Dienstag, 6. August 2013
Beihilfe zur Selbsttötung durch den Arzt?
Johannes Beckermann, HMK Leben, im Gespräch mit Dr. med. Gisela Bockenheimer-Lucius, Medizinethikerin, Frankfurt/M., am 8. July 2013
Montag, 5. August 2013
PROGNOSEN, PROGNOSEN ...
- Deutschland schrumpft: Die
Zukunft von Ehe und Familie
Teure Familienpolitik. Seriöse
Schätzungen gehen davon aus, dass unser Staat im Jahr insgesamt rd.
200 Mrd. in diesem Bereich ausgibt. Mit welchem Ziel, mit welchem
Erfolg? Eine grundsätzliche Umkehr der negativen demographischen
Entwicklung bei uns scheint nicht zu gelingen. Die Zahl der Geburten
stagniert bzw. sinkt. Regelmäßige Prognosen bestätigen diesen
Trend.
Bei ihrer Entscheidung für
oder gegen Kinder werden Eltern von einer Kombination verschiedener
Faktoren beeinflusst - finanzielle, strukturelle und kulturelle.
Neben eigenen Erwartungen und Vorstellungen spielen die
unterschätzten gesellschaftlichen Ansprüche eine wachsende Rolle.
Die Schwierigkeit, diese unterschiedlichen Facetten in Einklang zu
bringen, ist ein Grund für die jetzt innerkirchlich und öffentlich
ausgetragene heftige Diskussion um die EKD-„Orientierungshilfe“
zu Ehe und Familie.
In den verschiedenen Prognosen zur
Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft wird der Eindruck vermittelt,
der negative demographische Trend sei (zumindest kurzfristig)
unabänderlich: Als Gründe werden verstärkt finanzielle und
wirtschaftliche Aspekte (Arbeit/Betreuungsmöglichkeit) genannt.
Hinzukommen eine wachsende Orientierungslosigkeit und Werteverluste.
Es
herrscht eine „tiefe Unsicherheit um den Menschen“ (Benedikt
XVI.). Zudem scheinen die christlichen Kirchen in ihren Kernaussagen
(in der Bioethik, zu Ehe/Familie und Leben) immer mehr auseinander zu
driften. Ein einhelliges Zeugnis der verschiedenen Konfessionen würde
die erforderliche Glaubwürdigkeit erhöhen.
Bei der vorherrschenden negativen
Darstellung der Zukunft kann es nicht verwundern, wenn kräftige
eigene Aktivitäten schwer fallen bzw. sogar ganz ausbleiben. Zu
dieser lähmenden Sicht auf unsere Zukunft sind wir aber nicht
gezwungen; viele - gegensätzliche, parallel verlaufende -
Entwicklungen sind im Fluss und noch beeinflussbar. Es ist
erfreulich, dass Papst Franziskus ein ansteckendes, glaubwürdiges
Beispiel einer grundsätzlich optimistischen Auffassung vermittelt.
Als Christen dürfen wir nicht resignieren. Es ist unser Auftrag, an
der Zukunft unserer Gesellschaft bewusst und im Sinne unserer
Grundüberzeugungen mitzuwirken. Anknüpfungspunkte sind die realen
Lebensbedingungen. Für die Verkündigung des Glaubens in die
Gesellschaft hinein haben die französischen Bischöfe vor Jahren das
treffende Stichwort gewählt: Proposer la foi. Den Glauben - und die
aus ihm gewonnenen Wertevorstellungen - kann man nur anbieten.
Dazu müssen wir uns an dem grundsätzlich offenen gesellschaftlichen
Diskurs beteiligen. In unserer medial durchsetzten Gesellschaft ist
eine glaubhafte mediale Präsenz unabdingbar. Das ist seit Beginn ein
Schwerpunkt der Aktivitäten des HMK.
Prognosen sind nicht in Stein gemeißelt. Wir könnten sie in unserem
Sinn beeinflussen.
Montag, 3. Juni 2013
GENDIAGNOSTIK - GENTHERAPIE
Vor ihrer praktischen Umsetzung
bedürfen neue Forschungsergebnisse der Gentechnik der ethischen und
rechtlichen Einordnung
Maßstäbe: Für ein
menschenfreundliches Umfeld, gegen die Verzweckung des Menschen
Themen aus dem Bereich Gendiagnostik
sind in den Medien fast omnipräsent: Mittels Klonen hergestellte
menschliche Embryonen, „prädikative“ Tests im Mutterleib zur
Frühsterkennung möglicher Fehlbildungen sowie Brustamputationen
nach positiven Gentests zur Vermeidung von Krebs. Darüber hinaus
gibt es – weitgehend unbemerkt - erfolgreiche Krebsbehandlungen mit
Hilfe der Gentechnik. (Bei uns sollen etwa 80 krebskranke Kinder so
geheilt worden sein (FAZ, 3/4/2013).
Neue bio-wissenschaftliche
Forschungsergebnisse bedürfen vor ihrer Anwendung der ethischen und
rechtlichen Bewertung und Einordnung. Unter dem – positiv
klingenden, aber unscharfen – Stichwort des geforderten Primats
einer „Ethik des Heilens“ werden diese Probleme zwar intensiv
aber oft genug auch undifferenziert und einseitig diskutiert.
In einigen Bereichen, z.B. beim Klonen
von Menschen, ist der endgültige „Durchbruch“ noch nicht
erfolgt. Nach aller Erfahrung muss man aber davon ausgehen, dass das
technisch Machbare auch realisiert wird - der geklonte Mensch als
verlockendes, unerschöpfliches Ersatzteillager. Deshalb sollten wir
uns schon heute auf weitere mögliche Entwicklungen einstellen. Es
wäre fahrlässig und unverantwortlich, auf ein Scheitern bzw. den
freiwilligen Verzicht weiterer Forschungen zu hoffen.
Die bisherigen Entwicklungen und das
faktische Verschmelzen verschiedener Bereiche – in der Gentechnik,
der Fortpflanzungsmedizin und der Stammzellenforschung – erfordern
den umfassenden gesamtgesellschaftlichen, nicht nur
medizinischen, Diskurs*. Ziel muss eine menschenfreundliche, in
die Zukunft weisende Antwort sein. Dabei wird es u.a. darauf
ankommen, die „Rechte auf Wissen bzw. Nicht-Wissen“ gegeneinander
abzuwägen.
*Vergl. Deutscher Ethikrat Mai 2013
„Zukunft der genetischen Diagnostik“
Juni 2013
Mittwoch, 15. Mai 2013
LEBENSSCHUTZ UND ANONYMITÄT - (wie) passt das zusammen?
Im konkreten Leben kommt es immer wieder zu Situationen, in denen
unterschiedliche Schutz-Rechte verschiedener Personen gegeneinander
abgewogen werden müssen – zum Beispiel bei Adoptionen,
Organtransplantationen und der assistierten Reproduktion. Bei der
Adoption sollen die leiblichen Eltern des Adoptierten geschützt
werden. Der Spender eines Organs, insbesondere eines Herzens, darf
dem Empfänger nicht bekannt werden. Ein Samenspender möchte
unbenannt bleiben. Eine vom Gesetz vorgesehene (Teil-)Lösung für
derartige Konkurrenzsituationen ist die Anonymität.
In den letzten Wochen haben zwei Fälle, bei denen die Zulässigkeit
bzw. Dauer und Umfang dieser Anonymität von entscheidender Bedeutung
sein können, eine besondere mediale Aufmerksamkeit erlangt:
- Am 13. März hat das Kabinett über die Vorlage zur „Vertraulichen Geburt“ entschieden. Die Geburt erfolgt zwar anonym, aber die Daten der Mutter werden erfasst und für 16 Jahre aufbewahrt. Damit soll das Recht der Kinder auf Kenntnis der eigenen Herkunft gewährleistet. Diese Daten können Kindern die oft frustrierende Suche nach ihrer Mutter ersparen. Wenn von der Mutter nicht bestritten – notfalls entscheidet das Familiengericht -, können die Kinder so erfahren, wer ihre leibliche Mutter ist.
-
Im Rahmen der assistierten Reproduktion hat das OLG Hamm im Februar
entschieden, dass Kinder, die ihr Leben einem Samenspender
verdanken, ein Recht auf Kenntnis ihres leiblichen Vaters haben.
An den genannten Beispielen wird deutlich, dass je nach Situation die
zugesagte und auch durchgehaltene Anonymität wesentlich zum
Lebensschutz beitragen kann: Ist eine Schwangere nur dann vor, bei
und nach der Geburt zu einer helfenden Beratung bereit, wenn die von
ihr geforderte Anonymität gewährleistet ist, sollte dieser Wunsch
ausnahmsweise auch auf Dauer respektiert werden können. Das Leben
des Kindes und dessen Schutz hat Vorrang. Wenn das nicht gesichert
ist, könnte das (gut gemeinte) Gesetz seine Zielgruppe verfehlen.
Bei anonymen Samenspendern (es gibt bei uns 12 Samenbanken) kann die
von der Verfassung garantierte Kenntnis der eigenen Herkunft nicht
sichergestellt werden. Wie kann in diesem Fall die Konkurrenz
zwischen dem Wunsch der – oft regelmäßigen - Spender nach
Anonymität und den Rechten der Kinder aufgelöst werden? Gibt es
(gegenseitige) Unterhaltsansprüche? Wie kann bei bestehender
Unkenntnis die Gefahr von Inzest ausgeschlossen werden? Und
grundsätzlicher: Gibt es Grenzen für den Kinderwunsch der Eltern?
15. Mai 2013
Montag, 8. April 2013
ABTREIBUNG: "Du darfst (nicht) ..."
„Das
darf man unter keinen Umständen tun“
-
eine
ernüchternde Antwort in der neuen Umfrage des Instituts Allensbach
(FAZ 20/03/2013)
Die letzte umfassende Gesetzesänderung zum Schwangerschaftsabbruch
(Abtreibung) datiert vom 25. Juni 1992 - gültig ab 1995. Die
Abtreibung bleibt dabei zwar rechtswidrig, sie ist aber nach
bescheinigter Beratung für alle Beteiligten straffrei. Der Staat hat
sicher zu stellen, dass diese Konfliktberatung flächendeckend
angeboten wird. Für den Arzt ist danach die Abtreibung eine zu
entlohnende Dienstleistung. Zudem werden Abtreibungen in über 90%
der Fälle staatlich finanziert.
Dieser Paradigmenwechsel – Beratung statt Strafe – war (und ist)
umstritten. Die Kritik hat sich vor allem darauf konzentriert, dass
damit das Unrechtsbewusstsein abnehmen werde. Die jüngste Studie von
Allensbach hat leider die Richtigkeit dieser pessimistischen Prognose
bestätigt: In nur 13% der Antworten wird die Abtreibung noch als
gravierender Normverstoß wahrgenommen.
Ganz offensichtlich wird mit dieser Gesetzesänderung der dem Staat
aufgegebene Schutz des ungeborenen Lebens nicht wirksam gesichert und
schon gar nicht verbessert. Der Gesetzgeber hätte schon vor Jahren
seiner vom BVerfG in 1993 angemahnten Überprüfungs- (vielleicht
Änderungs-) pflicht nachkommen müssen.
Es ist aber fraglich, ob diese Forderung (noch) realistisch ist. Von
den dazu Berechtigten drängt im Moment niemand „nach Karlsruhe“.
Unter den gegebenen politischen (und gesellschaftlichen)
Verhältnissen ist zudem mehr als ungewiss, ob diese Überprüfung zu
den erhofften Ergebnissen führen würde.
Im Jahr 2012 sind 106.800 Abtreibungen gemeldet worden. Es gibt
bessere Alternativen – für Mütter und Kinder. Durch positive
Maßnahmen dieses Bewusstsein zu wecken bzw. zu stärken, muss daher
ein Ziel unserer Aktivitäten zugunsten des Lebens sein. Vielleicht
ergibt sich aus der Diskussion um die „Vertrauliche Geburt“ ein
erfolgversprechender Ansatz. Ein wesentlicher Bestandteil dieser
Regelung ist die gezielt persönliche Beratung der Schwangeren vor,
während und nach der Geburt. Es muss besser gelingen, den Müttern
gangbare Wege zu dem gemeinsamen Leben mit ihren Kindern aufzuzeigen.
J. Beckermann
Mittwoch, 13. März 2013
"Die Pille danach ..."
Ein ermutigendes Zeichen einer den Menschen zugewandten Theologie -
Und: Die Eigentorheit mancher Lebensschützer
Nach Medienberichten haben im Dezember 2012 zwei katholische Krankenhäuser in Köln einer vergewaltigten Frau die erbetene ärztliche Hilfe, incl. der „Pille danach“, verweigert.
Der Kölner Kardinal Meisner hat sich öffentlich für das Verhalten der Kliniken entschuldigt und, zunächst nur für sich, wenige Tage später auch mit Zustimmung der Deutschen Bischofskonferenz, die Nutzung der „Pille danach“ gestattet – für den Fall einer Vergewaltigung und nur zum Zwecke der Verhinderung der Befruchtung. Diese Haltung beinhaltet keine Kehrtwende in der katholischen Sexualmoral. Die geforderte grundsätzliche Offenheit für das Kind gilt nicht für eine gewaltsame, zwangsweise Vereinigung.
Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, bedürfen schnellstmöglichst der solidarischen, umfassenden Hilfe. Dass der Gedanke, aus dieser gewaltsamen Verbindung könne ein Kind entstehen, für diese Frauen zutiefst erschreckend ist, ist nur zu verständlich. Mit seiner differenzierenden Auffassung zu der selektiven Akzeptanz der „Pille danach“ zeigt der Kardinal einen auch mit katholischen Moralvorstellungen zu vereinbarenden Weg auf.
So kann die Kirche den Menschen in ihrer Not tatkräftig beistehen. Dieses Zeichen der barmherzigen, den Menschen zugewandten Theologie kann helfen, zumindest einen Teil der – insbesondere durch die frühere Behandlung der Missbrauchsfälle - verloren gegangenen Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen
Bei diesem medial aufgeheizten Vorgang ist noch ein weiterer Aspekt bemerkenswert: Leider liefern einige „Lebensschützer“ ihren Gegnern (ungewollt) Schützenhilfe – und zwar durch ihre oft genug undifferenzierte, das Wohl der Menschen anscheinend missachtende Argumentation. Kardinal Meisner verdient Dank für seine mutige Haltung, nicht die zum Teil verächtlichen Kommentare auch aus Reihen derer, die wie er dem Schutz des Lebens dienen wollen.
Johannes Beckermannn
13.03.2013
Samstag, 8. Dezember 2012
Der Tod hat viele Gesichter (3/3)
Gespräch über Organspende, Teil 3
Johannes Beckermann, HMK Leben im Gespräch mit Prof. Dr. med. Bechstein und Prof. Josef Schuster Sj über die postmortale Organspende, die Patientenverfügung und über den Organspendeausweis
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