ANONYME BERATUNG / VERTRAULICHE GEBURT
"AKTION MOSES" des Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)
"Ruf uns an, damit dein Baby leben kann!
Ungewollt Schwangere in ihrer oft als ausweglos empfundenen psychischen Notlage sehen manchmal keinen anderen Ausweg, als ihr Neugeborenes auszusetzen bzw. sogar zu töten.
Diesen Frauen und ihren Kindern soll konkret und umfassend geholfen werden: durch die "Aktion Moses", ein anonymes Beratungs- und Hilfsangebot vor (und/oder nach) der Geburt. Auf eine Babyklappe wird bewußt verzichtet.
Das oberste Ziel ist der Lebensschutz des Kindes.
Erstrebenswert ist, daß die Mutter sich in Kenntnis der ihr zur Verfügung stehenden Hilfen zu einem gemeinsamen Leben mit ihrem Kind entschließt.
Sollte die Mutter sich nicht dazu durchringen können, übernimmt der SkF die Kosten der Geburt. Anschließend erfolgt die "Arm-zu-Arm" Übergabe an eine Vertrauensperson. Zusammen mit einem bewährten Netzwerk (Krankenhäuser, Behörden) werden Schritte für eine gesicherte Zukunft des Kindes unternommen.
Um dem (adoptierten) Kind später die Suche nach seiner Herkunft zu erleichtern, hinterlegt die Mutter ihm zugängliche Informationen ("Vertrauliche Geburt").
"Aktion Moses" - Telephonservice
Bei ihrer Suche nach Beratung und Hilfe wählen die Schwangeren - auch aus Gründen der Anonymität - zunehmend den Weg über das Internet. Diese Hilfe ist abrufbar über die jederzeit erreichbare, kostenlose Notrufnummer: 0800 - 780 0900
Samstag, 4. Oktober 2008
Ruf uns an, damit dein Baby leben kann!
Freitag, 22. August 2008
Wiedergewonnene Freude am Essen in Pflegeheimen
Christiane Sievert, Zentrums- und Pflegedienstleiterin, St. Konrad in Berlin
Mittwoch, 2. Juli 2008
STERBEHILFE: die Schraube dreht sich weiter

Kritiker der Forderung nach Legalisierung der Sterbehilfe haben immer wieder vor einem „Dammbruch“ gewarnt; schneller als von ihnen „befürchtet“, bewahrheiten sich diese Ahnungen. Die Grenzen des Erlaubten lösen sich zunehmend auf. Mit seiner Beihilfe zur Selbsttötung einer alten Frau hat R. Kusch eine „neue Qualität“ geschaffen.
Die Frau war nicht schwerkrank, sie litt keine Schmerzen, mit der Zigarette in der Hand wirkte sie nicht lebensmüde – aber sie war allein und hatte Angst vor dem drohenden Umzug in ein Pflegeheim. Angesichts dieser Umstände konnten die sonst üblichen Hinweise auf Palliativstation bzw. Hospiz ihr nicht wirklich helfen.
Vielleicht trafen sich in diesem Fall das unerschütterliche Sendungsbewußtsein des früheren Senators (genannt die „lächelnde Guillotine“) und die (menschlich positiv zu wertende) Hoffnung der alten Dame: er kämpft offen für die Legalisierung der Sterbehilfe, sie sprach eher bitter von der „Pflicht zum Leben bis zum Tode“ und die ihr fehlende Hilfe: „Ein Arzt würde mir sowieso nicht helfen“. Sie weist offen auf einen Mißstand hin – ihr darin versteckter Hilferuf wird nicht aufgegriffen.
Wer hätte ihr angesichts dieser Ausgangsposition helfen können? Warum konnte sie sich eine andere Lösung nicht vorstellen? Wie hätte man ihr die Angst vor den vielleicht unabwendbaren Veränderungen nehmen können? Fragen über Fragen. Allein gelassen, las sie von den Angeboten des Dr. R. Kusch.
Die Frau war nicht schwerkrank, sie litt keine Schmerzen, mit der Zigarette in der Hand wirkte sie nicht lebensmüde – aber sie war allein und hatte Angst vor dem drohenden Umzug in ein Pflegeheim. Angesichts dieser Umstände konnten die sonst üblichen Hinweise auf Palliativstation bzw. Hospiz ihr nicht wirklich helfen.
Vielleicht trafen sich in diesem Fall das unerschütterliche Sendungsbewußtsein des früheren Senators (genannt die „lächelnde Guillotine“) und die (menschlich positiv zu wertende) Hoffnung der alten Dame: er kämpft offen für die Legalisierung der Sterbehilfe, sie sprach eher bitter von der „Pflicht zum Leben bis zum Tode“ und die ihr fehlende Hilfe: „Ein Arzt würde mir sowieso nicht helfen“. Sie weist offen auf einen Mißstand hin – ihr darin versteckter Hilferuf wird nicht aufgegriffen.
Wer hätte ihr angesichts dieser Ausgangsposition helfen können? Warum konnte sie sich eine andere Lösung nicht vorstellen? Wie hätte man ihr die Angst vor den vielleicht unabwendbaren Veränderungen nehmen können? Fragen über Fragen. Allein gelassen, las sie von den Angeboten des Dr. R. Kusch.
„....wenn ich es plausibel finde,
dann biete ich meine Hilfe beim Suizid an“ (Kusch)
Im amerikanischen Film "Soylent Green - Jahr 2022, die überleben wollen" wird der Suizid staatlich subventioniert. Alte und sterbewillige Menschen fahren in Selbstmordkliniken und wissen nicht, dass aus ihrem Tod ein unvorstellbar großer Profit gemacht wird.
Mittwoch, 14. Mai 2008
Dr. Angelika Berg - Hospital für Palliativmedizin
Ärztliche Leiterin evangelisches Hospital für Palliativmedizin, Frankfurt am Main
Montag, 7. April 2008
Chantal Sébires letzter Kampf
Es bleiben beunruhigende FragenWer die letzten Bilder von Chantal Sébire im Fernsehen gesehen hat, der Frau mit dem von ihrer Krankheit so unvorstellbar grausig entstellten Gesicht, wird sie so schnell nicht wieder vergessen – vielleicht nie.
Für ihren in die Öffentlichkeit getragenen Kampf um die Hilfe zur Selbsttötung hat man in einigen Medien Frau Sébire ungebrochenen Willen und „großen Mut“ bescheinigt. Das mag so sein. Aber man wird doch fragen dürfen, warum Chantal Sébire ihren Kampf überhaupt in die Öffentlichkeit getragen hat. Warum hat sie geglaubt, die Öffentlichkeit sozusagen „in Geiselhaft“ für ihr - aus ihrer Sicht so verständliches - Anliegen nehmen zu dürfen? Wer hat sie aus welchen Gründen zu diesem Schritt angeregt? Macht es einen Unterschied, daß sie zwar unheilbar krank, aber offensichtlich nicht hilflos war?
Im Hintergrund des Wunsches von Frau Sébire könnte neben der Verzweiflung über das eigene Leiden eine Veränderung im Bewußtsein über die Rechte und Pflichten im Falle einer (schweren) Erkrankung liegen. Einem kranken Menschen steht nach unserer Rechtsordnung grundsätzlich das Recht zu, auch auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten – sogar mit dem Risiko des früheren Sterbens. Diesem Recht des Kranken steht aber keine Pflicht Dritter zur Beihilfe gegenüber, aus ihm ergibt sich kein Anspruch (des Kranken) gegen die Gesellschaft, den Staat, ihm bei der Beendigung des Lebens zu helfen.
Eine vergleichbare Verschiebung ist offenbar in Holland geschehen. Die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe war ursprünglich (verkürzt dargestellt) gedacht, um die beteiligten Ärzte vor den strafrechtlichen Folgen zu schützen. Im Laufe der Jahre ist daraus – im Bewußtsein der interessierten Öffentlichkeit - ein Anspruch der Kranken (bzw. sogar ihrer Angehörigen) auf die staatliche/ärztliche Hilfe zum Sterben geworden.
Auch wer von dem Schicksal von Chantal Sébire zutiefst angerührt ist, sollte die angedeuteten Zusammenhänge nicht aus dem Auge verlieren – im Interesse des Rechts auf ein menschenwürdiges Leben vor dem Sterben, im Sterbeprozeß.
Dass nach dem stärkeren Einsatz der Palliativmedizin und der Hospizbetreuung bei unserem Nachbarn Holland die Zahl der gemeldeten aktiven Sterbehilfen deutlich rückläufig ist, ist ein willkommenes Zeichen – auch für die Entwicklung bei uns.
Das Bild zeigt Joseph Carey Merrick im Jahre 1889 (Institute Library), der unter einer ähnlichen Krankheit wie Chantal leidet. Der gleichnamige Kinofilm aus dem Jahre 1980 erzählt in eindrucksvollen schwarz-weiß Bildern von der Entdeckung des als in einem Zirkus vorgeführten Monsters und seiner anschließenden Menschwerdung. Der Arzt, Dr. Treves, der Merrick anfangs aus wissenschaftlichen Gründen aufgenommen hat und durch seinem "Elefantenmenschen" berühmt wird, lernt im Laufe der Zeit die Persönlichkeit seines Patienten schätzen. Bevor John Merrick an den sukzessive zunehmenden Verwachsungen stirbt, durfte er ein Leben in Würde und ohne Angst kennen lernen.
Mittwoch, 2. April 2008
Ars Moriendi - und wo bleiben die Tröstungen der Kirche?
Wir leben in einer Zeit „zerbröselnder“ Familienstrukturen. Notwendige Ersatzlösungen (z.B. neue Netzwerke) sind noch nicht nachgewachsen. Auch wenn die Mehrzahl der Schwerstkranken sich den eigenen Tod in einer häuslichen/familiären Umgebung wünscht, sterben rund 70% der Menschen im Krankenhaus.Es führt nicht weiter, nur ein „allgemeines Unwohlsein“ an der schwindenden Präsenz von Kirche und Religion zu formulieren. In vielen Fällen wird die Kirche mit ihren Angeboten nicht einmal mehr als „Event-Service“ wahrgenommen.
Das steigende Angebot der palliativmedizinischen Betreuung verbunden mit der umfassenden Sterbebegleitung im Hospiz – beide ambulant und/oder stationär – ist begrüßenswert. Deren Präsenz zu erweitern, verdient unsere volle Unterstützung.
Daß praktisch alle Angebote in diesem Bereich von kirchlichen Trägern kommen, ist willkommen und erfreulich. Auch für Nichtglaubende wird damit die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit unserer ablehnenden Haltung gegenüber „Angeboten“ wie aktive Sterbehilfe bzw. assistierter Selbsttötung verbessert.
Unser Glaube darf immer nur „angeboten“ werden – auch in der letzten Phase unseres Lebens.
Wir sollten nicht die Möglichkeit unterschätzen, im nichtverbalen Bereich die entsprechenden positiven (christlichen) Botschaften zu vermitteln. Die durchgehend anzutreffende freundlich-gelassene Stimmung in den Hospizen verfehlt ihre Wirkung nicht – sie gibt Zeugnis von unserer Hoffnung über den Tod hinaus.
Das gilt für die auch angebotene „liebevolle“ neue Begräbniskultur. Und: „Die Stelen des Kolumbariums (in der Allerheiligenkirche Erfurt) erzählen vom Licht Gottes, in das alle Verstorbenen gestellt werden“.
Donnerstag, 27. März 2008
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