Mittwoch, 18. November 2015

SCHUTZ DES LEBENS -

Eine gute Woche im Deutschen Bundestag: eine persönliche Anmerkung


Am 5. November 2015 hat der Deutsche Bundestag das Palliativ- und Hospiz-Gesetz beschlossen. Es regelt für Sterbende die verbesserte ambulante und stationäre Versorgung, z.B. in Hospizen. Die Sterbebegleitung in ihren verschiedenen Formen ist jetzt fester Bestandteil des Versorgungsauftrags der sozialen Pflegeversicherung. Die Hospizkultur wird durch die bessere finanzielle Ausstattung dieser Einrichtungen gestärkt; dazu wird die Erhöhung der von den Krankenkassen zu erbringenden Kostenerstattung von 90% auf 95% angestrebt. 

Am 6. November 2015 hat der Deutsche Bundestag nach jahrelangen, intensiven Diskussionen unter Aufhebung des Fraktionszwanges ein Gesetz zur Bestrafung der Suizidbeihilfe beschlossen: Während wie bisher die im Einzelfall z.B. von Angehörigen ausgeübte Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich straffrei bleibt, wird die geschäftsmäßige (organisierte, auf Wiederholung angelegte)  Hilfe sanktioniert. Das gilt u.a. für sogenannte Sterbehilfevereine, die schon einen „Gang nach Karlsruhe“ angekündigt haben. Für Ärzte hat diese Entscheidung nur zum Teil zu einer wünschenswerten Klärung ihrer Situation beigetragen, weil einige standesrechtliche Ländergesetze diese Beihilfe verbieten - unter Androhung des Verlustes der Approbation.


Das (wohl nicht zufällige) zeitliche Zusammenfallen dieser beiden wegweisenden Entscheidungen des deutschen Gesetzgebers kann man als eine „glückliche Fügung“ bei der Frage der Zukunft einer gewünschten, menschenwürdigen Sterbegleitung ansehen. Führende Vertreter der christlichen Kirchen (u.a. die Bischöfe Ackermann und Fürst sowie Peter Neher, der Präsident der Caritas) haben daher den verstärkten Ausbau der Einrichtungen der Palliativmeditin bzw. der Hospize angemahnt bzw. versprochen. „Auch sterbenskranke Menschen haben ihren Platz inmitten unserer Gesellschaft“ (Neher). Sie über die Suizidbeihilfe möglicherweise sogar unter sozialen Rechtfertigungsdruck zu setzen, wäre jedenfalls m. E. keine akzeptable gesellschaftliche Option (jwb).