Dienstag, 28. April 2015

FAMILIE: Was gilt? - Klassisches Familienbild, Patchwork, Alleinerziehende…

Wenn überzogene Ansprüche der Eltern zum Hindernis für mehr Kinder werden


In unserem Land verändert sich das Familienbild kontinuierlich und auf sehr unterschiedliche, grundsätzliche Art und Weise – bei tendenziell abnehmenden Kinderzahlen. Die Änderungen betreffen nicht nur die äußere Gestalt (sie wird bunter, vielfältiger), sondern wesentlich auch das innere Gefüge, das Zusammenleben der Generationen.

Obwohl noch immer in der Mehrheit praktiziert (und akzeptiert), nehmen die Zahlen für das klassische Familienmodell – Vater, Mutter und Kind(er) – in der Lebenswirklichkeit ab. Zwar ist der Wunsch danach theoretisch weiterhin vorhanden, aber dieser Traum zerbricht häufig an der Wirklichkeit, vor allem an der nicht wirklich gelungenen Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Auch die eigenen Ansprüche der Eltern erweisen sich als mögliche Hindernisse auf dem Weg zu mehr Kindern. Bei einer steigenden Kinderzahl „fürchten“ die Eltern, ihrer gesellschaftlichen Rolle als Eltern und damit auch den eigenen Vorstellungen nicht mehr gerecht werden zu können.

Bei steigenden Kinderzahlen müssen daher alle Beteiligten darauf achten, dass ihre gegenseitigen Ansprüche nicht in Konkurrenz zueinander stehen und zudem nicht übermäßig ansteigen und damit zu einer Hemmschwelle bei der Erweiterung der Familie werden..

Während die erkennbaren Veränderungen im Außenverhältnis oft eher als negative Entwicklungen charakterisiert werden, hat sich das Familienleben auch im Binnenverhältnis deutlich verändert, und das häufig genug zum Besseren: Ein wesentlicher Aspekt ist die intensivere Kommunikation zwischen den Generationen, insbesondere Kindern und Eltern. Insoweit kann eine niedrigere Kinderzahl sogar einen positiven Effekt haben, wenn die Eltern sich für ihre Kinder mehr Zeit nehmen (können).

Samstag, 21. Februar 2015

2000 – 2015: 15 Jahre „Hilfe für Mutter und Kind e.V.“ (HMK):

Die „Kultur des Lebens“: Laien engagieren sich zu Gunsten des umfassenden Lebensschutzes

Die Zeichen sind unübersehbar und bedrohlich: In Europa ist das menschliche Leben gefährdet, zu Beginn und am Ende. Eine der Legitimitätsbedingungen des demokratischen Rechtsstaates wird dadurch in Frage gestellt - das Töten wird zunehmend gesellschaftsfähig. In der seit Jahren geltenden, gesellschaftlich (zumindest stillschweigend) mehrheitlich akzeptierten und auch deshalb vom Gesetzgeber nicht überprüften Abtreibungsregelung liegt ein entscheidender Tabubruch vor: Durch sie wird das wachsende menschliche Leben in den ersten drei Monaten weitgehend schutzlos gestellt. Logisch nur schwer angreifbar folgt der zwar noch rechtswidrigen aber weitgehend straffreien - und zudem großzügig staatlich finanzierten - Tötung zu Beginn des Lebens am Lebensende die Forderung nach der Legalisierung der “aktiven Sterbehilfe” in all ihren Ausformungen incl. des "assistierten Suizids".

Diese „Kultur des Todes“ hat zu dem deutlich abnehmenden Unrechtsbewusstsein bezüglich der Tötung menschlichen Lebens geführt. Um diesen destruktiven Trend zu stoppen bzw. sogar dauerhaft umzukehren, bedarf es eines kohärenten, in sich schlüssigen Schutzkonzepts des Lebens in all seinen Phasen. Entscheidend ist das Wissen um dessen grundsätzliche Unverfügbarkeit.  Notwendig ist die Bewusstseinsänderung zu Gunsten der „Kultur des Lebens“. Die damit angestrebte Veränderung der Gesellschaft in diesen wichtigen sozial-ethischen Fragen kann nur in einem dynamischen und grundsätzlich offenen Meinungsbildungsprozess erreicht werden. In diesen Prozess möchten engagierte Laien sich aktiv einbringen - selbstbewusst und unter kluger Nutzung möglicher Anknüpfungspunkte in den realen Lebensbedingungen und der säkularen Vernunft. Erforderlich ist die Vermittlung des Verständnisses der eigenen Grund-Werte über den christlichen Rahmen hinaus. 

Zur Bündelung und Unterstützung der angedachten Aktivitäten ist am 5. Februar 2000 der

„Hilfe für Mutter und Kind e.V.“ (HMK)

gegründet worden. In Ergänzung anderer Beratungs- und Hilfsangebote und angesichts der auf Dauer absehbar knappen menschlichen und finanziellen Ressourcen verfolgt der HMK eine Doppelstrategie durch die:  

1. Mitfinanzierung einzelner konkreter Hilfsmaßnahmen Seit vielen Jahren wird die “Aktion Moses“ des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) in Frankfurt unterstützt. Das Ziel dieser niedrigschwelligen, pränatalen und gezielt persönlichen Beratung von Schwangeren ist der Lebensschutz des Kindes und die bestmögliche Hilfe der Mutter - vor, während und nach der Geburt. Wenn die Mutter sich nach der Geburt nicht in der Lage sieht, die zu Beratungsbeginn gewährte Anonymität aufzugeben, wird die gesetzlich erlaubte „vertrauliche Geburt“ angeboten: Um dem Kind das Schicksal der „Abstammungslosigkeit“ zu ersparen, hinterlegt die Mutter dem Kind später zugängliche Informationen. Auf der Suche nach Hilfe in ihrer Notlage nutzen Schwangere zunehmend das Internet. Der HMK hat zu diesem Zweck mit eigenen Videos eine visuelle Internetkampagne initiiert, um die Seiten des SkF – mit der deutschlandweiten, kostenlosen Notrufnummer – leichter zu finden.  

2. Öffentlichkeitsarbeit Sie war von Anfang an Schwerpunkt der HMK-Aktivitäten: Zu diesem Zweck hat der HMK zwei Domainen eingerichtet: www.hmk-leben.de und www.lebenalsgeschenk.de. Der Auftritt im Internet ist so professionell wie möglich gestaltet; die Seiten enthalten umfassende und regelmäßig überarbeitete bzw. ergänzte Textbeiträge: u.a:

 -      die Dokumentation der drei öffentlichen Vortragsreihen von 2003 bis 2007

 -      die ausführliche Darstellung von Schwerpunktthemen: z.B. PID/PND, Abtreibung,   Beratungskonzept, „vertrauliche Geburt“, Patientenverfügung, aktive/passive Sterbehilfe

 -      zusätzlich eine umfangreiche Stichwortsammlung zum Thema Lebensschutz, und

 -      das “Glossarium” zur Erläuterung weiterer relevanter Begriffe.

 Unter ZEICHEN DER ZEIT findet man darüber hinaus persönliche, auch wertende Deutungen zu markanten Entwicklungen im Lebensrecht. Aktuelle Themen werden auf dem blog aufgegriffen (96 posts, über 10.000 Aufrufe). Auf der Internetstartseite gibt es für "Schwangere in Not" Hinweise auf die Tel.-Nr. der "Aktion Moses" des SkF, Frankfurt, und auf die online-Beratung der Caritas und des SkF. Ein Hinweis auf die HMK-Seiten findet sich auch auf www.kath.de.  

Videos und Videointerviewreihen:
Um weitere die Menschen besonders interessierende Themenbereiche umfassend und nachhaltig darstellen zu können, hat der HMK sich auf Videos konzentriert und seit 2007 eigene Videointerviewreihen konzipiert und durchgeführt. Über 174.000 „Besuche“ (01/2015; 50 Videos) bestätigen die Richtigkeit dieser Entscheidung (vergl. auch bei YouTube unter JWBHMK):

 -      Aufgrund des steigenden Interesses an Fragen zum „Leben vor dem Lebensende“ ist die erste Videointerviewreihe „Ars Moriendi“ gestartet worden, zuletzt angereichert mit aktuellen Themen wie Organtransplantation und (Beihilfe zur) Selbsttötung.

 -      Die im September 2009 begonnene zweite Reihe zum Thema „Leben mit Behinderungen“ fand im Juni 2011 mit einer Tagung über die Vernachlässigung bei der häuslichen Pflege durch Angehörige ihr (vorläufiges) Ende.

 -      Im September 2011 startete mit "Deutschland - kinderunfreundlich?" (Arbeitstitel) eine weitere Videointerviewreihe. Schwerpunktmässig sollen die Themen-Bereiche Familie, auch „Wahl-Grossfamilie“ und „soziale Lebenslaufpolitik“ bearbeitet werden. Vergl. dazu als gutes Beispiel das Interview zum Caritas Lebenshaus in Frankfurt.  

Ausblick: Der öffentliche Diskurs über Fragen des Lebensschutzes wird angesichts der zunehmenden Bedrohungen immer wichtiger. Er wird zudem mit wachsender Schärfe geführt. Um sich auch in Zukunft in diese gesellschaftliche Debatte kraftvoll und pluralitätsfähig einbringen zu können, sucht der HMK mittelfristig gleichgesinnte Partner zur Unterstützung/Erweiterung seiner Aktivitäten.

Februar 2015

Donnerstag, 13. November 2014

Das Lebenshaus der Caritas Frankfurt am Main



Johannes Beckermann, HMK Leben, im Gespräch mit Hartmut Fritz (Caritasdirektor 1998 bis 2014) über das Lebenshaus der Caritas Frankfurt am Main

Dienstag, 30. September 2014

INZESTVERBOT

§ 173 Abs. 2 StGB stellt den „Beischlaf zwischen leiblichen Verwandten“ unter Strafe: Zu Recht

Fragen:

Grundsätzlich: Kann mit einer Strafandrohung das angestrebte Schutzziel erreicht werden?
Speziell: Die Familie soll als Rechtsgut geschützt werden. Gibt es evtl. schützenswertere Rechtsgüter, die eine Aufhebung dieser Strafandrohung rechtfertigen? Haben sich die Grundlagen für die Strafandrohung entscheidend verändert?

Das Inzestverbot gehört zu den ältesten Normen menschlichen Zusammenlebens. Deshalb ist schon überraschend, dass im September 2014 der Deutsche Ethikrat – mit knapper Mehrheit – angeregt hat, die Strafbarkeit des Beischlafs zwischen erwachsenen Geschwistern aufzuheben. Eindeutig negative Reaktionen insbesondere aus der Unions-Fraktion deuten aber an, dass dieser Vorschlag zur Zeit wohl keine parlamentarische Mehrheit finden wird.

Die verfassungsrechtliche Situation scheint eindeutig geklärt: Das BVerfG hat im Jahr 2008 – bei 7:1 Richterstimmen - verfassungsrechtliche Bedenken (Grundgesetzverstoß?) als nicht begründet abgelehnt. Die in einem Minderheitsvotum aufgeworfene (und dort verneinte) Frage, ob das Strafrecht überhaupt geeignet ist, den gewünschten Schutzzweck zu erreichen, hat das Gericht eindeutig positiv mitentschieden. Von 2007 bis 2012 gab es pro Jahr acht bis zwölf Verurteilungen. - Auch der EGMR hat im Jahr 2012 die Verfassungsmäßigkeit des $ 173 StGB bestätigt.

Wie erklärt sich das erstarkte Interesse an dieser Fragestellung?

Das mit der Strafnorm angestrebte Schutzziel könnte die eigentliche „Zielscheibe“ sein: In unserer Gesellschaft gibt es seit längerem erkennbare Tendenzen, die Schutzwürdigkeit der Familie – in ihrer traditionellen Form – zu hinterfragen. Damit werden Fundamente unserer staatlichen Ordnung unterminiert.

Dem Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung – gepaart mit der individuellen Freiheit - soll ein höherer Rang eingeräumt werden. Aber auch das Einvernehmen kann die Aufhebung der Strafbarkeit nicht begründen. Unsere Rechtsordnung missbilligt Handlungen/Verträge, die gegen die guten Sitten verstoßen (§ 138 BGB).

In der Lebenswirklichkeit schafft die vermehrte Zeugung von Kindern mittels Samenspenden neue Risiken/Unsicherheiten. In Kanada soll mit Hilfe von Datenbanken die Suche nach Angehörigen erleichtert werden. Nachdem bei uns gerichtlich (2013) der Auskunftsanspruch auf den Namen des leiblichen Vaters anerkannt worden ist, könnte auch bei uns dieser Weg eröffnet werden. Bei der Diskussion um die Zulässigkeit der Babyklappe wird immer wieder darauf hingewiesen, wie sehr manche Kinder an ihrer „Abstammungslosigkeit“ leiden; sie suchen daher aktiv nach unbekannten Elternteilen.

Das eugenische Argument der angestrebten Verhinderung möglicher Behinderungen allein reicht zwar für die Strafnorm nicht aus: Auch behinderte Kinder haben ein Lebensrecht. Gerade in Zeiten, in denen die von unserem Grundgesetz besonders geschützte Familie unter vermehrten Anpassungs- und Rechtfertigungsdruck geraten ist, sollte man das seit Alters her strafbewährte Tabu des Inzestverbots dennoch nicht in Frage stellen. Um Einzelfälle möglichst gerecht zu behandeln, sind die notwendigen Regelungen im Verfahren zu § 173 StGB in unserer Strafprozessordnung vorgesehen.

UND: Wie nachhaltig (und schnell) das Unrechtsbewusstsein verloren gehen kann, wenn eine bestehende Strafnorm aufgehoben wird, kann man bei unserer Abtreibungsregelung („Rechtswidrig, aber straflos“) feststellen.

 

Dienstag, 23. September 2014

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT: Texte und Video-Interviewreihen

Das Leben ist ein kostbares Geschenk. Aber fühlen wir uns noch als Beschenkte mit den daraus auch entspringenden Konsequenzen? Und noch wichtiger: Akzeptieren wir uns als Geschöpfe? Oder sehen wir uns angesichts der unübersehbar erweiterten forschungsbedingten Möglichkeiten  eher schon als Schöpfer? Die Mitglieder bzw. Unterstützer des 2000 gegründeten HMK versuchen, schlüssige und für viele akzeptable Antworten auf diese die Zukunft mitentscheidenden Fragen zu geben – und dies im Rahmen der HMK-Öffentlichkeitsarbeit. Sie umfasst mehrere Schwerpunkte:

(1) In unseren Texten haben wir von Anfang an die verschiedensten Aspekte zu dem THEMA LEBEN – vor allem dessen Schutz vom Anfang bis zum Ende betreffend – ausführlich analysiert und dargestellt, u.a. in den Schwerpunktthemen, Stichworten, Glossarium sowie "Zeichen der Zeit".
  • Um hilfesuchenden „Schwangeren in Not“ den leichten Zugang zu verschiedenen Hilfsangeboten (Caritas, SkF) zu ermöglichen, haben wir z.B. die "Vertrauliche Geburt" im Rahmen der Aktion Moses auch in Videos ins Netz gestellt.
  • Einen schnellen Überblick über interessant erscheinende Entwicklungen bzw. Themen ermöglicht der blog auf der Startseite: Die 93 Einträge sind 10.408mal angeklickt worden.

(2) In Ergänzung zu den weiterhin angebotenen (aktualisierten und ergänzten) Texten haben wir in den Jahren 2003 bis 2007 mit verschiedenen Partnern und einem katholischen Bischof als Schirmherrn drei öffentliche Vortragsreihen geplant und durchgeführt. Diese haben wir zuletzt durch kurze Videointerviews mit den Referenten begleitet.

(3) Die neuen Medien machen es möglich: Um an Fragen des umfassenden Lebensschutzes Interessierten jederzeit und auf Dauer Zugriff auf die von uns erarbeiteten Themenbereiche zu geben, haben wir uns nach den Vorträgen auf die konzeptionelle Durchführung eigener Videointerviewreihen konzentriert. Mit messbarem Erfolg: In den nächsten Wochen wird die Zahl der Klicks auf unsere Videos (dann 50, auch auf YouTube unter JWBHMK) die Marke von 170.000 überschreiten.

„Leben vor dem Lebensende“: Wegen des deutlich gestiegenen Interesses an dieser Thematik haben wir im August 2007 mit dieser Reihe begonnen. Ein audiophon über „Gespräche mit Sterbenden“ in dem Hospiz Advena in Erbenheim (12/07) führt die Liste aller Klicks mit schon über 40.000 „Besuchen“ an.

Im Moment heftig in der gesamtgesellschaftlichen Diskussion stehende Einzelthemen wie die  Strafbarkeit der Beihilfe zur Selbsttötung finden reges Interesse; über moraltheologische Aspekte haben wir mit Pater Prof. Dr. Schuster SJ (07/12; 1.048 Klicks) und über medizinethische Fragen mit Frau Dr. Bockenheimer (07/13; 345 Klicks) gesprochen.

Unsere Interviews mit den Professoren Bechstein und Schuster SJ (10/12) über grundsätzliche und aktuelle Fragen zu Organtransplantationen wurden mit 489 Klicks bedacht.

Die Frage, ob Deutschland kinderunfreundlich? ist, wird angesichts der demographischen Entwicklung mit den weiter niedrigen Geburtenzahlen immer wieder gestellt. Bislang haben wir nur drei Videointerviews machen können; die Zahl der zum Gespräch bereiten Partner ist wegen der von ihnen als besonders „heikel“ eingestuften Thematik deutlich eingeschränkt. Im Rahmen der aktuellen Suche nach der „richtigen“, der zukunftssichernden Familienpolitik werden wir dennoch weiterhin diesen Fragen nachgehen. Das Konzept des Caritas-Lebenshauses „St. Leonhard“* (08/14) hat uns eindrucksvoll eine Möglichkeit aufgezeigt, wie gemeinschaftsstiftender und generationsübergreifender Lebens- und Wohnraum für Jung und Alt geschaffen werden kann.

22. September 2014

* das Video über den Besuch bei der Caritas wird in wenigen Tagen zu sehen sein

Samstag, 13. September 2014

LEBENSSCHUTZ UND MEDIZIN: Eine schwindende Vertrauensbasis?

Der alarmierende Befund: Aus der aktuellen Diskussion um Manipulationen bei Organspenden aber auch bei Fragen zum ärztlich assistierten Suizid muss man leider den Schluss ziehen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt zunehmend gefährdet scheint. Ansätze eines latenten Misstrauens (persönlich bzw. strukturell) lassen sich schon früher in der Debatte um die Patientenverfügung erahnen.

 Aus Nachbarländern, in denen die aktive Sterbehilfe nicht verboten ist, kann man hören, dass diese „Dienstleistungen“ auch an nicht um ihre Einwilligung befragten Patienten vorgenommen werden. Daher wurde in Holland mit der CREDO CARD der besorgte Aufruf formuliert: „Maak mij niet dood, Doktor“. Leider geben vereinzelte Berichte aus deutschen Krankenhäusern Anlass zu der Sorge, dass Fälle gefährlicher Verwahrlosung – bis in den Grenzbereich der Lebensgefährdung – nicht mehr ausgeschlossen werden können.

Wenn man über die Phasen des Lebensschutzes nachdenkt – vom Beginn bis zum Tod -, wird ein zunehmend engerer Zusammenhang zwischen Leben und Medizin deutlich:

Zu Beginn in der Stammzellenforschung, der Kryokonservierung, dem Embryonenschutz, der künstlichen Befruchtung (IVF) sowie der Präimplantationsdiagnostik (PID) und der Pränataldiagnostik (PND); zu diesem frühen Stadium zählt auch die Leihmutterschaft als bei uns nicht erlaubte Ausnahme.

Zum Ende des Lebens haben Forschungserfolge zu einer deutlich längeren Lebenserwartung mit den dadurch gewonnenen erweiterten (Zeit-)Optionen geführt. Allerdings steigt auch die Zahl „altersbedingter“ Krankheiten (wie Demenz) sowie die latente Angst vor der als anonym-bedrohend empfundenen „Apparatemedizin“. Patientenverfügungen sollen das Gefühl der „verlorenen Autonomie“ überbrücken helfen. Im Zentrum der (medialen) Diskussion stehen im Moment Fragen um die Möglichkeiten und die potentiellen Gefahren der Sterbehilfe, des assistierten Suizids und der Organspenden.

Die wieder aufgekommenen Zweifel (neu Herzklinikum Berlin), ob bei Organtransplantationen trotz aller Bemühungen um mehr Kontrolle und Transparenz nicht doch manipuliert wird, führen zu Vertrauensverlusten und als Folge zu nachlassender Spendebereitschaft.

Umstritten bleibt bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen die Frage des Einsatzes von Psychopharmaka. Sind sie ein legitimes Mittel zur Schmerzlinderung, zur Erhaltung der Selbstbestimmung oder aber bei zu starker Sedierung eine neue Form der Gewaltanwendung?

Kann die Medizin in Verkennung ihres Auftrags bzw. dessen Grenzen sogar zu einer Bedrohung für den Patienten werden? Was ist, wenn die Medizin nicht „loslassen“ kann? Wie steht es mit dem Recht des Kranken, auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten – auch mit dem Risiko den eigenen Tod schneller herbeizuführen?

Die gelungene Kommunikation zwischen Arzt und Patient ist entscheidend - basierend auf einem intakten Vertrauensverhältnis. Das verloren gegangene Vertrauen wieder aufzubauen, wird Zeit brauchen. 

September 2014

Mittwoch, 23. Juli 2014

FAMILIENPOLITIK –
und der gesellschaftliche Wertewandel:

Staatliches Handeln in einer hoch-komplexen, unübersichtlichen Situation

Die demographische Entwicklung in Deutschland ist seit Jahren negativ: Während vor zwanzig Jahren noch über 1,3 Mio. Kinder geboren worden sind, hat sich diese Zahl bis 2013 um etwa 50% verringert. Für die Zeit nach 2020 wird ein weiterer Einbruch prognostiziert. Ein Faktor dafür ist, dass immer mehr Frauen/Eltern bewusst auf Nachwuchs verzichten, also „gewollt kinderlos“ sind.

Eltern werden in ihrer Entscheidung für oder gegen Kinder von einer Kombination mehrerer Faktoren beeinflusst: finanziellen, strukturellen und kulturellen. Dazu gehören sich weiter wandelnde eigene und/oder gesellschaftliche Erwartungen, wobei letztere in ihrer Wirkung oft unterschätzt werden. Das traditionelle Familienbild wird nachhaltig hinterfragt. Andere Formen des Zusammenlebens drängen nach vorn (und verlangen nach Anerkennung). Aber auch in der Ehe ändern sich die Rollen: Der Vater als Haupt-/Allein-Ernährer verliert mehr und mehr an Bedeutung, die Väter kümmern sich mehr/länger um den Nachwuchs: Die – immer besser ausgebildeten – Mütter suchen (auch) eine berufliche Perspektive. Die stetig steigende Zahl nicht gelungener Partnerschaften und zerbrochener Familienstrukturen liefert für diese Entscheidung der Frauen eine nachvollziehbare Motivation.

Wie soll/kann der Staat auf diese Situation reagieren? Mit welchem realistischen Ziel? Darf der Staat ein Leitbild vorgeben? Gibt es die „ideale“ Familiengröße? Welche Grenzen muss der Staat grundsätzlich beachten? Die Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung werden kontinuierlich erweitert. Ist daher deren stärkere finanzielle Förderung seitens des Staates angesagt? Allein auf die Einwanderung kinderreicher Familien zu setzen, ist sicher keine (Dauer-)Lösung. Es besteht die Gefahr des demographischen Kolonialismus (Prof. Birg, 2009). Die politisch offenbar gewollte Bevorzugung der – staatlich organisierten und immer mehr professionalisierten – Fremdbetreuung von Kleinkindern droht die Wahlfreiheit und das Ersterziehungsrecht der Eltern zu untergraben.

Zur Stabilisierung der Bevölkerung als Ziel staatlichen Handelns ist daher eine kluge Kombination der verschiedensten Maßnahmen angezeigt. Seit 2008 hat die Regierung diese nach Umfang und Wirkung wissenschaftlich untersuchen lassen: Staatliche Stellen geben danach für die Familien-Förderung insgesamt p.a. mehr als 125 Mrd. € aus (FAZ 15/02/2014, S. 12); die Zahlen werden angezweifelt. Dennoch ist ein nachhaltiger Trendwandel in der demographischen Entwicklung nicht eingetreten (evtl. eine Verlangsamung der Abwärtsspirale).

Nachhaltig erfolgreich – im Sinne der angestrebten Erhöhung der Geburtenzahlen – können staatliche Maßnahmen nur sein, wenn das gesamtgesellschaftliche Umfeld „sie trägt“. Wichtig ist eine grundsätzlich kinderfreundliche Einstellung. Die „bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist ein weiterer wesentlicher Baustein. Dabei geht es nicht nur und in erster Linie um die Berücksichtigung erkennbarer Bedürfnisse der Wirtschaft und damit um arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, sondern um die Erfüllung konkreter Erwartungen der (zukünftigen) Eltern. Echte, erfahrbare Wahlfreiheit auch in der (schulischen) Betreuung kann zu Kindern motivieren.

Seinen Bestand zu sichern, ist ein legitimes Interesse jedes Staates. Dabei muss er sich auch auf die Eltern verlassen. Sie zu Kindern zu motivieren, ist ein wesentlicher Bestandteil dieses staatlichen Auftrags. Um der eigenen Zukunftsfähigkeit willen fordert unser Grundgesetz in Art. 6 den besonderen Schutz von Ehe und Familie. Die sich abzeichnende Tendenz zur völligen Angleichung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit der Ehe führt im Endeffekt zu einer Aushöhlung dieses legitimen Schutzgedankens. Die gewollte Ungleichbehandlung zugunsten von Ehe und Familie, der „Keimzelle unserer Gesellschaft“, ist daher keine Diskriminierung anderer Lebensformen, sondern eine gut begründete Differenzierung – im wohlverstandenen Eigeninteresse.