Sonntag, 23. August 2009

Wir dürfen es uns nicht zu leicht machen


LEBEN MIT BEHINDERUNGEN (2):
BEHINDERTE KINDER: Machen wir es uns zu leicht?

„Du darfst Dein behindertes Kind nicht abtreiben“ „Du schaffst das schon“ „Wir helfen Dir“
Manchmal trifft es uns wie ein Blitzschlag. Da haben wir aufgeschrieben, warum niemand das Recht hat, ein – auch ein vielleicht behindertes – Kind abzutreiben. Wir haben die Gründe sorgfältig abgewogen, auch die vorhandenen und die noch notwendigen Hilfsmaßnahmen penibel aufgelistet.

Und dann passiert es, eine erschreckende, fast unglaubliche Nachricht verbreitet sich rasch über das Internet: Eltern töten sich und ihr behindertes Kind.

Der vierjährige Junge litt seit seiner Geburt unter dem Down-Syndrom. Die Familie lebte „in sehr geordneten Verhältnissen“. Die Nachbarn beschreiben das Verhältnis der Eltern zu dem Kind als sehr liebevoll, die Mutter habe oft gelacht. Sie haben sich nie offen für ihren Sohn geschämt. Oft hat man sie händchenhaltend mit dem Kind beim Spaziergang gesehen.

Und dann – für das Umfeld gänzlich unerwartet – dieses tragische Ende. Was ist passiert? „Sie sind offenbar mit der Last der Behinderung zunehmend weniger fertig geworden“, sagt der Staatsanwalt. Offenbar? Wie konnte es zu der dem äußeren Schein widersprechenden „Verzweiflungstat“ kommen? Wir wissen es nicht und sollten uns - ohne entsprechende Informationen – auch vor Spekulationen hüten.

In dieser Situation drängt sich die Frage auf: Machen wir es uns zu leicht, wenn wir den Eltern davon abraten, ihr Kind abtreiben zu lassen - obwohl das Gesetz diese Möglichkeit nicht grundsätzlich ausschließt? Haben wir überhaupt eine Ahnung davon, was wir den Eltern auch zumuten? Darf man als Außenstehender in einer solchen Extremsituation überhaupt konkret zuraten?

Dennoch: Bei aller menschlich verständlichen Unsicherheit, gerade angesichts einer solchen Tragödie, dürfen wir im Interesse der Kinder - und, so hoffen wir, letztlich auch der Eltern - nicht nachlassen, für das unbedingte Lebensrecht einzutreten. Die ungeborenen Kinder bedürfen des besonderen Schutzes. Allerdings nur gepaart mit einem durchdachten, engmaschigen Hilfsangebot für die Eltern. Wir dürfen sie in dieser schwierigen Situation nicht allein lassen und müssen ihnen behutsam, einfühlsam zur Seite stehen – immer in dem Bewußtsein, daß wir letztlich nicht wirklich wissen, was wir den Eltern zumuten.


Wir dürfen es uns nicht zu leicht machen.

August 2009

Bildmotiv F. Franz