Donnerstag, 5. Dezember 2013

Wenn Kinder, wann Kinder?


Symposium der Deutschen Familienstiftung mit der hessenstiftung - familie hat zukunft und dem Frankfurter Zukunftsrat am 21. 11. 2013 in Fulda.

"Späte Elternschaft wird immer mehr zu einem allgemeinen Muster. Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass deutsche Eltern ihr erstes Kind am spätesten bekommen. Die Ursachen sind vielfältig und komplex: Höhere Bildungsbeteiligung, längere Bildungswege, späterer Berufseintritt, Emanzipation der Frauen, erschwerte Vereinbarkeit von Beruf und Familie, erfolgreiche Berufskarriere, veränderte Einstellungen und Leitbilder, wirksame Empfängnisverhütung und ihre nicht beabsichtigten Nebenfolgen, ungewollte Kinderlosigkeit, negative Beurteilung der Schwangerschaft durch Arbeitgeber und Arbeitskollegen, nicht familienfreundliches gesellschaftliches Umfeld, Benachteiligung von Eltern gegenüber kinderlosen Singles usw. Die deutsche Gesellschaft und Politik nimmt diese Entwicklung sprachlos zur Kenntnis und stellt sich auf diese Entwicklung ein. Es werden dabei u.E. gravierende Folgeprobleme dieser Entwicklung verschwiegen und tabuisiert. Die Konsequenzen dieser Entwicklung für Betroffene, für die Gesellschaft, für das Beschäftigungs- und Versicherungssystem werden auch in der wissenschaftlichen und gesellschafts- und familienpolitischen Diskussion unterschiedlich bewertet." (uk)

Video gefördert vom Verein Hilfe für Mutter und Kind e.V.

Donnerstag, 28. November 2013

UNSERE VIDEOINTERVIEWREIHEN - eine Erfolgsgeschichte


 
 
- 149.837 Klicks am 28. 11. 2013

Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit haben wir neben den Texten auf den Internetseiten in den Jahren 2003/07 zunächst auf öffentliche Vortragsreihen gesetzt. Nachdem wir die Vorträge zuletzt schon mit kurzen Videointerviews mit den Referenten begleitet hatten, sind wir - auch aus Gründen der Nachhaltigkeit - ab 2007 ganz auf die Planung und Durchführung eigener Videointerviewreihen umgeschwenkt.  

Mit messbarem Erfolg: Ende November 2013 wird die Zahl der Klicks auf unsere Videos (jetzt 49, auch auf YouTube unter JWBHMK) die Marke von 150.000 überschreiten.

Wegen des deutlich feststellbaren Interesses an dieser Thematik haben wir im August 2007 mit der Reihe „Leben vor dem Lebensende begonnen. Ein audiophon „Gespräche mit Sterbenden“ aus dem Hospiz Advena in Erbenheim (12/07) führt die Liste mit jetzt 28.582 Klicks an.

- Einzelthemen wie Beihilfe zur Selbsttötung fanden reges Interesse; über die moraltheologischen Aspekte sprachen wir mit Pater Schuster SJ (07/12 ) mit 840 Klicks und über medizinethische Fragen mit Frau Dr. Bockenheimer (07/13) mit 122 Klicks.

- Unsere Interviews mit den Professoren Bechstein und Schuster SJ (10/12) über Fragen zur Organtransplantation wurden mit 387 Klicks bedacht.

Aus der Reihe „Leben mit Behinderungen“ kommt das erste Interview (03/08) mit C. Söhling, dem Leiter von Aulhausen, auf 5.460 Klicks. Es folgen die Gespräche mit R. Schmidt (11/09), dem bekannten Paralympics Sieger, evangelischen Seelsorger und Kabarettisten mit 2.256 Klicks und mit O. Backhaus, dem „barrieerefreien Rollstuhlstudenten“, Uni Siegen (09/09) mit 2.179 Klicks.

Die Frage, ob Deutschland kinderunfreundlich ist, wird angesichts der demographischen Entwicklung mit den vergleichsweise niedrigen Geburtenzahlen immer wieder gestellt. Bislang haben wir nur zwei Videos machen können; die Zahl der zum Gespräch bereiten Partner ist deutlich eingeschränkt. Wir bleiben dran – im Rahmen der aktuellen Fragen nach der „richtigen“, der zukunftssichernden Familienpolitik. 





Sonntag, 1. September 2013

"Arme Kinder"*



- weitere Überlegungen zu einem sehr komplexen, für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft mitentscheidenden Thema

Die gesicherte Betreuungsmöglichkeit auch kleinster Kinder – je nach Lage/Wunsch frei gewählt in der Familie oder außer Haus – ist ein notwendiger Baustein für die zukunftsfähige Gesellschaft.

Zu Recht hat die katholische Kirche hohe Qualitätsstandards bei der jetzt gesetzlich ermöglichten Krippenbetreuung angemahnt. Qualifiziertes Personal für diese eminent wichtige Aufgabe zu finden, ist anscheinend deutlich schwieriger als die Bereitstellung der notwendigen Räumlichkeiten.

Das ist aber nur ein Einzelaspekt eines sehr komplexen Themenfeldes, dem man nur durch die Betrachtung des gesamten Umfeldes gerecht werden kann. Bei dieser Frage bündeln sich vielfältige gesellschaftlich-politische Entwicklungen aber auch wirtschaftliche Interessen. Einige Aspekte:

- Aus der Gehirn- (insbesondere der Bindungs-)Forschung ist bekannt, dass die ersten drei Lebensjahre entscheidend für die Weiterentwicklung des bei der Geburt noch unfertigen menschlichen Gehirns sind. In dieser Zeit werden die Grundlagen für eine stabile (emotionale) Entwicklung gelegt. - Prägefehler in dieser Zeit sind später kaum korrigierbar.

- Wesentliche Bezugspersonen in dieser Phase sind Mutter und Vater in ihren jeweiligen Rollen. Die immer mehr professionalisierte Fremdbetreuung darf diese natürliche Bindung nicht lockern und auch nicht das primäre Erziehungsrecht der Eltern unterminieren. Bei der – für das Kind auch belastenden – frühen Fremdbetreuung bleibt das stabile private Umfeld wichtig.

- Die Familie bietet einen verlässlichen Rahmen für die kindgerechte Entwicklung. Dass die häusliche Betreuung von Kleinstkindern zu finanziellen Engpässen führen kann, ist auch Folge bewusster Entscheidungen – in der Familien-, Renten und Steuerpolitik.

- Aufgrund der sicher zu erwartenden Schrumpfung bzw. Alterung unserer Gesellschaft sucht die Wirtschaft - neben flexibel einsetzbaren Männern – zunehmend gut ausgebildete junge Frauen. Auch die Frauen/Mütter sind an verlässlichen Karrierechancen interessiert (und nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen). Die praktizierte frühe Fremdbetreuung der Kleinstkinder ist aber nur ein Weg zu diesem Ziel.

- Der Betreuungsmarkt verspricht vielfältige gewinnträchtige Wachstumschancen.

Nur ein grundsätzlich kinderfreundliches Klima bietet die Gewähr für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Diese Grundlage zu schaffen bzw. zu bekräftigen ist Aufgabe der Familienpolitik. Diesem Politikbereich insgesamt noch mehr Aufmerksamkeit zu schenken, bleibt unser Auftrag (jwb).


*vergl. Leserbrief Dr. med. Uta Müller-Lindenlauf, FAZ 16. 08. 13. In ihrem deutlich pessimistisch (realistisch?) gefärbten Text schreibt die Kinderärztin von einem „Rechtsanspruch auf Gefährdung des Kindeswohles“, daher die Briefüberschrift: „Arme Kinder“.

02.09.2013

Dienstag, 6. August 2013

Beihilfe zur Selbsttötung durch den Arzt?




Johannes Beckermann, HMK Leben, im Gespräch mit Dr. med. Gisela Bockenheimer-Lucius, Medizinethikerin, Frankfurt/M., am 8. July 2013

Montag, 5. August 2013

PROGNOSEN, PROGNOSEN ...


 

- Deutschland schrumpft: Die Zukunft von Ehe und Familie

Teure Familienpolitik. Seriöse Schätzungen gehen davon aus, dass unser Staat im Jahr insgesamt rd. 200 Mrd. in diesem Bereich ausgibt. Mit welchem Ziel, mit welchem Erfolg? Eine grundsätzliche Umkehr der negativen demographischen Entwicklung bei uns scheint nicht zu gelingen. Die Zahl der Geburten stagniert bzw. sinkt. Regelmäßige Prognosen bestätigen diesen Trend.

Bei ihrer Entscheidung für oder gegen Kinder werden Eltern von einer Kombination verschiedener Faktoren beeinflusst - finanzielle, strukturelle und kulturelle. Neben eigenen Erwartungen und Vorstellungen spielen die unterschätzten gesellschaftlichen Ansprüche eine wachsende Rolle. Die Schwierigkeit, diese unterschiedlichen Facetten in Einklang zu bringen, ist ein Grund für die jetzt innerkirchlich und öffentlich ausgetragene heftige Diskussion um die EKD-„Orientierungshilfe“ zu Ehe und Familie.

In den verschiedenen Prognosen zur Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft wird der Eindruck vermittelt, der negative demographische Trend sei (zumindest kurzfristig) unabänderlich: Als Gründe werden verstärkt finanzielle und wirtschaftliche Aspekte (Arbeit/Betreuungsmöglichkeit) genannt. Hinzukommen eine wachsende Orientierungslosigkeit und Werteverluste. Es herrscht eine „tiefe Unsicherheit um den Menschen“ (Benedikt XVI.). Zudem scheinen die christlichen Kirchen in ihren Kernaussagen (in der Bioethik, zu Ehe/Familie und Leben) immer mehr auseinander zu driften. Ein einhelliges Zeugnis der verschiedenen Konfessionen würde die erforderliche Glaubwürdigkeit erhöhen.

Bei der vorherrschenden negativen Darstellung der Zukunft kann es nicht verwundern, wenn kräftige eigene Aktivitäten schwer fallen bzw. sogar ganz ausbleiben. Zu dieser lähmenden Sicht auf unsere Zukunft sind wir aber nicht gezwungen; viele - gegensätzliche, parallel verlaufende - Entwicklungen sind im Fluss und noch beeinflussbar. Es ist erfreulich, dass Papst Franziskus ein ansteckendes, glaubwürdiges Beispiel einer grundsätzlich optimistischen Auffassung vermittelt.

Als Christen dürfen wir nicht resignieren. Es ist unser Auftrag, an der Zukunft unserer Gesellschaft bewusst und im Sinne unserer Grundüberzeugungen mitzuwirken. Anknüpfungspunkte sind die realen Lebensbedingungen. Für die Verkündigung des Glaubens in die Gesellschaft hinein haben die französischen Bischöfe vor Jahren das treffende Stichwort gewählt: Proposer la foi. Den Glauben - und die aus ihm gewonnenen Wertevorstellungen - kann man nur anbieten.

Dazu müssen wir uns an dem grundsätzlich offenen gesellschaftlichen Diskurs beteiligen. In unserer medial durchsetzten Gesellschaft ist eine glaubhafte mediale Präsenz unabdingbar. Das ist seit Beginn ein Schwerpunkt der Aktivitäten des HMK.

Prognosen sind nicht in Stein gemeißelt. Wir könnten sie in unserem Sinn beeinflussen.

August 2013




Montag, 3. Juni 2013

GENDIAGNOSTIK - GENTHERAPIE


 
 
Vor ihrer praktischen Umsetzung bedürfen neue Forschungsergebnisse der Gentechnik der ethischen und rechtlichen Einordnung

Maßstäbe: Für ein menschenfreundliches Umfeld, gegen die Verzweckung des Menschen

 
Themen aus dem Bereich Gendiagnostik sind in den Medien fast omnipräsent: Mittels Klonen hergestellte menschliche Embryonen, „prädikative“ Tests im Mutterleib zur Frühsterkennung möglicher Fehlbildungen sowie Brustamputationen nach positiven Gentests zur Vermeidung von Krebs. Darüber hinaus gibt es – weitgehend unbemerkt - erfolgreiche Krebsbehandlungen mit Hilfe der Gentechnik. (Bei uns sollen etwa 80 krebskranke Kinder so geheilt worden sein (FAZ, 3/4/2013). 

Neue bio-wissenschaftliche Forschungsergebnisse bedürfen vor ihrer Anwendung der ethischen und rechtlichen Bewertung und Einordnung. Unter dem – positiv klingenden, aber unscharfen – Stichwort des geforderten Primats einer „Ethik des Heilens“ werden diese Probleme zwar intensiv aber oft genug auch undifferenziert und einseitig diskutiert. 

In einigen Bereichen, z.B. beim Klonen von Menschen, ist der endgültige „Durchbruch“ noch nicht erfolgt. Nach aller Erfahrung muss man aber davon ausgehen, dass das technisch Machbare auch realisiert wird - der geklonte Mensch als verlockendes, unerschöpfliches Ersatzteillager. Deshalb sollten wir uns schon heute auf weitere mögliche Entwicklungen einstellen. Es wäre fahrlässig und unverantwortlich, auf ein Scheitern bzw. den freiwilligen Verzicht weiterer Forschungen zu hoffen.

Die bisherigen Entwicklungen und das faktische Verschmelzen verschiedener Bereiche – in der Gentechnik, der Fortpflanzungsmedizin und der Stammzellenforschung – erfordern den umfassenden gesamtgesellschaftlichen, nicht nur medizinischen, Diskurs*. Ziel muss eine menschenfreundliche, in die Zukunft weisende Antwort sein. Dabei wird es u.a. darauf ankommen, die „Rechte auf Wissen bzw. Nicht-Wissen“ gegeneinander abzuwägen.

*Vergl. Deutscher Ethikrat Mai 2013 „Zukunft der genetischen Diagnostik“

Juni 2013

Mittwoch, 15. Mai 2013

LEBENSSCHUTZ UND ANONYMITÄT - (wie) passt das zusammen?



 
Im konkreten Leben kommt es immer wieder zu Situationen, in denen unterschiedliche Schutz-Rechte verschiedener Personen gegeneinander abgewogen werden müssen – zum Beispiel bei Adoptionen, Organtransplantationen und der assistierten Reproduktion. Bei der Adoption sollen die leiblichen Eltern des Adoptierten geschützt werden. Der Spender eines Organs, insbesondere eines Herzens, darf dem Empfänger nicht bekannt werden. Ein Samenspender möchte unbenannt bleiben. Eine vom Gesetz vorgesehene (Teil-)Lösung für derartige Konkurrenzsituationen ist die Anonymität.

In den letzten Wochen haben zwei Fälle, bei denen die Zulässigkeit bzw. Dauer und Umfang dieser Anonymität von entscheidender Bedeutung sein können, eine besondere mediale Aufmerksamkeit erlangt:

- Am 13. März hat das Kabinett über die Vorlage zur „Vertraulichen Geburt“ entschieden. Die Geburt erfolgt zwar anonym, aber die Daten der Mutter werden erfasst und für 16 Jahre aufbewahrt. Damit soll das Recht der Kinder auf Kenntnis der eigenen Herkunft gewährleistet. Diese Daten können Kindern die oft frustrierende Suche nach ihrer Mutter ersparen. Wenn von der Mutter nicht bestritten – notfalls entscheidet das Familiengericht -, können die Kinder so erfahren, wer ihre leibliche Mutter ist.

- Im Rahmen der assistierten Reproduktion hat das OLG Hamm im Februar entschieden, dass Kinder, die ihr Leben einem Samenspender verdanken, ein Recht auf Kenntnis ihres leiblichen Vaters haben.

An den genannten Beispielen wird deutlich, dass je nach Situation die zugesagte und auch durchgehaltene Anonymität wesentlich zum Lebensschutz beitragen kann: Ist eine Schwangere nur dann vor, bei und nach der Geburt zu einer helfenden Beratung bereit, wenn die von ihr geforderte Anonymität gewährleistet ist, sollte dieser Wunsch ausnahmsweise auch auf Dauer respektiert werden können. Das Leben des Kindes und dessen Schutz hat Vorrang. Wenn das nicht gesichert ist, könnte das (gut gemeinte) Gesetz seine Zielgruppe verfehlen.

Bei anonymen Samenspendern (es gibt bei uns 12 Samenbanken) kann die von der Verfassung garantierte Kenntnis der eigenen Herkunft nicht sichergestellt werden. Wie kann in diesem Fall die Konkurrenz zwischen dem Wunsch der – oft regelmäßigen - Spender nach Anonymität und den Rechten der Kinder aufgelöst werden? Gibt es (gegenseitige) Unterhaltsansprüche? Wie kann bei bestehender Unkenntnis die Gefahr von Inzest ausgeschlossen werden? Und grundsätzlicher: Gibt es Grenzen für den Kinderwunsch der Eltern?

15. Mai 2013




Montag, 8. April 2013

ABTREIBUNG: "Du darfst (nicht) ..."




Das darf man unter keinen Umständen tun“

- eine ernüchternde Antwort in der neuen Umfrage des Instituts Allensbach (FAZ 20/03/2013)

Die letzte umfassende Gesetzesänderung zum Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) datiert vom 25. Juni 1992 - gültig ab 1995. Die Abtreibung bleibt dabei zwar rechtswidrig, sie ist aber nach bescheinigter Beratung für alle Beteiligten straffrei. Der Staat hat sicher zu stellen, dass diese Konfliktberatung flächendeckend angeboten wird. Für den Arzt ist danach die Abtreibung eine zu entlohnende Dienstleistung. Zudem werden Abtreibungen in über 90% der Fälle staatlich finanziert.

Dieser Paradigmenwechsel – Beratung statt Strafe – war (und ist) umstritten. Die Kritik hat sich vor allem darauf konzentriert, dass damit das Unrechtsbewusstsein abnehmen werde. Die jüngste Studie von Allensbach hat leider die Richtigkeit dieser pessimistischen Prognose bestätigt: In nur 13% der Antworten wird die Abtreibung noch als gravierender Normverstoß wahrgenommen.

Ganz offensichtlich wird mit dieser Gesetzesänderung der dem Staat aufgegebene Schutz des ungeborenen Lebens nicht wirksam gesichert und schon gar nicht verbessert. Der Gesetzgeber hätte schon vor Jahren seiner vom BVerfG in 1993 angemahnten Überprüfungs- (vielleicht Änderungs-) pflicht nachkommen müssen.

Es ist aber fraglich, ob diese Forderung (noch) realistisch ist. Von den dazu Berechtigten drängt im Moment niemand „nach Karlsruhe“. Unter den gegebenen politischen (und gesellschaftlichen) Verhältnissen ist zudem mehr als ungewiss, ob diese Überprüfung zu den erhofften Ergebnissen führen würde.

Im Jahr 2012 sind 106.800 Abtreibungen gemeldet worden. Es gibt bessere Alternativen – für Mütter und Kinder. Durch positive Maßnahmen dieses Bewusstsein zu wecken bzw. zu stärken, muss daher ein Ziel unserer Aktivitäten zugunsten des Lebens sein. Vielleicht ergibt sich aus der Diskussion um die „Vertrauliche Geburt“ ein erfolgversprechender Ansatz. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Regelung ist die gezielt persönliche Beratung der Schwangeren vor, während und nach der Geburt. Es muss besser gelingen, den Müttern gangbare Wege zu dem gemeinsamen Leben mit ihren Kindern aufzuzeigen.

8. April 2013

J. Beckermann


Mittwoch, 13. März 2013

"Die Pille danach ..."


Ein ermutigendes Zeichen einer den Menschen zugewandten Theologie -
Und: Die Eigentorheit mancher Lebensschützer

Nach Medienberichten haben im Dezember 2012 zwei katholische Krankenhäuser in Köln einer vergewaltigten Frau die erbetene ärztliche Hilfe, incl. der „Pille danach“, verweigert.

Der Kölner Kardinal Meisner hat sich öffentlich für das Verhalten der Kliniken entschuldigt und, zunächst nur für sich, wenige Tage später auch mit Zustimmung der Deutschen Bischofskonferenz, die Nutzung der „Pille danach“ gestattet – für den Fall einer Vergewaltigung und nur zum Zwecke der Verhinderung der Befruchtung. Diese Haltung beinhaltet keine Kehrtwende in der katholischen Sexualmoral. Die geforderte grundsätzliche Offenheit für das Kind gilt nicht für eine gewaltsame, zwangsweise Vereinigung.

Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, bedürfen schnellstmöglichst der solidarischen, umfassenden Hilfe. Dass der Gedanke, aus dieser gewaltsamen Verbindung könne ein Kind entstehen, für diese Frauen zutiefst erschreckend ist, ist nur zu verständlich. Mit seiner differenzierenden Auffassung zu der selektiven Akzeptanz der „Pille danach“ zeigt der Kardinal einen auch mit katholischen Moralvorstellungen zu vereinbarenden Weg auf.

So kann die Kirche den Menschen in ihrer Not tatkräftig beistehen. Dieses Zeichen der barmherzigen, den Menschen zugewandten Theologie kann helfen, zumindest einen Teil der – insbesondere durch die frühere Behandlung der Missbrauchsfälle - verloren gegangenen Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen

Bei diesem medial aufgeheizten Vorgang ist noch ein weiterer Aspekt bemerkenswert: Leider liefern einige „Lebensschützer“ ihren Gegnern (ungewollt) Schützenhilfe – und zwar durch ihre oft genug undifferenzierte, das Wohl der Menschen anscheinend missachtende Argumentation. Kardinal Meisner verdient Dank für seine mutige Haltung, nicht die zum Teil verächtlichen Kommentare auch aus Reihen derer, die wie er dem Schutz des Lebens dienen wollen.

Johannes Beckermannn
13.03.2013