– auch die künstlich gezeugten
(angeregt von: Bischof Heiner Koch, Dresden, 07. 03. 2014)
Um den Geburtenrückgang bei uns abzumildern, hat die Politik u.a. erwogen, die künstliche Geburt mit höheren Zuschüssen stärker zu fördern. Gegen diese staatlichen Maßnahme sind erhebliche Bedenken vorgebracht worden.
Mit einem am 2. März 2014 in Dresden gehaltenen Vortrag hat die letztjährige Büchnerpreisträgerin Sibylle Lewitscharoff scharfe (Gegen-)Reaktionen ausgelöst. Ihre Rede stand unter dem Titel: „Von der Machbarkeit. Die wissenschaftliche Bestimmung über Leben und Tod“. Mit sehr starken Worten hat Frau L. ihr tiefes Unbehagen am menschlichen Machbarkeitswahn und insbesondere an der modernen Reproduktionsmedizin (aber auch den medizinischen Möglichkeiten am Lebensende) zum Ausdruck gebracht.
Ganz offensichtlich lehnt sie die durch die Reproduktionsmedizin ermöglichte künstliche Befruchtung (IVF) als einen „abartigen Weg“ ab; sie wendet sich gegen die damit verstärkte um sich greifende Selbstermächtigung der Frau - „Mein Bauch gehört mir“. Frau L. äusserte ihr – nach eigenen Angaben religiös motiviertes - Unbehagen in ungewöhnlich drastischen Worten.
Auch wenn das Verfahren vielen ungewollt kinderlosen Paaren zu einem Kind (geschätzt auf drei Millionen) verholfen hat, gibt es gute Gründe für eine nach wie vor kritische Haltung. Diese Bedenken hat z. B. die katholische Kirche immer wieder bekräftigt, zuletzt in der Debatte um die Zulässigkeit der PID.
Aber trotz aller Vorbehalte gegen die Methode: Es ist völlig inakzeptabel, die so gezeugten Kinder herabzuwürdigen, sie wie Frau L. mit Abscheu zu betrachten, sie gar als Halbwesen und als künstliche „Weißnichtwas“ zu diffamieren*. Als Kinder sind auch sie Geschenke Gottes mit einer unantastbaren Menschenwürde.
Die verständliche Kritik an der missglückten, zumindest missverständlichen Wortwahl führt leicht dazu, die Absicht der Referentin zu übersehen. Sie möchte auf eine aus ihrer Sicht verhängnisvolle Entwicklung aufmerksam machen. Nur einige Stichworte: Machbarkeitswahn – zu Beginn und am Ende des Lebens, Selbstermächtigung der Frau, Mann nur (anonymer) Samenspender, ….
*In einem Interview hat Frau L. ihre drastischen Formulierungen erläutert, ohne allerdings von den Kernaussagen abzurücken (FAZ 7/3/2014). Einen Tag später hat sie dann aber gegenüber dem ZDF ihr Bedauern über diesen Satz ausgesprochen.
Montag, 10. März 2014
Montag, 24. Februar 2014
EUTHANASIE – jetzt auch bei Kindern?
Verheerende Signalwirkung. Ein Gespenst geht um in Europa.
Immer häufiger kann man hören, dass Angehörige Schwerstkranker vom Pflegepersonal offen gefragt werden, ob sie ihren Lieben nicht weitere Qualen ersparen möchten. Die Sterbehilfe (Euthanasie) ist offensichtlich als akzeptierte Alternativtherapie in unserer Gesellschaft angekommen. Welche Grenzen gelten noch?
Leider gilt es jetzt einen weiteren Tiefpunkt in dieser Entwicklung zu beklagen: Am 13. Februar 2014 hat das belgische Parlament ein Gesetz verabschiedet, welches Sterbehilfe auch bei Kindern erlaubt, wenn sie todkrank sind und unter starken Schmerzen ohne Aussicht auf Linderung leiden. Anders als in den Niederlanden, in denen bei Kindern eine Altersgrenze von zwölf Jahren gilt, legt das belgische Gesetz keine Untergrenze fest. Die Maßnahme muss von den Eltern und den behandelnden Ärzten gebilligt werden.
Und: Grundvoraussetzung ist, dass die betroffenen Kinder sich ihrer Situation und der Tragweite ihrer Entscheidung bewusst sind. Wer soll dies anhand welcher Kriterien überprüfen? Mit guten Gründen hat die Gesellschaft für das allgemeine Wahlrecht eine Altersgrenze vorgeschrieben. Auch den Führerschein kann man erst ab einem bestimmten Alter erwerben. Das gilt auch für das Heiraten - und die damit verbundene Lebensentscheidung. Aber über den eigenen endgültigen Tod soll ein Kind ohne festgelegte Altersgrenze und die damit verbundene Reifevermutung entscheiden können. Das passt nicht zusammen. Zudem was muss ein todkrankes Kind empfinden, wenn es erleben muss, dass seine Eltern/Ärzte es "aufgegeben“ haben?
Bietet unsere Gesellschaft den Betroffenen wirklich keine besseren Alternativen? Speziell für Kinder eingerichtete Palliativstationen bzw. Hospize leisten seit Jahren gute Dienste. Sie bieten eine liebevolle, eine allein menschenwürdige Begleitung im Sterben.
Immer häufiger kann man hören, dass Angehörige Schwerstkranker vom Pflegepersonal offen gefragt werden, ob sie ihren Lieben nicht weitere Qualen ersparen möchten. Die Sterbehilfe (Euthanasie) ist offensichtlich als akzeptierte Alternativtherapie in unserer Gesellschaft angekommen. Welche Grenzen gelten noch?
Leider gilt es jetzt einen weiteren Tiefpunkt in dieser Entwicklung zu beklagen: Am 13. Februar 2014 hat das belgische Parlament ein Gesetz verabschiedet, welches Sterbehilfe auch bei Kindern erlaubt, wenn sie todkrank sind und unter starken Schmerzen ohne Aussicht auf Linderung leiden. Anders als in den Niederlanden, in denen bei Kindern eine Altersgrenze von zwölf Jahren gilt, legt das belgische Gesetz keine Untergrenze fest. Die Maßnahme muss von den Eltern und den behandelnden Ärzten gebilligt werden.
Und: Grundvoraussetzung ist, dass die betroffenen Kinder sich ihrer Situation und der Tragweite ihrer Entscheidung bewusst sind. Wer soll dies anhand welcher Kriterien überprüfen? Mit guten Gründen hat die Gesellschaft für das allgemeine Wahlrecht eine Altersgrenze vorgeschrieben. Auch den Führerschein kann man erst ab einem bestimmten Alter erwerben. Das gilt auch für das Heiraten - und die damit verbundene Lebensentscheidung. Aber über den eigenen endgültigen Tod soll ein Kind ohne festgelegte Altersgrenze und die damit verbundene Reifevermutung entscheiden können. Das passt nicht zusammen. Zudem was muss ein todkrankes Kind empfinden, wenn es erleben muss, dass seine Eltern/Ärzte es "aufgegeben“ haben?
Bietet unsere Gesellschaft den Betroffenen wirklich keine besseren Alternativen? Speziell für Kinder eingerichtete Palliativstationen bzw. Hospize leisten seit Jahren gute Dienste. Sie bieten eine liebevolle, eine allein menschenwürdige Begleitung im Sterben.
Mittwoch, 15. Januar 2014
ENDLICH: LEBENSSCHUTZ
- wie die Politik ein vernachlässigtes Thema wiederentdeckt
- aber: warum über die
Abtreibung im Parlament nicht diskutiert wird
Spät-Abtreibung, Beihilfe zur Selbsttötung*, Definition des Hirntodes, Sterbehilfe – diese und andere Aspekte aus dem Themen-Bereich Lebensschutz haben in der abgelaufenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages kaum eine Rolle gespielt. Mit einer Ausnahme: Der Versuch, mit einem neuen § 217 StGB die organisierte Sterbehilfe strafrechtlich zu regeln, ist gescheitert.
Jetzt scheint es, als sei der - vom Grundgesetz aufgegebene - Lebensschutz als Thema von „der Politik“ wiederentdeckt worden. Peter Tauber, der neue Generalsekretär der CDU, möchte die wieder aufgeflammte Debatte um die Strafbarkeit der geschäftsmäßig (organisiert) angebotenen Sterbehilfe zu einer ausgiebigen Diskussion nutzen, „auch um stärker über Alternativen wie Palliativmedizin und Hospizbewegung“ nachzudenken.
Als Basis der gewünschten Diskussion strebt die CDU einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf an. Die SPD hält sich noch bedeckt, allerdings hat ihr Justizminister Maas die Abstimmung über die Sterbehilfe, einer „ethisch außerordentlich komplexen Frage“, „als Gewissensentscheidung“ qualifiziert und daher die Aufhebung des Fraktionszwangs gefordert.
Während es gute Chancen für einen ernsthaften Diskurs zum Thema Sterbehilfe zu geben scheint, wird die Abtreibung – vom Papst als Ausdruck der Wegwerf-Kultur gegeisselt – weiterhin in der parlamentarischen Diskussion ausgeklammert. Die CDU hat sich schon klar positioniert: „Der Staat kann die Entscheidung für das Leben nicht erzwingen. - An den geltenden gesetzlichen Regelungen wollen wir nichts ändern“. Damit wird der Auftrag des Verfassungsgerichts zur Überprüfung der gefundenen Beratungsregelung weiter unterlaufen. Für die handelnden Politiker ist dabei wohl entscheidend, dass sie für eine die Schutzfunktion stärkende Regelung keine parlamentarische (und später verfassungsrechtliche) Unterstützung erwarten.
*P.S. Unsere Videointerviews zu den (medizin-)ethischen Aspekten der Beihilfe zur Selbsttötung finden weiterhin reges Interesse.
Spät-Abtreibung, Beihilfe zur Selbsttötung*, Definition des Hirntodes, Sterbehilfe – diese und andere Aspekte aus dem Themen-Bereich Lebensschutz haben in der abgelaufenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages kaum eine Rolle gespielt. Mit einer Ausnahme: Der Versuch, mit einem neuen § 217 StGB die organisierte Sterbehilfe strafrechtlich zu regeln, ist gescheitert.
Jetzt scheint es, als sei der - vom Grundgesetz aufgegebene - Lebensschutz als Thema von „der Politik“ wiederentdeckt worden. Peter Tauber, der neue Generalsekretär der CDU, möchte die wieder aufgeflammte Debatte um die Strafbarkeit der geschäftsmäßig (organisiert) angebotenen Sterbehilfe zu einer ausgiebigen Diskussion nutzen, „auch um stärker über Alternativen wie Palliativmedizin und Hospizbewegung“ nachzudenken.
Als Basis der gewünschten Diskussion strebt die CDU einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf an. Die SPD hält sich noch bedeckt, allerdings hat ihr Justizminister Maas die Abstimmung über die Sterbehilfe, einer „ethisch außerordentlich komplexen Frage“, „als Gewissensentscheidung“ qualifiziert und daher die Aufhebung des Fraktionszwangs gefordert.
Während es gute Chancen für einen ernsthaften Diskurs zum Thema Sterbehilfe zu geben scheint, wird die Abtreibung – vom Papst als Ausdruck der Wegwerf-Kultur gegeisselt – weiterhin in der parlamentarischen Diskussion ausgeklammert. Die CDU hat sich schon klar positioniert: „Der Staat kann die Entscheidung für das Leben nicht erzwingen. - An den geltenden gesetzlichen Regelungen wollen wir nichts ändern“. Damit wird der Auftrag des Verfassungsgerichts zur Überprüfung der gefundenen Beratungsregelung weiter unterlaufen. Für die handelnden Politiker ist dabei wohl entscheidend, dass sie für eine die Schutzfunktion stärkende Regelung keine parlamentarische (und später verfassungsrechtliche) Unterstützung erwarten.
*P.S. Unsere Videointerviews zu den (medizin-)ethischen Aspekten der Beihilfe zur Selbsttötung finden weiterhin reges Interesse.
Donnerstag, 5. Dezember 2013
Wenn Kinder, wann Kinder?
Symposium der Deutschen Familienstiftung mit der hessenstiftung - familie hat zukunft und dem Frankfurter Zukunftsrat am 21. 11. 2013 in Fulda.
"Späte Elternschaft wird immer mehr zu einem allgemeinen Muster. Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass deutsche Eltern ihr erstes Kind am spätesten bekommen. Die Ursachen sind vielfältig und komplex: Höhere Bildungsbeteiligung, längere Bildungswege, späterer Berufseintritt, Emanzipation der Frauen, erschwerte Vereinbarkeit von Beruf und Familie, erfolgreiche Berufskarriere, veränderte Einstellungen und Leitbilder, wirksame Empfängnisverhütung und ihre nicht beabsichtigten Nebenfolgen, ungewollte Kinderlosigkeit, negative Beurteilung der Schwangerschaft durch Arbeitgeber und Arbeitskollegen, nicht familienfreundliches gesellschaftliches Umfeld, Benachteiligung von Eltern gegenüber kinderlosen Singles usw. Die deutsche Gesellschaft und Politik nimmt diese Entwicklung sprachlos zur Kenntnis und stellt sich auf diese Entwicklung ein. Es werden dabei u.E. gravierende Folgeprobleme dieser Entwicklung verschwiegen und tabuisiert. Die Konsequenzen dieser Entwicklung für Betroffene, für die Gesellschaft, für das Beschäftigungs- und Versicherungssystem werden auch in der wissenschaftlichen und gesellschafts- und familienpolitischen Diskussion unterschiedlich bewertet." (uk)Video gefördert vom Verein Hilfe für Mutter und Kind e.V.
Donnerstag, 28. November 2013
UNSERE VIDEOINTERVIEWREIHEN - eine Erfolgsgeschichte
- 149.837 Klicks am 28. 11. 2013
Im
Rahmen unserer
Öffentlichkeitsarbeit haben
wir neben den Texten auf den Internetseiten in den Jahren 2003/07
zunächst auf öffentliche Vortragsreihen gesetzt. Nachdem wir die
Vorträge zuletzt schon mit kurzen Videointerviews mit den Referenten
begleitet hatten, sind wir - auch aus Gründen der Nachhaltigkeit -
ab 2007 ganz auf die Planung und Durchführung eigener
Videointerviewreihen umgeschwenkt.
Mit messbarem Erfolg: Ende November 2013 wird die Zahl der Klicks
auf unsere Videos (jetzt 49, auch auf YouTube unter JWBHMK) die Marke
von 150.000 überschreiten.
Wegen
des deutlich feststellbaren Interesses an dieser Thematik haben wir
im August 2007 mit der Reihe „Leben vor dem
Lebensende“
begonnen. Ein
audiophon „Gespräche mit Sterbenden“
aus dem Hospiz Advena in Erbenheim (12/07) führt die Liste mit jetzt
28.582 Klicks an.
-
Einzelthemen wie Beihilfe zur Selbsttötung
fanden reges Interesse; über die moraltheologischen Aspekte sprachen
wir mit Pater Schuster SJ (07/12 ) mit 840 Klicks und über medizinethische Fragen mit Frau Dr.
Bockenheimer (07/13) mit 122 Klicks.
-
Unsere Interviews mit den Professoren Bechstein und Schuster SJ
(10/12) über Fragen zur Organtransplantation
wurden mit 387 Klicks bedacht.
Aus
der Reihe „Leben mit Behinderungen“
kommt das erste Interview (03/08) mit C. Söhling, dem Leiter von
Aulhausen, auf 5.460 Klicks. Es folgen die Gespräche mit R. Schmidt
(11/09), dem bekannten Paralympics Sieger, evangelischen Seelsorger
und Kabarettisten mit 2.256 Klicks und mit O. Backhaus, dem
„barrieerefreien Rollstuhlstudenten“, Uni Siegen (09/09) mit
2.179 Klicks.
Die
Frage, ob Deutschland kinderunfreundlich ist,
wird angesichts der demographischen Entwicklung mit den
vergleichsweise niedrigen Geburtenzahlen immer wieder gestellt.
Bislang haben wir nur zwei Videos machen können; die Zahl der zum
Gespräch bereiten Partner ist deutlich eingeschränkt. Wir bleiben
dran – im Rahmen der aktuellen Fragen nach der „richtigen“, der
zukunftssichernden Familienpolitik.
Sonntag, 1. September 2013
"Arme Kinder"*
- weitere Überlegungen zu einem
sehr komplexen, für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft
mitentscheidenden Thema
Die gesicherte Betreuungsmöglichkeit auch kleinster Kinder – je
nach Lage/Wunsch frei gewählt in der Familie oder außer Haus –
ist ein notwendiger Baustein für die zukunftsfähige Gesellschaft.
Zu
Recht hat die katholische Kirche hohe Qualitätsstandards bei der
jetzt gesetzlich ermöglichten Krippenbetreuung
angemahnt. Qualifiziertes Personal für diese eminent wichtige
Aufgabe zu finden, ist anscheinend deutlich schwieriger als die
Bereitstellung der notwendigen Räumlichkeiten.
Das ist aber nur ein Einzelaspekt eines sehr komplexen Themenfeldes,
dem man nur durch die Betrachtung des gesamten Umfeldes gerecht
werden kann. Bei dieser Frage bündeln sich vielfältige
gesellschaftlich-politische Entwicklungen aber auch wirtschaftliche
Interessen. Einige Aspekte:
-
Aus der Gehirn- (insbesondere der Bindungs-)Forschung ist bekannt, dass
die ersten drei Lebensjahre entscheidend für die Weiterentwicklung
des bei der Geburt noch unfertigen menschlichen Gehirns sind. In
dieser Zeit werden die Grundlagen für eine stabile (emotionale)
Entwicklung gelegt. - Prägefehler in dieser Zeit
sind später kaum korrigierbar.
- Wesentliche Bezugspersonen in dieser Phase sind Mutter und Vater in
ihren jeweiligen Rollen. Die immer mehr professionalisierte
Fremdbetreuung darf diese natürliche Bindung nicht lockern und auch
nicht das primäre Erziehungsrecht der Eltern unterminieren. Bei der
– für das Kind auch belastenden – frühen Fremdbetreuung bleibt
das stabile private Umfeld wichtig.
- Die Familie bietet einen verlässlichen Rahmen für die
kindgerechte Entwicklung. Dass die häusliche Betreuung von
Kleinstkindern zu finanziellen Engpässen führen kann, ist auch
Folge bewusster Entscheidungen – in der Familien-, Renten und
Steuerpolitik.
- Aufgrund der sicher zu erwartenden Schrumpfung bzw. Alterung
unserer Gesellschaft sucht die Wirtschaft - neben flexibel
einsetzbaren Männern – zunehmend gut ausgebildete junge Frauen.
Auch die Frauen/Mütter sind an verlässlichen Karrierechancen
interessiert (und nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen). Die
praktizierte frühe Fremdbetreuung der Kleinstkinder ist aber nur ein
Weg zu diesem Ziel.
- Der Betreuungsmarkt verspricht vielfältige gewinnträchtige
Wachstumschancen.
Nur ein grundsätzlich kinderfreundliches Klima bietet die Gewähr
für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Diese Grundlage zu
schaffen bzw. zu bekräftigen ist Aufgabe der Familienpolitik. Diesem
Politikbereich insgesamt noch mehr Aufmerksamkeit zu schenken,
bleibt unser Auftrag (jwb).
*vergl.
Leserbrief Dr. med. Uta Müller-Lindenlauf, FAZ 16. 08. 13. In ihrem
deutlich pessimistisch (realistisch?) gefärbten Text schreibt die
Kinderärztin von einem „Rechtsanspruch auf
Gefährdung des Kindeswohles“,
daher die Briefüberschrift:
„Arme Kinder“.
02.09.2013
Dienstag, 6. August 2013
Beihilfe zur Selbsttötung durch den Arzt?
Johannes Beckermann, HMK Leben, im Gespräch mit Dr. med. Gisela Bockenheimer-Lucius, Medizinethikerin, Frankfurt/M., am 8. July 2013
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