Mittwoch, 2. Juli 2008

STERBEHILFE: die Schraube dreht sich weiter


Kritiker der Forderung nach Legalisierung der Sterbehilfe haben immer wieder vor einem „Dammbruch“ gewarnt; schneller als von ihnen „befürchtet“, bewahrheiten sich diese Ahnungen. Die Grenzen des Erlaubten lösen sich zunehmend auf. Mit seiner Beihilfe zur Selbsttötung einer alten Frau hat R. Kusch eine „neue Qualität“ geschaffen.

Die Frau war nicht schwerkrank, sie litt keine Schmerzen, mit der Zigarette in der Hand wirkte sie nicht lebensmüde – aber sie war allein und hatte Angst vor dem drohenden Umzug in ein Pflegeheim. Angesichts dieser Umstände konnten die sonst üblichen Hinweise auf Palliativstation bzw. Hospiz ihr nicht wirklich helfen.

Vielleicht trafen sich in diesem Fall das unerschütterliche Sendungsbewußtsein des früheren Senators (genannt die „lächelnde Guillotine“) und die (menschlich positiv zu wertende) Hoffnung der alten Dame: er kämpft offen für die Legalisierung der Sterbehilfe, sie sprach eher bitter von der „Pflicht zum Leben bis zum Tode“ und die ihr fehlende Hilfe: „Ein Arzt würde mir sowieso nicht helfen“. Sie weist offen auf einen Mißstand hin – ihr darin versteckter Hilferuf wird nicht aufgegriffen.

Wer hätte ihr angesichts dieser Ausgangsposition helfen können? Warum konnte sie sich eine andere Lösung nicht vorstellen? Wie hätte man ihr die Angst vor den vielleicht unabwendbaren Veränderungen nehmen können? Fragen über Fragen. Allein gelassen, las sie von den Angeboten des Dr. R. Kusch.

„....wenn ich es plausibel finde,
dann biete ich meine Hilfe beim Suizid an“ (Kusch)

Im amerikanischen Film "Soylent Green - Jahr 2022, die überleben wollen" wird der Suizid staatlich subventioniert. Alte und sterbewillige Menschen fahren in Selbstmordkliniken und wissen nicht, dass aus ihrem Tod ein unvorstellbar großer Profit gemacht wird.

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