„Das
darf man unter keinen Umständen tun“
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eine
ernüchternde Antwort in der neuen Umfrage des Instituts Allensbach
(FAZ 20/03/2013)
Die letzte umfassende Gesetzesänderung zum Schwangerschaftsabbruch
(Abtreibung) datiert vom 25. Juni 1992 - gültig ab 1995. Die
Abtreibung bleibt dabei zwar rechtswidrig, sie ist aber nach
bescheinigter Beratung für alle Beteiligten straffrei. Der Staat hat
sicher zu stellen, dass diese Konfliktberatung flächendeckend
angeboten wird. Für den Arzt ist danach die Abtreibung eine zu
entlohnende Dienstleistung. Zudem werden Abtreibungen in über 90%
der Fälle staatlich finanziert.
Dieser Paradigmenwechsel – Beratung statt Strafe – war (und ist)
umstritten. Die Kritik hat sich vor allem darauf konzentriert, dass
damit das Unrechtsbewusstsein abnehmen werde. Die jüngste Studie von
Allensbach hat leider die Richtigkeit dieser pessimistischen Prognose
bestätigt: In nur 13% der Antworten wird die Abtreibung noch als
gravierender Normverstoß wahrgenommen.
Ganz offensichtlich wird mit dieser Gesetzesänderung der dem Staat
aufgegebene Schutz des ungeborenen Lebens nicht wirksam gesichert und
schon gar nicht verbessert. Der Gesetzgeber hätte schon vor Jahren
seiner vom BVerfG in 1993 angemahnten Überprüfungs- (vielleicht
Änderungs-) pflicht nachkommen müssen.
Es ist aber fraglich, ob diese Forderung (noch) realistisch ist. Von
den dazu Berechtigten drängt im Moment niemand „nach Karlsruhe“.
Unter den gegebenen politischen (und gesellschaftlichen)
Verhältnissen ist zudem mehr als ungewiss, ob diese Überprüfung zu
den erhofften Ergebnissen führen würde.
Im Jahr 2012 sind 106.800 Abtreibungen gemeldet worden. Es gibt
bessere Alternativen – für Mütter und Kinder. Durch positive
Maßnahmen dieses Bewusstsein zu wecken bzw. zu stärken, muss daher
ein Ziel unserer Aktivitäten zugunsten des Lebens sein. Vielleicht
ergibt sich aus der Diskussion um die „Vertrauliche Geburt“ ein
erfolgversprechender Ansatz. Ein wesentlicher Bestandteil dieser
Regelung ist die gezielt persönliche Beratung der Schwangeren vor,
während und nach der Geburt. Es muss besser gelingen, den Müttern
gangbare Wege zu dem gemeinsamen Leben mit ihren Kindern aufzuzeigen.
J. Beckermann
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