Donnerstag, 6. August 2015

24-Stunden-Kitas - Staatliche Spätbetreuung: Bundesregierung investiert 100 Mio.

Bistum Essen plant vergleichbare Angebote


Die negative demographische Entwicklung in unserem Land stellt Gesellschaft/Wirtschaft vor zunehmend komplexere Aufgaben. Seit Jahren wird die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf als ein Ziel vieler Erziehungsangebote propagiert. Angesichts unserer breit differenzierten Arbeitswelt wird das Erreichen dieses Zustandes immer schwieriger: Die erwartete möglichst ständige Verfügbarkeit bei flexiblen Arbeitszeiten sind einige Beispiele. Zudem arbeiten immer mehr Menschen nachts; von diesen (familienunfreundlichen) Arbeitszeiten sind nicht nur Menschen in Krankenhäusern, in den Medien, in Verkehrsbetrieben bzw. bei der Polizei betroffen, sondern zunehmend auch Beschäftigte in „normalen“ Berufen, insbesondere durch Schichtarbeiten.

Die Bundesfamilienministerin Schwesig hat daher ein 100-Mio-Programm angekündigt, mit dem in den Jahren 2016 bis 2018 der Ausbau staatlicher Spätbetreuung (in 24-Stunden-Kitas) für diesen immer größer werdenden Bevölkerungsteil gefördert werden soll - allerdings nicht flächendeckend und nur für Sonderfälle.

Das katholische Bistum Essen hat im Sommer 2015 bestätigt, dass es zwei derartige Einrichtungen plant - für Notfälle an Wochenenden mit entsprechenden Übernachtungsmöglichkeiten. Diese Initiative ist im Sinne der gewünschten Pluralität insbesondere in diesem sensiblen Betreuungs-Segment zu begrüßen.

In Schwerin gibt es eine staatliche 24-Stunden-Kita: „Nidulus“. Sie ist nur für die Fälle gedacht, in denen beide Elternteile regelmäßig abends bzw. nachts sowie an Wochenenden oder Feiertagen arbeiten müssen. Dieses Angebot wird stark nachgefragt – offensichtlich trifft es eine Lücke im Betreuungsangebot in unserer modernen Arbeitswelt.

Grundsätzlich soll die frühkindliche Fremdbetreuung die Wahlmöglichkeiten arbeitsinteressierter Eltern erhöhen; sie sind und bleiben die ersten Erziehungsberechtigten. Die gelungene Bindung der Kleinstkinder ist für ihre spätere Entwicklung von prägender Bedeutung. Es ist entscheidend, welcher verlässliche Dialograum den heranwachsenden Kindern zur Verfügung steht. Ihr wohlverstandenes Interesse ist das primäre Ziel. Bei dem angestrebten Ausbau der Kitas muss daher besonderes Gewicht auf die Gewinnung von belastbarem und qualifiziertem Personal gelegt werden. Leider scheint es, dass in diesem Bereich – und nicht so sehr bei der Finanzierung bzw. der Raumbeschaffung – die wesentlichen Hürden für den erfolgreichen Ausbau der Fremdbetreuung liegen.

Fremdbetreuung in 24-Stunden-Kitas ? – Ja, aber nur als qualifiziertes Angebot für Ausnahmefälle

Samstag, 20. Juni 2015

MISSBRAUCH IN KITA IN MAINZ-Weisenau:
Fragen über Fragen


„Alles ist doof“, so lautete die kryptisch-harmlose Antwort eines kleinen Jungen, den sein Vater gefragt hatte, wie es ihm tagsüber in der Kita ergangen war. Was sich wirklich in der Kita zugetragen hatte, blieb über lange Zeit unklar. Im Mai 2015 ist bekannt geworden, dass es in der Mainzer Kita „Maria Königin“ aus Angst und unter Drohungen zu sexuellen Übergriffen unter Kleinkindern gekommen sein soll. Die Kita ist daraufhin vorübergehend geschlossen und die sieben Erzieher fristlos entlassen worden; diese klagen gegen die Kündigung.

Die erschreckende Besonderheit ist, dass viele der Kinder (3 bis 6 Jahre alt) selbst als Missbrauchstäter ausgemacht worden sind: 53 von 55 Kindern sollen betroffen sein.

Wie konnten diese Vorgänge trotz sichtbarer Anzeichen von Gewaltanwendung über einen so langen Zeitraum unbemerkt bzw. ungeahndet bleiben? Diese Vorfälle sind mit ungläubigem Erschrecken aufgenommen worden – sie haben viele Fragen aufgeworfen, so u.a. in einem Interview mit Prof. Michael Huss, Kinderpsychologe am Mainzer UniKlinikum (FAZ, 17.06.15). Die fast 100%-ige Betroffenheit der Gruppe sei besonders auffällig. Da Kinder sich solche Taten nicht selbst ausdenken, muss es - nach Ansicht von Prof. Huss - Vorbilder, wohl auch auf der visuellen Ebene, gegeben haben. Möglich sei auch, dass frühere Opfer von  Übergriffen später zu Tätern geworden seien.

Es werde wesentlich darauf ankommen, beschädigte Schutzräume wieder aufzubauen. Inwieweit deshalb die Kinder selbst in die Aufklärung der Vorfälle einbezogen werden sollten, welche legitime Rolle dem Vergessen bzw. sogar dem Verdrängen in diesem Prozess zugestanden werden kann, bedarf bei dem Alter der Beteiligten besonders sorgsamer Abwägung. Wegen der Strafunmündigkeit darf es nicht zu strafrechtlichen Maßnahmen gegen die Kleinkinder kommen.

  • November 2015: Neuere Untersuchungen der Staatsanwaltschaft lassen erhebliche Zweifel an den bisherigen Darstellungen aufkommen.

Montag, 1. Juni 2015

FAMILIE (2): Nach dem irischen Votum zugunsten der Ehe für gleichgeschlechtliche Menschen

Im Mai 2015 haben sich die Iren in einem Referendum überraschend eindeutig mit fast zwei Drittel der Stimmen für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe ausgesprochen. Diese „soziale Revolution“ steht im krassen Widerspruch zu der wiederholt geäußerten ablehnenden Haltung der katholischen Bischöfe (nicht nur in Irland).

Wie ist dieses Votum zu erklären – und was könnte es für uns bedeuten? Nach den bei uns veröffentlichten Umfragen zur Vorbereitung der vatikanischen Bischofskonferenz 2014 zu Fragen von Ehe und Familie ist nicht daran zu zweifeln, dass zwischen der katholischen Lehre und der gelebten Wirklichkeit „Welten liegen“. Es liegt daher nahe, das irische Votum (nur) als befreiende Reaktion auf die als realitätsfremd, ja sogar als menschenunfreundlich empfundene Sexualmoral der Kirche zu deuten.

Ein Weiteres kommt hinzu: Die um sich greifende Säkularisierung hat dazu geführt, dass die von der Kirche vorgelegten Lehrmeinungen nicht wegen der unverständlichen Sprache und nicht wegen des als falsch eingestuften Wahrheitsgehalts – der wird gar nicht mehr überprüft -, sondern wegen ihrer nachlassenden Relevanz für das Leben des Einzelnen zunehmend ignoriert werden. Man hat sich – mehr oder weniger bewusst - in einer persönlich als angemessen empfundenen Grauzone eingerichtet; die Sprache der Kirche mit ihrem „Schwarz-Weiss-Denken“ (Beispiel: Kardinal Parolin „Votum in Irland ist Niederlage für die Menschheit“) wird als unangemessen und wenig hilfreich empfunden.

Seit 2001 gibt es in Deutschland die „eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Menschen“, nicht aber die Möglichkeit einer Ehe. Überhaupt nicht überraschend wird als Folge des irischen Votums jetzt auch bei uns medial vehement die völlige rechtliche Gleichstellung gefordert. Wie realistisch ist diese Forderung?

Kardinal Walter Kasper hat bestätigt, dass „demokratische Staaten die Pflicht haben, den Willen der Bevölkerung umzusetzen. Es sei offensichtlich, dass die Mehrheit der Menschen in den westlichen Ländern die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe befürwortet“. Der Kardinal stellt demgegenüber aber auch fest, dass die katholische Kirche an ihrer grundsätzlich ablehnenden Haltung festhalten werde. „Die Ehe zwischen Mann und Frau bleibe die einzige Quelle für neues Leben (und Zukunft)“. Auf diesen grundlegenden, gesellschaftlich relevanten Unterschied hinzuweisen stellt keine Diskriminierung anderer Formen der Partnerschaft dar.

Inwieweit bei diesem eindeutigen Sachverhalt eine von den Menschen akzeptierte und als zukunftsfähig empfundene Sprache für die angestrebte Gleichstellung gefunden werden kann, ist fraglich. Art. 6 GG stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Sollte der deutsche Gesetzgeber gleichgeschlechtliche Partnerschaften der Ehe rechtlich vollständig gleichstellen, allerdings aus Gründen der Differenzierung (und eben nicht als unerlaubte Diskriminierung) ohne die Bezeichnung Ehe zu wählen, müsste die Frage der Geltung des Schutzbereichs von Art. 6 GG geklärt werden.

Dienstag, 28. April 2015

FAMILIE: Was gilt? - Klassisches Familienbild, Patchwork, Alleinerziehende…

Wenn überzogene Ansprüche der Eltern zum Hindernis für mehr Kinder werden


In unserem Land verändert sich das Familienbild kontinuierlich und auf sehr unterschiedliche, grundsätzliche Art und Weise – bei tendenziell abnehmenden Kinderzahlen. Die Änderungen betreffen nicht nur die äußere Gestalt (sie wird bunter, vielfältiger), sondern wesentlich auch das innere Gefüge, das Zusammenleben der Generationen.

Obwohl noch immer in der Mehrheit praktiziert (und akzeptiert), nehmen die Zahlen für das klassische Familienmodell – Vater, Mutter und Kind(er) – in der Lebenswirklichkeit ab. Zwar ist der Wunsch danach theoretisch weiterhin vorhanden, aber dieser Traum zerbricht häufig an der Wirklichkeit, vor allem an der nicht wirklich gelungenen Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Auch die eigenen Ansprüche der Eltern erweisen sich als mögliche Hindernisse auf dem Weg zu mehr Kindern. Bei einer steigenden Kinderzahl „fürchten“ die Eltern, ihrer gesellschaftlichen Rolle als Eltern und damit auch den eigenen Vorstellungen nicht mehr gerecht werden zu können.

Bei steigenden Kinderzahlen müssen daher alle Beteiligten darauf achten, dass ihre gegenseitigen Ansprüche nicht in Konkurrenz zueinander stehen und zudem nicht übermäßig ansteigen und damit zu einer Hemmschwelle bei der Erweiterung der Familie werden..

Während die erkennbaren Veränderungen im Außenverhältnis oft eher als negative Entwicklungen charakterisiert werden, hat sich das Familienleben auch im Binnenverhältnis deutlich verändert, und das häufig genug zum Besseren: Ein wesentlicher Aspekt ist die intensivere Kommunikation zwischen den Generationen, insbesondere Kindern und Eltern. Insoweit kann eine niedrigere Kinderzahl sogar einen positiven Effekt haben, wenn die Eltern sich für ihre Kinder mehr Zeit nehmen (können).

Samstag, 21. Februar 2015

2000 – 2015: 15 Jahre „Hilfe für Mutter und Kind e.V.“ (HMK):

Die „Kultur des Lebens“: Laien engagieren sich zu Gunsten des umfassenden Lebensschutzes

Die Zeichen sind unübersehbar und bedrohlich: In Europa ist das menschliche Leben gefährdet, zu Beginn und am Ende. Eine der Legitimitätsbedingungen des demokratischen Rechtsstaates wird dadurch in Frage gestellt - das Töten wird zunehmend gesellschaftsfähig. In der seit Jahren geltenden, gesellschaftlich (zumindest stillschweigend) mehrheitlich akzeptierten und auch deshalb vom Gesetzgeber nicht überprüften Abtreibungsregelung liegt ein entscheidender Tabubruch vor: Durch sie wird das wachsende menschliche Leben in den ersten drei Monaten weitgehend schutzlos gestellt. Logisch nur schwer angreifbar folgt der zwar noch rechtswidrigen aber weitgehend straffreien - und zudem großzügig staatlich finanzierten - Tötung zu Beginn des Lebens am Lebensende die Forderung nach der Legalisierung der “aktiven Sterbehilfe” in all ihren Ausformungen incl. des "assistierten Suizids".

Diese „Kultur des Todes“ hat zu dem deutlich abnehmenden Unrechtsbewusstsein bezüglich der Tötung menschlichen Lebens geführt. Um diesen destruktiven Trend zu stoppen bzw. sogar dauerhaft umzukehren, bedarf es eines kohärenten, in sich schlüssigen Schutzkonzepts des Lebens in all seinen Phasen. Entscheidend ist das Wissen um dessen grundsätzliche Unverfügbarkeit.  Notwendig ist die Bewusstseinsänderung zu Gunsten der „Kultur des Lebens“. Die damit angestrebte Veränderung der Gesellschaft in diesen wichtigen sozial-ethischen Fragen kann nur in einem dynamischen und grundsätzlich offenen Meinungsbildungsprozess erreicht werden. In diesen Prozess möchten engagierte Laien sich aktiv einbringen - selbstbewusst und unter kluger Nutzung möglicher Anknüpfungspunkte in den realen Lebensbedingungen und der säkularen Vernunft. Erforderlich ist die Vermittlung des Verständnisses der eigenen Grund-Werte über den christlichen Rahmen hinaus. 

Zur Bündelung und Unterstützung der angedachten Aktivitäten ist am 5. Februar 2000 der

„Hilfe für Mutter und Kind e.V.“ (HMK)

gegründet worden. In Ergänzung anderer Beratungs- und Hilfsangebote und angesichts der auf Dauer absehbar knappen menschlichen und finanziellen Ressourcen verfolgt der HMK eine Doppelstrategie durch die:  

1. Mitfinanzierung einzelner konkreter Hilfsmaßnahmen Seit vielen Jahren wird die “Aktion Moses“ des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) in Frankfurt unterstützt. Das Ziel dieser niedrigschwelligen, pränatalen und gezielt persönlichen Beratung von Schwangeren ist der Lebensschutz des Kindes und die bestmögliche Hilfe der Mutter - vor, während und nach der Geburt. Wenn die Mutter sich nach der Geburt nicht in der Lage sieht, die zu Beratungsbeginn gewährte Anonymität aufzugeben, wird die gesetzlich erlaubte „vertrauliche Geburt“ angeboten: Um dem Kind das Schicksal der „Abstammungslosigkeit“ zu ersparen, hinterlegt die Mutter dem Kind später zugängliche Informationen. Auf der Suche nach Hilfe in ihrer Notlage nutzen Schwangere zunehmend das Internet. Der HMK hat zu diesem Zweck mit eigenen Videos eine visuelle Internetkampagne initiiert, um die Seiten des SkF – mit der deutschlandweiten, kostenlosen Notrufnummer – leichter zu finden.  

2. Öffentlichkeitsarbeit Sie war von Anfang an Schwerpunkt der HMK-Aktivitäten: Zu diesem Zweck hat der HMK zwei Domainen eingerichtet: www.hmk-leben.de und www.lebenalsgeschenk.de. Der Auftritt im Internet ist so professionell wie möglich gestaltet; die Seiten enthalten umfassende und regelmäßig überarbeitete bzw. ergänzte Textbeiträge: u.a:

 -      die Dokumentation der drei öffentlichen Vortragsreihen von 2003 bis 2007

 -      die ausführliche Darstellung von Schwerpunktthemen: z.B. PID/PND, Abtreibung,   Beratungskonzept, „vertrauliche Geburt“, Patientenverfügung, aktive/passive Sterbehilfe

 -      zusätzlich eine umfangreiche Stichwortsammlung zum Thema Lebensschutz, und

 -      das “Glossarium” zur Erläuterung weiterer relevanter Begriffe.

 Unter ZEICHEN DER ZEIT findet man darüber hinaus persönliche, auch wertende Deutungen zu markanten Entwicklungen im Lebensrecht. Aktuelle Themen werden auf dem blog aufgegriffen (96 posts, über 10.000 Aufrufe). Auf der Internetstartseite gibt es für "Schwangere in Not" Hinweise auf die Tel.-Nr. der "Aktion Moses" des SkF, Frankfurt, und auf die online-Beratung der Caritas und des SkF. Ein Hinweis auf die HMK-Seiten findet sich auch auf www.kath.de.  

Videos und Videointerviewreihen:
Um weitere die Menschen besonders interessierende Themenbereiche umfassend und nachhaltig darstellen zu können, hat der HMK sich auf Videos konzentriert und seit 2007 eigene Videointerviewreihen konzipiert und durchgeführt. Über 174.000 „Besuche“ (01/2015; 50 Videos) bestätigen die Richtigkeit dieser Entscheidung (vergl. auch bei YouTube unter JWBHMK):

 -      Aufgrund des steigenden Interesses an Fragen zum „Leben vor dem Lebensende“ ist die erste Videointerviewreihe „Ars Moriendi“ gestartet worden, zuletzt angereichert mit aktuellen Themen wie Organtransplantation und (Beihilfe zur) Selbsttötung.

 -      Die im September 2009 begonnene zweite Reihe zum Thema „Leben mit Behinderungen“ fand im Juni 2011 mit einer Tagung über die Vernachlässigung bei der häuslichen Pflege durch Angehörige ihr (vorläufiges) Ende.

 -      Im September 2011 startete mit "Deutschland - kinderunfreundlich?" (Arbeitstitel) eine weitere Videointerviewreihe. Schwerpunktmässig sollen die Themen-Bereiche Familie, auch „Wahl-Grossfamilie“ und „soziale Lebenslaufpolitik“ bearbeitet werden. Vergl. dazu als gutes Beispiel das Interview zum Caritas Lebenshaus in Frankfurt.  

Ausblick: Der öffentliche Diskurs über Fragen des Lebensschutzes wird angesichts der zunehmenden Bedrohungen immer wichtiger. Er wird zudem mit wachsender Schärfe geführt. Um sich auch in Zukunft in diese gesellschaftliche Debatte kraftvoll und pluralitätsfähig einbringen zu können, sucht der HMK mittelfristig gleichgesinnte Partner zur Unterstützung/Erweiterung seiner Aktivitäten.

Februar 2015

Donnerstag, 13. November 2014

Das Lebenshaus der Caritas Frankfurt am Main



Johannes Beckermann, HMK Leben, im Gespräch mit Hartmut Fritz (Caritasdirektor 1998 bis 2014) über das Lebenshaus der Caritas Frankfurt am Main

Dienstag, 30. September 2014

INZESTVERBOT

§ 173 Abs. 2 StGB stellt den „Beischlaf zwischen leiblichen Verwandten“ unter Strafe: Zu Recht

Fragen:

Grundsätzlich: Kann mit einer Strafandrohung das angestrebte Schutzziel erreicht werden?
Speziell: Die Familie soll als Rechtsgut geschützt werden. Gibt es evtl. schützenswertere Rechtsgüter, die eine Aufhebung dieser Strafandrohung rechtfertigen? Haben sich die Grundlagen für die Strafandrohung entscheidend verändert?

Das Inzestverbot gehört zu den ältesten Normen menschlichen Zusammenlebens. Deshalb ist schon überraschend, dass im September 2014 der Deutsche Ethikrat – mit knapper Mehrheit – angeregt hat, die Strafbarkeit des Beischlafs zwischen erwachsenen Geschwistern aufzuheben. Eindeutig negative Reaktionen insbesondere aus der Unions-Fraktion deuten aber an, dass dieser Vorschlag zur Zeit wohl keine parlamentarische Mehrheit finden wird.

Die verfassungsrechtliche Situation scheint eindeutig geklärt: Das BVerfG hat im Jahr 2008 – bei 7:1 Richterstimmen - verfassungsrechtliche Bedenken (Grundgesetzverstoß?) als nicht begründet abgelehnt. Die in einem Minderheitsvotum aufgeworfene (und dort verneinte) Frage, ob das Strafrecht überhaupt geeignet ist, den gewünschten Schutzzweck zu erreichen, hat das Gericht eindeutig positiv mitentschieden. Von 2007 bis 2012 gab es pro Jahr acht bis zwölf Verurteilungen. - Auch der EGMR hat im Jahr 2012 die Verfassungsmäßigkeit des $ 173 StGB bestätigt.

Wie erklärt sich das erstarkte Interesse an dieser Fragestellung?

Das mit der Strafnorm angestrebte Schutzziel könnte die eigentliche „Zielscheibe“ sein: In unserer Gesellschaft gibt es seit längerem erkennbare Tendenzen, die Schutzwürdigkeit der Familie – in ihrer traditionellen Form – zu hinterfragen. Damit werden Fundamente unserer staatlichen Ordnung unterminiert.

Dem Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung – gepaart mit der individuellen Freiheit - soll ein höherer Rang eingeräumt werden. Aber auch das Einvernehmen kann die Aufhebung der Strafbarkeit nicht begründen. Unsere Rechtsordnung missbilligt Handlungen/Verträge, die gegen die guten Sitten verstoßen (§ 138 BGB).

In der Lebenswirklichkeit schafft die vermehrte Zeugung von Kindern mittels Samenspenden neue Risiken/Unsicherheiten. In Kanada soll mit Hilfe von Datenbanken die Suche nach Angehörigen erleichtert werden. Nachdem bei uns gerichtlich (2013) der Auskunftsanspruch auf den Namen des leiblichen Vaters anerkannt worden ist, könnte auch bei uns dieser Weg eröffnet werden. Bei der Diskussion um die Zulässigkeit der Babyklappe wird immer wieder darauf hingewiesen, wie sehr manche Kinder an ihrer „Abstammungslosigkeit“ leiden; sie suchen daher aktiv nach unbekannten Elternteilen.

Das eugenische Argument der angestrebten Verhinderung möglicher Behinderungen allein reicht zwar für die Strafnorm nicht aus: Auch behinderte Kinder haben ein Lebensrecht. Gerade in Zeiten, in denen die von unserem Grundgesetz besonders geschützte Familie unter vermehrten Anpassungs- und Rechtfertigungsdruck geraten ist, sollte man das seit Alters her strafbewährte Tabu des Inzestverbots dennoch nicht in Frage stellen. Um Einzelfälle möglichst gerecht zu behandeln, sind die notwendigen Regelungen im Verfahren zu § 173 StGB in unserer Strafprozessordnung vorgesehen.

UND: Wie nachhaltig (und schnell) das Unrechtsbewusstsein verloren gehen kann, wenn eine bestehende Strafnorm aufgehoben wird, kann man bei unserer Abtreibungsregelung („Rechtswidrig, aber straflos“) feststellen.