Dienstag, 3. Juni 2014

„ONE OF US“ - „EINER VON UNS“

28. Mai 2014: Entscheid der EU-Kommission: Kein Handlungsbedarf für mehr Lebensschutz - trotz einer zahlenmäßig überwältigenden Unterstützung aus der EU-Bevölkerung lehnt die EU-Kommission die Forderungen dieses Bürgerbegehrens ab

Seit April 2012 gibt es die Möglichkeit, mittels Volksbegehrens bestimmte Themen auf die politische Agenda der EU zu setzen, z.B. das „Recht auf Wasser“. Keiner der bisherigen Versuche war zahlenmäßig so erfolgreich wie „One of Us“ mit über 1,7 Mio Unterstützern (rund 10% aus Deutschland) – unter ihnen Papst Franziskus und einige katholische Bischöfe aus Deutschland und Österreich. Erklärtes Ziel dieser eindrucksvollen Bürgerinitiative war, einen Finanzierungsstopp für die Embryonenforschung und die Abtreibung zu erreichen.

Im Februar 2014 wurde die Petition an die für die Einleitung von Gesetzgebungsverfahren in der EU zuständige Kommission übergeben. Im Rahmen der Überprüfung dieses Begehrens gab es im April eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament. Am 28. Mai gab die EU-Kommission ihre Entscheidung bekannt, kein neues Gesetzgebungsverfahren aufzunehmen. Zur Begründung wurde auf die vor kurzem erlassenen Rahmenrichtlinien unter den Mitgliedsstaaten verwiesen. Außerdem müssten EU-Projekte das jeweilige nationale Recht respektieren.

Die erfreulich hohe Teilnahme an dieser Initiative – auch seitens der Amtskirche! - sollte uns in unseren Bemühungen um einen umfassenden Lebensschutz Mut machen. Auch wenn die „Politik“ (bei uns) sich mit den gefundenen Kompromissen abfinden möchte, scheint das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit der Tötung menschlichen Lebens mittels Abtreibung in der Bevölkerung doch noch nicht völlig verloren gegangen zu sein – allen Unkenrufen zum Trotz. Wie lässt sich diese Tatsache medial nutzen? In der Form einer „positiven Skandalisierung“? Bei unseren Aktivitäten müssen wir noch mehr als bisher Wert darauf legen, dieses Bewusstsein zu stärken bzw. zu wecken. Frage: Wie rechtfertigt der Staat die finanzielle Unterstützung rechtswidriger Taten?

Die ernüchternde – wenn auch angesichts der erst vor wenigen Tagen erfolgten EU-Wahlen nicht wirklich überraschende – negative Reaktion der EU-Kommission ist auch der notwendigen Diskussion um die Zuständigkeiten innerhalb Europas zuzuschreiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im Oktober 2010 entschieden, keine eigene Kompetenz zur Schaffung eines „Rechts auf Abtreibung“ zu haben. Diese Frage muss demnach auf nationaler Ebene entschieden werden. Und: Falls ein europäisches Volksbegehen sich „so einfach aushebeln“ ließe, sollte auch die Wahl der Mittel zur Durchsetzung eines Begehrens überprüft werden. Es bleibt zu überlegen, ob nicht in Zukunft das gestärkte EU-Parlament Ansprechpartner entsprechender Initiativen sein sollte.

2. Juni 2014

Samstag, 3. Mai 2014

REPRODUKTIVE AUTONOMIE: Gibt es anerkannte Grenzen?

- warum werden die gesellschaftlichen Auswirkungen der Fortpflanzung oft ausgeblendet?

Im März 2014 hat die Büchnerpreisträgerin S. Lewitscharoff in Dresden eine Rede gehalten.Thema: „Von der Machbarkeit. Die wissenschaftliche Bestimmung über Geburt und Tod“. Nach anfänglich positiven Reaktionen haben sich in der Folgezeit vornehmlich kritische Stimmen zu Wort gemeldet. Die wegen der nicht akzeptablen Wortwahl – die Künstlerin hat künstlich erzeugte Kinder als Halbwesen bezeichnet – zu Recht geführte, wenn auch medial aufgeheitzte Debatte hat allerdings mit dazu beigetragen, dass das Grund-Anliegen der Rede kaum aufgegriffen und diskutiert worden ist. Frau L. möchte Warnzeichen gegen eine von ihr befürchtete negative Entwicklung aufrichten.

Die Rednerin spricht von der Gefahr, dass es durch die nicht eingeschränkte Nutzung der infolge der Fortschritte in der Medizin erweiterten Möglichkeiten fast zwangsläufig zu einer Verzweckung des Menschen, zu seiner fortschreitenden Instrumentalisierung kommt. Mit dem geltenden Verständnis der Menschenwürde wäre diese Entwicklung nicht vereinbar. Wo liegen die Grenzen für die Erfüllung eines Kinderwunsches? Welche neuen Regeln müssen gelten, um dem „Machbarkeitswahn“ Einhalt zu gebieten? Ist alles erlaubt, was machbar ist - nur weil es machbar ist?

Dem Zeitgeist entsprechend wird den Eltern das Recht auf ein Kind zugesprochen. Methode und Zeitpunkt (social freezing) sind wählbar. Staatliche Unterstützung wird erwartet. Aber bei dieser allein auf den Elternwunsch konzentrierten Sicht werden sozial-ethische Auswirkungen gesamtgesellschaftlicher Art bewusst ausgeblendet. Wer sorgt sich um die legitimen Interessen der Kinder? Auf welcher Basis werden in Zukunft die entstehenden Fragen beantwortet? Wie verstehen wir Familie – z.B. im Fall anonymer Samenspender?

Wegen des drohenden demographischen Wandels allein die Aspekte einer medizinisch verbesserten Möglichkeit der Fortpflanzung zu beachten und zu fördern, ist nicht ausreichend. Es geht um eine zutiefst anthropologische Frage: Welcher Begriff von „Menschheit“ soll in Zukunft gelten? Unser Grundgesetz gibt entsprechende Maßstäbe vor. Menschen haben ihre unverlierbare Würde in sich selbst; sie dürfen nie als Mittel zum Zweck genutzt (und gezeugt) werden.

Mai 2014

Montag, 10. März 2014

ALLE KINDER SIND EIN GESCHENK GOTTES

– auch die künstlich gezeugten

(angeregt von: Bischof Heiner Koch, Dresden, 07. 03. 2014)

Um den Geburtenrückgang bei uns abzumildern, hat die Politik u.a. erwogen, die künstliche Geburt mit höheren Zuschüssen stärker zu fördern. Gegen diese staatlichen Maßnahme sind erhebliche Bedenken vorgebracht worden.

Mit einem am 2. März 2014 in Dresden gehaltenen Vortrag hat die letztjährige Büchnerpreisträgerin Sibylle Lewitscharoff scharfe (Gegen-)Reaktionen ausgelöst. Ihre Rede stand unter dem Titel: „Von der Machbarkeit. Die wissenschaftliche Bestimmung über Leben und Tod“. Mit sehr starken Worten hat Frau L. ihr tiefes Unbehagen am menschlichen Machbarkeitswahn und insbesondere an der modernen Reproduktionsmedizin (aber auch den medizinischen Möglichkeiten am Lebensende) zum Ausdruck gebracht.

Ganz offensichtlich lehnt sie die durch die Reproduktionsmedizin ermöglichte künstliche Befruchtung (IVF) als einen „abartigen Weg“ ab; sie wendet sich gegen die damit verstärkte um sich greifende Selbstermächtigung der Frau - „Mein Bauch gehört mir“. Frau L. äusserte ihr – nach eigenen Angaben religiös motiviertes - Unbehagen in ungewöhnlich drastischen Worten.

Auch wenn das Verfahren vielen ungewollt kinderlosen Paaren zu einem Kind (geschätzt auf drei Millionen) verholfen hat, gibt es gute Gründe für eine nach wie vor kritische Haltung. Diese Bedenken hat z. B. die katholische Kirche immer wieder bekräftigt, zuletzt in der Debatte um die Zulässigkeit der PID.

Aber trotz aller Vorbehalte gegen die Methode: Es ist völlig inakzeptabel, die so gezeugten Kinder herabzuwürdigen, sie wie Frau L. mit Abscheu zu betrachten, sie gar als Halbwesen und als künstliche „Weißnichtwas“ zu diffamieren*. Als Kinder sind auch sie Geschenke Gottes mit einer unantastbaren Menschenwürde.

Die verständliche Kritik an der missglückten, zumindest missverständlichen Wortwahl führt leicht dazu, die Absicht der Referentin zu übersehen. Sie möchte auf eine aus ihrer Sicht verhängnisvolle Entwicklung aufmerksam machen. Nur einige Stichworte: Machbarkeitswahn – zu Beginn und am Ende des Lebens, Selbstermächtigung der Frau, Mann nur (anonymer) Samenspender, ….

*In einem Interview hat Frau L. ihre drastischen Formulierungen erläutert, ohne allerdings von den Kernaussagen abzurücken (FAZ 7/3/2014). Einen Tag später hat sie dann aber gegenüber dem ZDF ihr Bedauern über diesen Satz ausgesprochen.

Montag, 24. Februar 2014

EUTHANASIE – jetzt auch bei Kindern?

Verheerende Signalwirkung. Ein Gespenst geht um in Europa.

Immer häufiger kann man hören, dass Angehörige Schwerstkranker vom Pflegepersonal offen gefragt werden, ob sie ihren Lieben nicht weitere Qualen ersparen möchten. Die Sterbehilfe (Euthanasie) ist offensichtlich als akzeptierte Alternativtherapie in unserer Gesellschaft angekommen. Welche Grenzen gelten noch?

Leider gilt es jetzt einen weiteren Tiefpunkt in dieser Entwicklung zu beklagen: Am 13. Februar 2014 hat das belgische Parlament ein Gesetz verabschiedet, welches Sterbehilfe auch bei Kindern erlaubt, wenn sie todkrank sind und unter starken Schmerzen ohne Aussicht auf Linderung leiden. Anders als in den Niederlanden, in denen bei Kindern eine Altersgrenze von zwölf Jahren gilt, legt das belgische Gesetz keine Untergrenze fest. Die Maßnahme muss von den Eltern und den behandelnden Ärzten gebilligt werden.

Und: Grundvoraussetzung ist, dass die betroffenen Kinder sich ihrer Situation und der Tragweite ihrer Entscheidung bewusst sind. Wer soll dies anhand welcher Kriterien überprüfen? Mit guten Gründen hat die Gesellschaft für das allgemeine Wahlrecht eine Altersgrenze vorgeschrieben. Auch den Führerschein kann man erst ab einem bestimmten Alter erwerben. Das gilt auch für das Heiraten - und die damit verbundene Lebensentscheidung. Aber über den eigenen endgültigen Tod soll ein Kind ohne festgelegte Altersgrenze und die damit verbundene Reifevermutung entscheiden können. Das passt nicht zusammen. Zudem was muss ein todkrankes Kind empfinden, wenn es erleben muss, dass seine Eltern/Ärzte es "aufgegeben“ haben?

Bietet unsere Gesellschaft den Betroffenen wirklich keine besseren Alternativen? Speziell für Kinder eingerichtete Palliativstationen bzw. Hospize leisten seit Jahren gute Dienste. Sie bieten eine liebevolle, eine allein menschenwürdige Begleitung im Sterben.

Mittwoch, 15. Januar 2014

ENDLICH: LEBENSSCHUTZ


- wie die Politik ein vernachlässigtes Thema wiederentdeckt
- aber: warum über die Abtreibung im Parlament nicht diskutiert wird

Spät-Abtreibung, Beihilfe zur Selbsttötung*, Definition des Hirntodes, Sterbehilfe – diese und andere Aspekte aus dem Themen-Bereich Lebensschutz haben in der abgelaufenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages kaum eine Rolle gespielt. Mit einer Ausnahme: Der Versuch, mit einem neuen § 217 StGB die organisierte Sterbehilfe strafrechtlich zu regeln, ist gescheitert.

Jetzt scheint es, als sei der - vom Grundgesetz aufgegebene - Lebensschutz als Thema von „der Politik“ wiederentdeckt worden. Peter Tauber, der neue Generalsekretär der CDU, möchte die wieder aufgeflammte Debatte um die Strafbarkeit der geschäftsmäßig (organisiert) angebotenen Sterbehilfe zu einer ausgiebigen Diskussion nutzen, „auch um stärker über Alternativen wie Palliativmedizin und Hospizbewegung“ nachzudenken.

Als Basis der gewünschten Diskussion strebt die CDU einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf an. Die SPD hält sich noch bedeckt, allerdings hat ihr Justizminister Maas die Abstimmung über die Sterbehilfe, einer „ethisch außerordentlich komplexen Frage“, „als Gewissensentscheidung“ qualifiziert und daher die Aufhebung des Fraktionszwangs gefordert.

Während es gute Chancen für einen ernsthaften Diskurs zum Thema Sterbehilfe zu geben scheint, wird die Abtreibung – vom Papst als Ausdruck der Wegwerf-Kultur gegeisselt – weiterhin in der parlamentarischen Diskussion ausgeklammert. Die CDU hat sich schon klar positioniert: „Der Staat kann die Entscheidung für das Leben nicht erzwingen. - An den geltenden gesetzlichen Regelungen wollen wir nichts ändern“. Damit wird der Auftrag des Verfassungsgerichts zur Überprüfung der gefundenen Beratungsregelung weiter unterlaufen. Für die handelnden Politiker ist dabei wohl entscheidend, dass sie für eine die Schutzfunktion stärkende Regelung keine parlamentarische (und später verfassungsrechtliche) Unterstützung erwarten.

*P.S. Unsere Videointerviews zu den (medizin-)ethischen Aspekten der Beihilfe zur Selbsttötung finden weiterhin reges Interesse.

Donnerstag, 5. Dezember 2013

Wenn Kinder, wann Kinder?


Symposium der Deutschen Familienstiftung mit der hessenstiftung - familie hat zukunft und dem Frankfurter Zukunftsrat am 21. 11. 2013 in Fulda.

"Späte Elternschaft wird immer mehr zu einem allgemeinen Muster. Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass deutsche Eltern ihr erstes Kind am spätesten bekommen. Die Ursachen sind vielfältig und komplex: Höhere Bildungsbeteiligung, längere Bildungswege, späterer Berufseintritt, Emanzipation der Frauen, erschwerte Vereinbarkeit von Beruf und Familie, erfolgreiche Berufskarriere, veränderte Einstellungen und Leitbilder, wirksame Empfängnisverhütung und ihre nicht beabsichtigten Nebenfolgen, ungewollte Kinderlosigkeit, negative Beurteilung der Schwangerschaft durch Arbeitgeber und Arbeitskollegen, nicht familienfreundliches gesellschaftliches Umfeld, Benachteiligung von Eltern gegenüber kinderlosen Singles usw. Die deutsche Gesellschaft und Politik nimmt diese Entwicklung sprachlos zur Kenntnis und stellt sich auf diese Entwicklung ein. Es werden dabei u.E. gravierende Folgeprobleme dieser Entwicklung verschwiegen und tabuisiert. Die Konsequenzen dieser Entwicklung für Betroffene, für die Gesellschaft, für das Beschäftigungs- und Versicherungssystem werden auch in der wissenschaftlichen und gesellschafts- und familienpolitischen Diskussion unterschiedlich bewertet." (uk)

Video gefördert vom Verein Hilfe für Mutter und Kind e.V.

Donnerstag, 28. November 2013

UNSERE VIDEOINTERVIEWREIHEN - eine Erfolgsgeschichte


 
 
- 149.837 Klicks am 28. 11. 2013

Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit haben wir neben den Texten auf den Internetseiten in den Jahren 2003/07 zunächst auf öffentliche Vortragsreihen gesetzt. Nachdem wir die Vorträge zuletzt schon mit kurzen Videointerviews mit den Referenten begleitet hatten, sind wir - auch aus Gründen der Nachhaltigkeit - ab 2007 ganz auf die Planung und Durchführung eigener Videointerviewreihen umgeschwenkt.  

Mit messbarem Erfolg: Ende November 2013 wird die Zahl der Klicks auf unsere Videos (jetzt 49, auch auf YouTube unter JWBHMK) die Marke von 150.000 überschreiten.

Wegen des deutlich feststellbaren Interesses an dieser Thematik haben wir im August 2007 mit der Reihe „Leben vor dem Lebensende“ begonnen. Ein audiophon „Gespräche mit Sterbenden“ aus dem Hospiz Advena in Erbenheim (12/07) führt die Liste mit jetzt 28.582 Klicks an.

- Einzelthemen wie Beihilfe zur Selbsttötung fanden reges Interesse; über die moraltheologischen Aspekte sprachen wir mit Pater Schuster SJ (07/12 ) mit 840 Klicks und über medizinethische Fragen mit Frau Dr. Bockenheimer (07/13) mit 122 Klicks.

- Unsere Interviews mit den Professoren Bechstein und Schuster SJ (10/12) über Fragen zur Organtransplantation wurden mit 387 Klicks bedacht.

Aus der Reihe „Leben mit Behinderungen“ kommt das erste Interview (03/08) mit C. Söhling, dem Leiter von Aulhausen, auf 5.460 Klicks. Es folgen die Gespräche mit R. Schmidt (11/09), dem bekannten Paralympics Sieger, evangelischen Seelsorger und Kabarettisten mit 2.256 Klicks und mit O. Backhaus, dem „barrieerefreien Rollstuhlstudenten“, Uni Siegen (09/09) mit 2.179 Klicks.

Die Frage, ob Deutschland kinderunfreundlich ist, wird angesichts der demographischen Entwicklung mit den vergleichsweise niedrigen Geburtenzahlen immer wieder gestellt. Bislang haben wir nur zwei Videos machen können; die Zahl der zum Gespräch bereiten Partner ist deutlich eingeschränkt. Wir bleiben dran – im Rahmen der aktuellen Fragen nach der „richtigen“, der zukunftssichernden Familienpolitik.