Maßnahmen dieses Bewusstsein zu wecken bzw. zu stärken, muss daher ein Ziel unserer Aktivitäten zugunsten des Lebens sein. Vielleicht ergibt sich aus der Diskussion um die „Vertrauliche Geburt“ ein erfolgversprechender Ansatz. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Regelung ist die gezielt persönliche Beratung der Schwangeren vor, während und nach der Geburt. Es muss besser gelingen, den Müttern gangbare Wege zu dem gemeinsamen Leben mit ihren Kindern aufzuzeigen.

8. April 2013

J. Beckermann


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