Dienstag, 3. Juni 2014

„ONE OF US“ - „EINER VON UNS“

28. Mai 2014: Entscheid der EU-Kommission: Kein Handlungsbedarf für mehr Lebensschutz - trotz einer zahlenmäßig überwältigenden Unterstützung aus der EU-Bevölkerung lehnt die EU-Kommission die Forderungen dieses Bürgerbegehrens ab

Seit April 2012 gibt es die Möglichkeit, mittels Volksbegehrens bestimmte Themen auf die politische Agenda der EU zu setzen, z.B. das „Recht auf Wasser“. Keiner der bisherigen Versuche war zahlenmäßig so erfolgreich wie „One of Us“ mit über 1,7 Mio Unterstützern (rund 10% aus Deutschland) – unter ihnen Papst Franziskus und einige katholische Bischöfe aus Deutschland und Österreich. Erklärtes Ziel dieser eindrucksvollen Bürgerinitiative war, einen Finanzierungsstopp für die Embryonenforschung und die Abtreibung zu erreichen.

Im Februar 2014 wurde die Petition an die für die Einleitung von Gesetzgebungsverfahren in der EU zuständige Kommission übergeben. Im Rahmen der Überprüfung dieses Begehrens gab es im April eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament. Am 28. Mai gab die EU-Kommission ihre Entscheidung bekannt, kein neues Gesetzgebungsverfahren aufzunehmen. Zur Begründung wurde auf die vor kurzem erlassenen Rahmenrichtlinien unter den Mitgliedsstaaten verwiesen. Außerdem müssten EU-Projekte das jeweilige nationale Recht respektieren.

Die erfreulich hohe Teilnahme an dieser Initiative – auch seitens der Amtskirche! - sollte uns in unseren Bemühungen um einen umfassenden Lebensschutz Mut machen. Auch wenn die „Politik“ (bei uns) sich mit den gefundenen Kompromissen abfinden möchte, scheint das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit der Tötung menschlichen Lebens mittels Abtreibung in der Bevölkerung doch noch nicht völlig verloren gegangen zu sein – allen Unkenrufen zum Trotz. Wie lässt sich diese Tatsache medial nutzen? In der Form einer „positiven Skandalisierung“? Bei unseren Aktivitäten müssen wir noch mehr als bisher Wert darauf legen, dieses Bewusstsein zu stärken bzw. zu wecken. Frage: Wie rechtfertigt der Staat die finanzielle Unterstützung rechtswidriger Taten?

Die ernüchternde – wenn auch angesichts der erst vor wenigen Tagen erfolgten EU-Wahlen nicht wirklich überraschende – negative Reaktion der EU-Kommission ist auch der notwendigen Diskussion um die Zuständigkeiten innerhalb Europas zuzuschreiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im Oktober 2010 entschieden, keine eigene Kompetenz zur Schaffung eines „Rechts auf Abtreibung“ zu haben. Diese Frage muss demnach auf nationaler Ebene entschieden werden. Und: Falls ein europäisches Volksbegehen sich „so einfach aushebeln“ ließe, sollte auch die Wahl der Mittel zur Durchsetzung eines Begehrens überprüft werden. Es bleibt zu überlegen, ob nicht in Zukunft das gestärkte EU-Parlament Ansprechpartner entsprechender Initiativen sein sollte.

2. Juni 2014