Als notwendige Ergänzung staatlicher Angebote sind jetzt die Kirchen besonders gefordert.
Montag, 21. Dezember 2015
FAMILIE – und die gesellschaftliche Entwicklung (3)
Als notwendige Ergänzung staatlicher Angebote sind jetzt die Kirchen besonders gefordert.
Montag, 30. November 2015
VERBOTSVERZICHT IM STRAFRECHT – und die (unterschiedlichen) Folgen
Beispiele: Suizidbeihilfe – Abtreibung
Der Staat hat grundsätzlich das Recht, bei ethisch schwierigen, auch umstrittenen Konstellationen auf die Durchsetzung seines möglichen Strafanspruchs zu verzichten. Dieser Verzicht kann auch im Wege eines (zeitlich begrenzten) Experiments erfolgen. Allerdings muss sich der Gesetzgeber, wenn er im Strafrecht durch Nichtsanktionierung einen derartigen Verzicht ausspricht, der unterschiedlichen Auswirkungen auf die Menschen bewusst sein. Denn: „Zugleich vertragen weder das soziale Zusammenleben noch die Rechtsordnung Experimentierklauseln auf Gebieten, die ethisch so labil sind, dass jeder bewusste Verzicht auf ein Verbot von vielen Menschen sofort als Erlaubnis, ja Ermunterung verstanden wird und damit sofort die ethischen Urteile selbst verändert“ (Prof. E. Reimer, ZfL 3/2015, S. 67).
Nach langjährigen Diskussionen hat der Bundestag Anfang November 2015 bei der Neu-Regelung der Strafbarkeit der Suizidbeihilfe nur bei bestimmten Konstellationen wie der Beihilfe durch Angehörige auf seinen Strafanspruch bewusst verzichtet. In anderen Fällen, z.B. für die geschäftsmäßige Bereitstellung dieser „Hilfsmaßnahmen“, hat der Gesetzgeber dagegen seinen Strafanspruch in dem neu gefassten Gesetz deutlich verankert. Diese unterschiedliche Behandlung ist sachlich gerechtfertigt.
Differenzierter zu beurteilen ist m.E. die 1992 beschlossenen Abtreibungsregelung: Der generelle Verzicht auf die Strafbarkeit – trotz fortbestehender Rechtswidrigkeit und zudem noch unabhängig von den handelnden Personen - hat sich, wie von manchen Kritikern vorhergesagt, negativ auf das Unrechtsbewusstsein bzgl. der Tötung menschlichen Lebens ausgewirkt. Das ethische Urteil hat sich verändert. Diese Verminderung des Unrechtsbewusstseins müsste laut Weisung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich zu einer Überprüfung der „Experimentierklausel“ führen. Wie und ob der Staat seiner erforderlichen Beobachtungs- bzw. Nachbesserungspflicht nachkommt, hat auf die Bewertung der in Frage stehenden Fälle einen bewusst in Kauf genommenen, leider negativen Einfluss. Bei der Frage der strafrechtlichen Behandlung der Abtreibung kann man diese Auswirkungen gut erkennen. Aus „Angst“ vor einer unerwünschten Diskussion und der daraus folgenden Neuregelung verzichten alle zur Einforderung der rechtlich gebotenen Beobachtung bzw. Neufassung Berechtigten auf die dazu eigentlich notwendigen verfassungsrechtlichen Schritte.
Der ursprünglich als Experiment erlaubte Paradigmenwechsel (Beratung statt Bestrafung) wird so zu einem von einem gesellschaftlichen Konsens getragenen Dauerzustand. Eine signifikante Reduzierung der Abtreibungszahlen ist unter diesen Umständen nicht zu erwarten.
(jwb)
Mittwoch, 18. November 2015
SCHUTZ DES LEBENS -
Eine gute Woche im Deutschen Bundestag: eine persönliche Anmerkung
Dienstag, 15. September 2015
Videointerviews
15. September 2015 schon 180.036 Klicks
Im Anschluss an und als künftiger Ersatz für die vorher durchgeführten Vortragsveranstaltungen haben wir ab August 2007 mit eigenen Videointerviewreihen begonnen: Zu Beginn mit dem anspruchsvollen und in unserer alternden Bevölkerung besonders interessierenden Themenkreis zur „Ars Moriendi“. Die Idee für diesen neuen Schwerpunkt unserer Öffentlichkeitsarbeit war, auf diese Weise bestimmte Themen gezielter und schneller aufarbeiten und nachhaltiger anbieten zu können.
Mit Erfolg: Unsere 49 Interviews sind – Beginn September 2015 – über 180.000-mal angeklickt (besucht) worden; „Spitzenreiter“ mit aktuell fast 43.000 klicks ist ein audiophon mit Bewohnern eines Hospizes in der Nähe von Wiesbaden.
Diesen Weg möchten wir fortsetzen. Bzgl. möglicher neuer Interviews denken wir darüber nach (wie von einem Mitglied vorgeschlagen), die Thematik „auf die erschreckend zunehmende Vernachlässigung von Kindern bis hin zu Kindesmisshandlungen bzw.-tötungen“ zu erweitern“. Es ist sehr zu begrüßen, dass gerade in diesem sensiblen Bereich intensiv über neue präventive Maßnahmen nachgedacht wird („gewaltlos“, „Babylotse“). Diese Ansätze würden wir gern mit unseren Videos unterstützen. Allerdings haben wir feststellen müssen, dass einige Anbieter dieser Maßnahmen (private bzw. kirchliche Gruppen, aber auch Krankenhäuser) es leider ablehnen, sich von Aussenstehenden (wie uns) öffentlich – per Video über YouTube – zu dieser heiklen Problematik befragen zu lassen. Auch wenn wir, insbesondere in Bezug auf die beteiligten Personen, für eine gewisse Zurückhaltung viel Verständnis haben, werden wir auch in diesem Bereich weiter nach Partnern suchen.
Mehr Chancen könnten sich bei z. Zt. besonders aktuellen Fragen zum Lebensende ergeben. Unsere Gesellschaft wird dankenswerterweise immer älter. In generationsübergreifenden Einrichtungen suchen wir nach zukunftsfähigen Formen des Zusammenlebens. Neue Optionen als Folge der verlängerten Lebenszeit werfen zunehmend ethisch-rechtliche Fragen auf: Aktuelles Stichwort „Beihilfe bei der Selbsttötung“.
In Kontakten mit den entsprechenden Ämtern, Sozialarbeitern, Psychologen, Seelsorgern aber auch Journalisten suchen wir interessierte Interviewpartner.
Donnerstag, 6. August 2015
24-Stunden-Kitas - Staatliche Spätbetreuung: Bundesregierung investiert 100 Mio.
Bistum Essen plant vergleichbare Angebote
Die negative demographische Entwicklung in unserem Land stellt Gesellschaft/Wirtschaft vor zunehmend komplexere Aufgaben. Seit Jahren wird die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf als ein Ziel vieler Erziehungsangebote propagiert. Angesichts unserer breit differenzierten Arbeitswelt wird das Erreichen dieses Zustandes immer schwieriger: Die erwartete möglichst ständige Verfügbarkeit bei flexiblen Arbeitszeiten sind einige Beispiele. Zudem arbeiten immer mehr Menschen nachts; von diesen (familienunfreundlichen) Arbeitszeiten sind nicht nur Menschen in Krankenhäusern, in den Medien, in Verkehrsbetrieben bzw. bei der Polizei betroffen, sondern zunehmend auch Beschäftigte in „normalen“ Berufen, insbesondere durch Schichtarbeiten.
Die Bundesfamilienministerin Schwesig hat daher ein 100-Mio-Programm angekündigt, mit dem in den Jahren 2016 bis 2018 der Ausbau staatlicher Spätbetreuung (in 24-Stunden-Kitas) für diesen immer größer werdenden Bevölkerungsteil gefördert werden soll - allerdings nicht flächendeckend und nur für Sonderfälle.
Das katholische Bistum Essen hat im Sommer 2015 bestätigt, dass es zwei derartige Einrichtungen plant - für Notfälle an Wochenenden mit entsprechenden Übernachtungsmöglichkeiten. Diese Initiative ist im Sinne der gewünschten Pluralität insbesondere in diesem sensiblen Betreuungs-Segment zu begrüßen.
In Schwerin gibt es eine staatliche 24-Stunden-Kita: „Nidulus“. Sie ist nur für die Fälle gedacht, in denen beide Elternteile regelmäßig abends bzw. nachts sowie an Wochenenden oder Feiertagen arbeiten müssen. Dieses Angebot wird stark nachgefragt – offensichtlich trifft es eine Lücke im Betreuungsangebot in unserer modernen Arbeitswelt.
Grundsätzlich soll die frühkindliche Fremdbetreuung die Wahlmöglichkeiten arbeitsinteressierter Eltern erhöhen; sie sind und bleiben die ersten Erziehungsberechtigten. Die gelungene Bindung der Kleinstkinder ist für ihre spätere Entwicklung von prägender Bedeutung. Es ist entscheidend, welcher verlässliche Dialograum den heranwachsenden Kindern zur Verfügung steht. Ihr wohlverstandenes Interesse ist das primäre Ziel. Bei dem angestrebten Ausbau der Kitas muss daher besonderes Gewicht auf die Gewinnung von belastbarem und qualifiziertem Personal gelegt werden. Leider scheint es, dass in diesem Bereich – und nicht so sehr bei der Finanzierung bzw. der Raumbeschaffung – die wesentlichen Hürden für den erfolgreichen Ausbau der Fremdbetreuung liegen.
Fremdbetreuung in 24-Stunden-Kitas ? – Ja, aber nur als qualifiziertes Angebot für Ausnahmefälle
Samstag, 20. Juni 2015
MISSBRAUCH IN KITA IN MAINZ-Weisenau:
Fragen über Fragen
- November 2015: Neuere Untersuchungen der Staatsanwaltschaft lassen erhebliche Zweifel an den bisherigen Darstellungen aufkommen.
Montag, 1. Juni 2015
FAMILIE (2): Nach dem irischen Votum zugunsten der Ehe für gleichgeschlechtliche Menschen
Wie ist dieses Votum zu erklären – und was könnte es für uns bedeuten? Nach den bei uns veröffentlichten Umfragen zur Vorbereitung der vatikanischen Bischofskonferenz 2014 zu Fragen von Ehe und Familie ist nicht daran zu zweifeln, dass zwischen der katholischen Lehre und der gelebten Wirklichkeit „Welten liegen“. Es liegt daher nahe, das irische Votum (nur) als befreiende Reaktion auf die als realitätsfremd, ja sogar als menschenunfreundlich empfundene Sexualmoral der Kirche zu deuten.
Ein Weiteres kommt hinzu: Die um sich greifende Säkularisierung hat dazu geführt, dass die von der Kirche vorgelegten Lehrmeinungen nicht wegen der unverständlichen Sprache und nicht wegen des als falsch eingestuften Wahrheitsgehalts – der wird gar nicht mehr überprüft -, sondern wegen ihrer nachlassenden Relevanz für das Leben des Einzelnen zunehmend ignoriert werden. Man hat sich – mehr oder weniger bewusst - in einer persönlich als angemessen empfundenen Grauzone eingerichtet; die Sprache der Kirche mit ihrem „Schwarz-Weiss-Denken“ (Beispiel: Kardinal Parolin „Votum in Irland ist Niederlage für die Menschheit“) wird als unangemessen und wenig hilfreich empfunden.
Seit 2001 gibt es in Deutschland die „eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Menschen“, nicht aber die Möglichkeit einer Ehe. Überhaupt nicht überraschend wird als Folge des irischen Votums jetzt auch bei uns medial vehement die völlige rechtliche Gleichstellung gefordert. Wie realistisch ist diese Forderung?
Kardinal Walter Kasper hat bestätigt, dass „demokratische Staaten die Pflicht haben, den Willen der Bevölkerung umzusetzen. Es sei offensichtlich, dass die Mehrheit der Menschen in den westlichen Ländern die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe befürwortet“. Der Kardinal stellt demgegenüber aber auch fest, dass die katholische Kirche an ihrer grundsätzlich ablehnenden Haltung festhalten werde. „Die Ehe zwischen Mann und Frau bleibe die einzige Quelle für neues Leben (und Zukunft)“. Auf diesen grundlegenden, gesellschaftlich relevanten Unterschied hinzuweisen stellt keine Diskriminierung anderer Formen der Partnerschaft dar.
Inwieweit bei diesem eindeutigen Sachverhalt eine von den Menschen akzeptierte und als zukunftsfähig empfundene Sprache für die angestrebte Gleichstellung gefunden werden kann, ist fraglich. Art. 6 GG stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Sollte der deutsche Gesetzgeber gleichgeschlechtliche Partnerschaften der Ehe rechtlich vollständig gleichstellen, allerdings aus Gründen der Differenzierung (und eben nicht als unerlaubte Diskriminierung) ohne die Bezeichnung Ehe zu wählen, müsste die Frage der Geltung des Schutzbereichs von Art. 6 GG geklärt werden.
Dienstag, 28. April 2015
FAMILIE: Was gilt? - Klassisches Familienbild, Patchwork, Alleinerziehende…
Wenn überzogene Ansprüche der Eltern zum Hindernis für mehr Kinder werden
In unserem Land verändert sich das Familienbild kontinuierlich und auf sehr unterschiedliche, grundsätzliche Art und Weise – bei tendenziell abnehmenden Kinderzahlen. Die Änderungen betreffen nicht nur die äußere Gestalt (sie wird bunter, vielfältiger), sondern wesentlich auch das innere Gefüge, das Zusammenleben der Generationen.
Obwohl noch immer in der Mehrheit praktiziert (und akzeptiert), nehmen die Zahlen für das klassische Familienmodell – Vater, Mutter und Kind(er) – in der Lebenswirklichkeit ab. Zwar ist der Wunsch danach theoretisch weiterhin vorhanden, aber dieser Traum zerbricht häufig an der Wirklichkeit, vor allem an der nicht wirklich gelungenen Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Auch die eigenen Ansprüche der Eltern erweisen sich als mögliche Hindernisse auf dem Weg zu mehr Kindern. Bei einer steigenden Kinderzahl „fürchten“ die Eltern, ihrer gesellschaftlichen Rolle als Eltern und damit auch den eigenen Vorstellungen nicht mehr gerecht werden zu können.
Bei steigenden Kinderzahlen müssen daher alle Beteiligten darauf achten, dass ihre gegenseitigen Ansprüche nicht in Konkurrenz zueinander stehen und zudem nicht übermäßig ansteigen und damit zu einer Hemmschwelle bei der Erweiterung der Familie werden..
Während die erkennbaren Veränderungen im Außenverhältnis oft eher als negative Entwicklungen charakterisiert werden, hat sich das Familienleben auch im Binnenverhältnis deutlich verändert, und das häufig genug zum Besseren: Ein wesentlicher Aspekt ist die intensivere Kommunikation zwischen den Generationen, insbesondere Kindern und Eltern. Insoweit kann eine niedrigere Kinderzahl sogar einen positiven Effekt haben, wenn die Eltern sich für ihre Kinder mehr Zeit nehmen (können).
Samstag, 21. Februar 2015
2000 – 2015: 15 Jahre „Hilfe für Mutter und Kind e.V.“ (HMK):
Die Zeichen sind unübersehbar und bedrohlich: In Europa ist das menschliche Leben gefährdet, zu Beginn und am Ende. Eine der Legitimitätsbedingungen des demokratischen Rechtsstaates wird dadurch in Frage gestellt - das Töten wird zunehmend gesellschaftsfähig. In der seit Jahren geltenden, gesellschaftlich (zumindest stillschweigend) mehrheitlich akzeptierten und auch deshalb vom Gesetzgeber nicht überprüften Abtreibungsregelung liegt ein entscheidender Tabubruch vor: Durch sie wird das wachsende menschliche Leben in den ersten drei Monaten weitgehend schutzlos gestellt. Logisch nur schwer angreifbar folgt der zwar noch rechtswidrigen aber weitgehend straffreien - und zudem großzügig staatlich finanzierten - Tötung zu Beginn des Lebens am Lebensende die Forderung nach der Legalisierung der “aktiven Sterbehilfe” in all ihren Ausformungen incl. des "assistierten Suizids".
Diese „Kultur des Todes“ hat zu dem deutlich abnehmenden Unrechtsbewusstsein bezüglich der Tötung menschlichen Lebens geführt. Um diesen destruktiven Trend zu stoppen bzw. sogar dauerhaft umzukehren, bedarf es eines kohärenten, in sich schlüssigen Schutzkonzepts des Lebens in all seinen Phasen. Entscheidend ist das Wissen um dessen grundsätzliche Unverfügbarkeit. Notwendig ist die Bewusstseinsänderung zu Gunsten der „Kultur des Lebens“. Die damit angestrebte Veränderung der Gesellschaft in diesen wichtigen sozial-ethischen Fragen kann nur in einem dynamischen und grundsätzlich offenen Meinungsbildungsprozess erreicht werden. In diesen Prozess möchten engagierte Laien sich aktiv einbringen - selbstbewusst und unter kluger Nutzung möglicher Anknüpfungspunkte in den realen Lebensbedingungen und der säkularen Vernunft. Erforderlich ist die Vermittlung des Verständnisses der eigenen Grund-Werte über den christlichen Rahmen hinaus.
Zur Bündelung und Unterstützung der angedachten Aktivitäten ist am 5. Februar 2000 der
1. Mitfinanzierung einzelner konkreter Hilfsmaßnahmen Seit vielen Jahren wird die “Aktion Moses“ des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) in Frankfurt unterstützt. Das Ziel dieser niedrigschwelligen, pränatalen und gezielt persönlichen Beratung von Schwangeren ist der Lebensschutz des Kindes und die bestmögliche Hilfe der Mutter - vor, während und nach der Geburt. Wenn die Mutter sich nach der Geburt nicht in der Lage sieht, die zu Beratungsbeginn gewährte Anonymität aufzugeben, wird die gesetzlich erlaubte „vertrauliche Geburt“ angeboten: Um dem Kind das Schicksal der „Abstammungslosigkeit“ zu ersparen, hinterlegt die Mutter dem Kind später zugängliche Informationen. Auf der Suche nach Hilfe in ihrer Notlage nutzen Schwangere zunehmend das Internet. Der HMK hat zu diesem Zweck mit eigenen Videos eine visuelle Internetkampagne initiiert, um die Seiten des SkF – mit der deutschlandweiten, kostenlosen Notrufnummer – leichter zu finden.
2. Öffentlichkeitsarbeit Sie war von Anfang an Schwerpunkt der HMK-Aktivitäten: Zu diesem Zweck hat der HMK zwei Domainen eingerichtet: www.hmk-leben.de und www.lebenalsgeschenk.de. Der Auftritt im Internet ist so professionell wie möglich gestaltet; die Seiten enthalten umfassende und regelmäßig überarbeitete bzw. ergänzte Textbeiträge: u.a:
- die Dokumentation der drei öffentlichen Vortragsreihen von 2003 bis 2007
- die ausführliche Darstellung von Schwerpunktthemen: z.B. PID/PND, Abtreibung, Beratungskonzept, „vertrauliche Geburt“, Patientenverfügung, aktive/passive Sterbehilfe
- zusätzlich eine umfangreiche Stichwortsammlung zum Thema Lebensschutz, und
- das “Glossarium” zur Erläuterung weiterer relevanter Begriffe.
Unter ZEICHEN DER ZEIT findet man darüber hinaus persönliche, auch wertende Deutungen zu markanten Entwicklungen im Lebensrecht. Aktuelle Themen werden auf dem blog aufgegriffen (96 posts, über 10.000 Aufrufe). Auf der Internetstartseite gibt es für "Schwangere in Not" Hinweise auf die Tel.-Nr. der "Aktion Moses" des SkF, Frankfurt, und auf die online-Beratung der Caritas und des SkF. Ein Hinweis auf die HMK-Seiten findet sich auch auf www.kath.de.
Videos und Videointerviewreihen:
Um weitere die Menschen besonders interessierende Themenbereiche umfassend und nachhaltig darstellen zu können, hat der HMK sich auf Videos konzentriert und seit 2007 eigene Videointerviewreihen konzipiert und durchgeführt. Über 174.000 „Besuche“ (01/2015; 50 Videos) bestätigen die Richtigkeit dieser Entscheidung (vergl. auch bei YouTube unter JWBHMK):
- Aufgrund des steigenden Interesses an Fragen zum „Leben vor dem Lebensende“ ist die erste Videointerviewreihe „Ars Moriendi“ gestartet worden, zuletzt angereichert mit aktuellen Themen wie Organtransplantation und (Beihilfe zur) Selbsttötung.
- Die im September 2009 begonnene zweite Reihe zum Thema „Leben mit Behinderungen“ fand im Juni 2011 mit einer Tagung über die Vernachlässigung bei der häuslichen Pflege durch Angehörige ihr (vorläufiges) Ende.
- Im September 2011 startete mit "Deutschland - kinderunfreundlich?" (Arbeitstitel) eine weitere Videointerviewreihe. Schwerpunktmässig sollen die Themen-Bereiche Familie, auch „Wahl-Grossfamilie“ und „soziale Lebenslaufpolitik“ bearbeitet werden. Vergl. dazu als gutes Beispiel das Interview zum Caritas Lebenshaus in Frankfurt.
Ausblick: Der öffentliche Diskurs über Fragen des Lebensschutzes wird angesichts der zunehmenden Bedrohungen immer wichtiger. Er wird zudem mit wachsender Schärfe geführt. Um sich auch in Zukunft in diese gesellschaftliche Debatte kraftvoll und pluralitätsfähig einbringen zu können, sucht der HMK mittelfristig gleichgesinnte Partner zur Unterstützung/Erweiterung seiner Aktivitäten.
Februar 2015
Donnerstag, 13. November 2014
Das Lebenshaus der Caritas Frankfurt am Main
Johannes Beckermann, HMK Leben, im Gespräch mit Hartmut Fritz (Caritasdirektor 1998 bis 2014) über das Lebenshaus der Caritas Frankfurt am Main
Dienstag, 30. September 2014
INZESTVERBOT
§ 173 Abs. 2 StGB stellt den „Beischlaf zwischen leiblichen Verwandten“ unter Strafe: Zu Recht
Fragen:Grundsätzlich: Kann mit einer Strafandrohung das angestrebte Schutzziel erreicht werden?
Speziell: Die Familie soll als Rechtsgut geschützt werden. Gibt es evtl. schützenswertere Rechtsgüter, die eine Aufhebung dieser Strafandrohung rechtfertigen? Haben sich die Grundlagen für die Strafandrohung entscheidend verändert?
Das Inzestverbot gehört zu den ältesten Normen menschlichen Zusammenlebens. Deshalb ist schon überraschend, dass im September 2014 der Deutsche Ethikrat – mit knapper Mehrheit – angeregt hat, die Strafbarkeit des Beischlafs zwischen erwachsenen Geschwistern aufzuheben. Eindeutig negative Reaktionen insbesondere aus der Unions-Fraktion deuten aber an, dass dieser Vorschlag zur Zeit wohl keine parlamentarische Mehrheit finden wird.
Die verfassungsrechtliche Situation scheint eindeutig geklärt: Das BVerfG hat im Jahr 2008 – bei 7:1 Richterstimmen - verfassungsrechtliche Bedenken (Grundgesetzverstoß?) als nicht begründet abgelehnt. Die in einem Minderheitsvotum aufgeworfene (und dort verneinte) Frage, ob das Strafrecht überhaupt geeignet ist, den gewünschten Schutzzweck zu erreichen, hat das Gericht eindeutig positiv mitentschieden. Von 2007 bis 2012 gab es pro Jahr acht bis zwölf Verurteilungen. - Auch der EGMR hat im Jahr 2012 die Verfassungsmäßigkeit des $ 173 StGB bestätigt.
Wie erklärt sich das erstarkte Interesse an dieser Fragestellung?
Das mit der Strafnorm angestrebte Schutzziel könnte die eigentliche „Zielscheibe“ sein: In unserer Gesellschaft gibt es seit längerem erkennbare Tendenzen, die Schutzwürdigkeit der Familie – in ihrer traditionellen Form – zu hinterfragen. Damit werden Fundamente unserer staatlichen Ordnung unterminiert.
Dem Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung – gepaart mit der individuellen Freiheit - soll ein höherer Rang eingeräumt werden. Aber auch das Einvernehmen kann die Aufhebung der Strafbarkeit nicht begründen. Unsere Rechtsordnung missbilligt Handlungen/Verträge, die gegen die guten Sitten verstoßen (§ 138 BGB).
In der Lebenswirklichkeit schafft die vermehrte Zeugung von Kindern mittels Samenspenden neue Risiken/Unsicherheiten. In Kanada soll mit Hilfe von Datenbanken die Suche nach Angehörigen erleichtert werden. Nachdem bei uns gerichtlich (2013) der Auskunftsanspruch auf den Namen des leiblichen Vaters anerkannt worden ist, könnte auch bei uns dieser Weg eröffnet werden. Bei der Diskussion um die Zulässigkeit der Babyklappe wird immer wieder darauf hingewiesen, wie sehr manche Kinder an ihrer „Abstammungslosigkeit“ leiden; sie suchen daher aktiv nach unbekannten Elternteilen.Das eugenische Argument der angestrebten Verhinderung möglicher Behinderungen allein reicht zwar für die Strafnorm nicht aus: Auch behinderte Kinder haben ein Lebensrecht. Gerade in Zeiten, in denen die von unserem Grundgesetz besonders geschützte Familie unter vermehrten Anpassungs- und Rechtfertigungsdruck geraten ist, sollte man das seit Alters her strafbewährte Tabu des Inzestverbots dennoch nicht in Frage stellen. Um Einzelfälle möglichst gerecht zu behandeln, sind die notwendigen Regelungen im Verfahren zu § 173 StGB in unserer Strafprozessordnung vorgesehen.
UND: Wie nachhaltig (und schnell) das Unrechtsbewusstsein verloren gehen kann, wenn eine bestehende Strafnorm aufgehoben wird, kann man bei unserer Abtreibungsregelung („Rechtswidrig, aber straflos“) feststellen.
Dienstag, 23. September 2014
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT: Texte und Video-Interviewreihen
(1) In unseren Texten haben wir von Anfang an die verschiedensten Aspekte zu dem THEMA LEBEN – vor allem dessen Schutz vom Anfang bis zum Ende betreffend – ausführlich analysiert und dargestellt, u.a. in den Schwerpunktthemen, Stichworten, Glossarium sowie "Zeichen der Zeit".
- Um hilfesuchenden „Schwangeren in Not“ den leichten Zugang zu verschiedenen Hilfsangeboten (Caritas, SkF) zu ermöglichen, haben wir z.B. die "Vertrauliche Geburt" im Rahmen der Aktion Moses auch in Videos ins Netz gestellt.
- Einen schnellen Überblick über interessant erscheinende Entwicklungen bzw. Themen ermöglicht der blog auf der Startseite: Die 93 Einträge sind 10.408mal angeklickt worden.
(2) In Ergänzung zu den weiterhin angebotenen (aktualisierten und ergänzten) Texten haben wir in den Jahren 2003 bis 2007 mit verschiedenen Partnern und einem katholischen Bischof als Schirmherrn drei öffentliche Vortragsreihen geplant und durchgeführt. Diese haben wir zuletzt durch kurze Videointerviews mit den Referenten begleitet.
(3) Die neuen Medien machen es möglich: Um an Fragen des umfassenden Lebensschutzes Interessierten jederzeit und auf Dauer Zugriff auf die von uns erarbeiteten Themenbereiche zu geben, haben wir uns nach den Vorträgen auf die konzeptionelle Durchführung eigener Videointerviewreihen konzentriert. Mit messbarem Erfolg: In den nächsten Wochen wird die Zahl der Klicks auf unsere Videos (dann 50, auch auf YouTube unter JWBHMK) die Marke von 170.000 überschreiten.
„Leben vor dem Lebensende“: Wegen des deutlich gestiegenen Interesses an dieser Thematik haben wir im August 2007 mit dieser Reihe begonnen. Ein audiophon über „Gespräche mit Sterbenden“ in dem Hospiz Advena in Erbenheim (12/07) führt die Liste aller Klicks mit schon über 40.000 „Besuchen“ an.
Im Moment heftig in der gesamtgesellschaftlichen Diskussion stehende Einzelthemen wie die Strafbarkeit der Beihilfe zur Selbsttötung finden reges Interesse; über moraltheologische Aspekte haben wir mit Pater Prof. Dr. Schuster SJ (07/12; 1.048 Klicks) und über medizinethische Fragen mit Frau Dr. Bockenheimer (07/13; 345 Klicks) gesprochen.
Unsere Interviews mit den Professoren Bechstein und Schuster SJ (10/12) über grundsätzliche und aktuelle Fragen zu Organtransplantationen wurden mit 489 Klicks bedacht.
Die Frage, ob Deutschland kinderunfreundlich? ist, wird angesichts der demographischen Entwicklung mit den weiter niedrigen Geburtenzahlen immer wieder gestellt. Bislang haben wir nur drei Videointerviews machen können; die Zahl der zum Gespräch bereiten Partner ist wegen der von ihnen als besonders „heikel“ eingestuften Thematik deutlich eingeschränkt. Im Rahmen der aktuellen Suche nach der „richtigen“, der zukunftssichernden Familienpolitik werden wir dennoch weiterhin diesen Fragen nachgehen. Das Konzept des Caritas-Lebenshauses „St. Leonhard“* (08/14) hat uns eindrucksvoll eine Möglichkeit aufgezeigt, wie gemeinschaftsstiftender und generationsübergreifender Lebens- und Wohnraum für Jung und Alt geschaffen werden kann.
22. September 2014
* das Video über den Besuch bei der Caritas wird in wenigen Tagen zu sehen sein
Samstag, 13. September 2014
LEBENSSCHUTZ UND MEDIZIN: Eine schwindende Vertrauensbasis?
Aus Nachbarländern, in denen die aktive Sterbehilfe nicht verboten ist, kann man hören, dass diese „Dienstleistungen“ auch an nicht um ihre Einwilligung befragten Patienten vorgenommen werden. Daher wurde in Holland mit der CREDO CARD der besorgte Aufruf formuliert: „Maak mij niet dood, Doktor“. Leider geben vereinzelte Berichte aus deutschen Krankenhäusern Anlass zu der Sorge, dass Fälle gefährlicher Verwahrlosung – bis in den Grenzbereich der Lebensgefährdung – nicht mehr ausgeschlossen werden können.
Wenn man über die Phasen des Lebensschutzes nachdenkt – vom Beginn bis zum Tod -, wird ein zunehmend engerer Zusammenhang zwischen Leben und Medizin deutlich:
Zu Beginn in der Stammzellenforschung, der Kryokonservierung, dem Embryonenschutz, der künstlichen Befruchtung (IVF) sowie der Präimplantationsdiagnostik (PID) und der Pränataldiagnostik (PND); zu diesem frühen Stadium zählt auch die Leihmutterschaft als bei uns nicht erlaubte Ausnahme.
Zum Ende des Lebens haben Forschungserfolge zu einer deutlich längeren Lebenserwartung mit den dadurch gewonnenen erweiterten (Zeit-)Optionen geführt. Allerdings steigt auch die Zahl „altersbedingter“ Krankheiten (wie Demenz) sowie die latente Angst vor der als anonym-bedrohend empfundenen „Apparatemedizin“. Patientenverfügungen sollen das Gefühl der „verlorenen Autonomie“ überbrücken helfen. Im Zentrum der (medialen) Diskussion stehen im Moment Fragen um die Möglichkeiten und die potentiellen Gefahren der Sterbehilfe, des assistierten Suizids und der Organspenden.
Die wieder aufgekommenen Zweifel (neu Herzklinikum Berlin), ob bei Organtransplantationen trotz aller Bemühungen um mehr Kontrolle und Transparenz nicht doch manipuliert wird, führen zu Vertrauensverlusten und als Folge zu nachlassender Spendebereitschaft.
Umstritten bleibt bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen die Frage des Einsatzes von Psychopharmaka. Sind sie ein legitimes Mittel zur Schmerzlinderung, zur Erhaltung der Selbstbestimmung oder aber bei zu starker Sedierung eine neue Form der Gewaltanwendung?
Kann die Medizin in Verkennung ihres Auftrags bzw. dessen Grenzen sogar zu einer Bedrohung für den Patienten werden? Was ist, wenn die Medizin nicht „loslassen“ kann? Wie steht es mit dem Recht des Kranken, auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten – auch mit dem Risiko den eigenen Tod schneller herbeizuführen?
Die gelungene Kommunikation zwischen Arzt und Patient ist entscheidend - basierend auf einem intakten Vertrauensverhältnis. Das verloren gegangene Vertrauen wieder aufzubauen, wird Zeit brauchen.
September 2014
Mittwoch, 23. Juli 2014
FAMILIENPOLITIK –
und der gesellschaftliche Wertewandel:
Staatliches Handeln in einer hoch-komplexen, unübersichtlichen Situation
Die demographische Entwicklung in Deutschland ist seit Jahren negativ: Während vor zwanzig Jahren noch über 1,3 Mio. Kinder geboren worden sind, hat sich diese Zahl bis 2013 um etwa 50% verringert. Für die Zeit nach 2020 wird ein weiterer Einbruch prognostiziert. Ein Faktor dafür ist, dass immer mehr Frauen/Eltern bewusst auf Nachwuchs verzichten, also „gewollt kinderlos“ sind.
Eltern werden in ihrer Entscheidung für oder gegen Kinder von einer Kombination mehrerer Faktoren beeinflusst: finanziellen, strukturellen und kulturellen. Dazu gehören sich weiter wandelnde eigene und/oder gesellschaftliche Erwartungen, wobei letztere in ihrer Wirkung oft unterschätzt werden. Das traditionelle Familienbild wird nachhaltig hinterfragt. Andere Formen des Zusammenlebens drängen nach vorn (und verlangen nach Anerkennung). Aber auch in der Ehe ändern sich die Rollen: Der Vater als Haupt-/Allein-Ernährer verliert mehr und mehr an Bedeutung, die Väter kümmern sich mehr/länger um den Nachwuchs: Die – immer besser ausgebildeten – Mütter suchen (auch) eine berufliche Perspektive. Die stetig steigende Zahl nicht gelungener Partnerschaften und zerbrochener Familienstrukturen liefert für diese Entscheidung der Frauen eine nachvollziehbare Motivation.
Wie soll/kann der Staat auf diese Situation reagieren? Mit welchem realistischen Ziel? Darf der Staat ein Leitbild vorgeben? Gibt es die „ideale“ Familiengröße? Welche Grenzen muss der Staat grundsätzlich beachten? Die Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung werden kontinuierlich erweitert. Ist daher deren stärkere finanzielle Förderung seitens des Staates angesagt? Allein auf die Einwanderung kinderreicher Familien zu setzen, ist sicher keine (Dauer-)Lösung. Es besteht die Gefahr des demographischen Kolonialismus (Prof. Birg, 2009). Die politisch offenbar gewollte Bevorzugung der – staatlich organisierten und immer mehr professionalisierten – Fremdbetreuung von Kleinkindern droht die Wahlfreiheit und das Ersterziehungsrecht der Eltern zu untergraben.
Zur Stabilisierung der Bevölkerung als Ziel staatlichen Handelns ist daher eine kluge Kombination der verschiedensten Maßnahmen angezeigt. Seit 2008 hat die Regierung diese nach Umfang und Wirkung wissenschaftlich untersuchen lassen: Staatliche Stellen geben danach für die Familien-Förderung insgesamt p.a. mehr als 125 Mrd. € aus (FAZ 15/02/2014, S. 12); die Zahlen werden angezweifelt. Dennoch ist ein nachhaltiger Trendwandel in der demographischen Entwicklung nicht eingetreten (evtl. eine Verlangsamung der Abwärtsspirale).
Nachhaltig erfolgreich – im Sinne der angestrebten Erhöhung der Geburtenzahlen – können staatliche Maßnahmen nur sein, wenn das gesamtgesellschaftliche Umfeld „sie trägt“. Wichtig ist eine grundsätzlich kinderfreundliche Einstellung. Die „bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist ein weiterer wesentlicher Baustein. Dabei geht es nicht nur und in erster Linie um die Berücksichtigung erkennbarer Bedürfnisse der Wirtschaft und damit um arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, sondern um die Erfüllung konkreter Erwartungen der (zukünftigen) Eltern. Echte, erfahrbare Wahlfreiheit auch in der (schulischen) Betreuung kann zu Kindern motivieren.
Seinen Bestand zu sichern, ist ein legitimes Interesse jedes Staates. Dabei muss er sich auch auf die Eltern verlassen. Sie zu Kindern zu motivieren, ist ein wesentlicher Bestandteil dieses staatlichen Auftrags. Um der eigenen Zukunftsfähigkeit willen fordert unser Grundgesetz in Art. 6 den besonderen Schutz von Ehe und Familie. Die sich abzeichnende Tendenz zur völligen Angleichung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit der Ehe führt im Endeffekt zu einer Aushöhlung dieses legitimen Schutzgedankens. Die gewollte Ungleichbehandlung zugunsten von Ehe und Familie, der „Keimzelle unserer Gesellschaft“, ist daher keine Diskriminierung anderer Lebensformen, sondern eine gut begründete Differenzierung – im wohlverstandenen Eigeninteresse.
Dienstag, 3. Juni 2014
„ONE OF US“ - „EINER VON UNS“
28. Mai 2014: Entscheid der EU-Kommission: Kein Handlungsbedarf für mehr Lebensschutz - trotz einer zahlenmäßig überwältigenden Unterstützung aus der EU-Bevölkerung lehnt die EU-Kommission die Forderungen dieses Bürgerbegehrens ab
Seit April 2012 gibt es die Möglichkeit, mittels Volksbegehrens bestimmte Themen auf die politische Agenda der EU zu setzen, z.B. das „Recht auf Wasser“. Keiner der bisherigen Versuche war zahlenmäßig so erfolgreich wie „One of Us“ mit über 1,7 Mio Unterstützern (rund 10% aus Deutschland) – unter ihnen Papst Franziskus und einige katholische Bischöfe aus Deutschland und Österreich. Erklärtes Ziel dieser eindrucksvollen Bürgerinitiative war, einen Finanzierungsstopp für die Embryonenforschung und die Abtreibung zu erreichen.
Im Februar 2014 wurde die Petition an die für die Einleitung von Gesetzgebungsverfahren in der EU zuständige Kommission übergeben. Im Rahmen der Überprüfung dieses Begehrens gab es im April eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament. Am 28. Mai gab die EU-Kommission ihre Entscheidung bekannt, kein neues Gesetzgebungsverfahren aufzunehmen. Zur Begründung wurde auf die vor kurzem erlassenen Rahmenrichtlinien unter den Mitgliedsstaaten verwiesen. Außerdem müssten EU-Projekte das jeweilige nationale Recht respektieren.
Die erfreulich hohe Teilnahme an dieser Initiative – auch seitens der Amtskirche! - sollte uns in unseren Bemühungen um einen umfassenden Lebensschutz Mut machen. Auch wenn die „Politik“ (bei uns) sich mit den gefundenen Kompromissen abfinden möchte, scheint das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit der Tötung menschlichen Lebens mittels Abtreibung in der Bevölkerung doch noch nicht völlig verloren gegangen zu sein – allen Unkenrufen zum Trotz. Wie lässt sich diese Tatsache medial nutzen? In der Form einer „positiven Skandalisierung“? Bei unseren Aktivitäten müssen wir noch mehr als bisher Wert darauf legen, dieses Bewusstsein zu stärken bzw. zu wecken. Frage: Wie rechtfertigt der Staat die finanzielle Unterstützung rechtswidriger Taten?
Die ernüchternde – wenn auch angesichts der erst vor wenigen Tagen erfolgten EU-Wahlen nicht wirklich überraschende – negative Reaktion der EU-Kommission ist auch der notwendigen Diskussion um die Zuständigkeiten innerhalb Europas zuzuschreiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im Oktober 2010 entschieden, keine eigene Kompetenz zur Schaffung eines „Rechts auf Abtreibung“ zu haben. Diese Frage muss demnach auf nationaler Ebene entschieden werden. Und: Falls ein europäisches Volksbegehen sich „so einfach aushebeln“ ließe, sollte auch die Wahl der Mittel zur Durchsetzung eines Begehrens überprüft werden. Es bleibt zu überlegen, ob nicht in Zukunft das gestärkte EU-Parlament Ansprechpartner entsprechender Initiativen sein sollte.
2. Juni 2014
Samstag, 3. Mai 2014
REPRODUKTIVE AUTONOMIE: Gibt es anerkannte Grenzen?
- warum werden die gesellschaftlichen Auswirkungen der Fortpflanzung oft ausgeblendet?
Im März 2014 hat die Büchnerpreisträgerin S. Lewitscharoff in Dresden eine Rede gehalten.Thema: „Von der Machbarkeit. Die wissenschaftliche Bestimmung über Geburt und Tod“. Nach anfänglich positiven Reaktionen haben sich in der Folgezeit vornehmlich kritische Stimmen zu Wort gemeldet. Die wegen der nicht akzeptablen Wortwahl – die Künstlerin hat künstlich erzeugte Kinder als Halbwesen bezeichnet – zu Recht geführte, wenn auch medial aufgeheitzte Debatte hat allerdings mit dazu beigetragen, dass das Grund-Anliegen der Rede kaum aufgegriffen und diskutiert worden ist. Frau L. möchte Warnzeichen gegen eine von ihr befürchtete negative Entwicklung aufrichten.
Die Rednerin spricht von der Gefahr, dass es durch die nicht eingeschränkte Nutzung der infolge der Fortschritte in der Medizin erweiterten Möglichkeiten fast zwangsläufig zu einer Verzweckung des Menschen, zu seiner fortschreitenden Instrumentalisierung kommt. Mit dem geltenden Verständnis der Menschenwürde wäre diese Entwicklung nicht vereinbar. Wo liegen die Grenzen für die Erfüllung eines Kinderwunsches? Welche neuen Regeln müssen gelten, um dem „Machbarkeitswahn“ Einhalt zu gebieten? Ist alles erlaubt, was machbar ist - nur weil es machbar ist?
Dem Zeitgeist entsprechend wird den Eltern das Recht auf ein Kind zugesprochen. Methode und Zeitpunkt (social freezing) sind wählbar. Staatliche Unterstützung wird erwartet. Aber bei dieser allein auf den Elternwunsch konzentrierten Sicht werden sozial-ethische Auswirkungen gesamtgesellschaftlicher Art bewusst ausgeblendet. Wer sorgt sich um die legitimen Interessen der Kinder? Auf welcher Basis werden in Zukunft die entstehenden Fragen beantwortet? Wie verstehen wir Familie – z.B. im Fall anonymer Samenspender?
Wegen des drohenden demographischen Wandels allein die Aspekte einer medizinisch verbesserten Möglichkeit der Fortpflanzung zu beachten und zu fördern, ist nicht ausreichend. Es geht um eine zutiefst anthropologische Frage: Welcher Begriff von „Menschheit“ soll in Zukunft gelten? Unser Grundgesetz gibt entsprechende Maßstäbe vor. Menschen haben ihre unverlierbare Würde in sich selbst; sie dürfen nie als Mittel zum Zweck genutzt (und gezeugt) werden.
Mai 2014
Montag, 10. März 2014
ALLE KINDER SIND EIN GESCHENK GOTTES
(angeregt von: Bischof Heiner Koch, Dresden, 07. 03. 2014)
Um den Geburtenrückgang bei uns abzumildern, hat die Politik u.a. erwogen, die künstliche Geburt mit höheren Zuschüssen stärker zu fördern. Gegen diese staatlichen Maßnahme sind erhebliche Bedenken vorgebracht worden.
Mit einem am 2. März 2014 in Dresden gehaltenen Vortrag hat die letztjährige Büchnerpreisträgerin Sibylle Lewitscharoff scharfe (Gegen-)Reaktionen ausgelöst. Ihre Rede stand unter dem Titel: „Von der Machbarkeit. Die wissenschaftliche Bestimmung über Leben und Tod“. Mit sehr starken Worten hat Frau L. ihr tiefes Unbehagen am menschlichen Machbarkeitswahn und insbesondere an der modernen Reproduktionsmedizin (aber auch den medizinischen Möglichkeiten am Lebensende) zum Ausdruck gebracht.
Ganz offensichtlich lehnt sie die durch die Reproduktionsmedizin ermöglichte künstliche Befruchtung (IVF) als einen „abartigen Weg“ ab; sie wendet sich gegen die damit verstärkte um sich greifende Selbstermächtigung der Frau - „Mein Bauch gehört mir“. Frau L. äusserte ihr – nach eigenen Angaben religiös motiviertes - Unbehagen in ungewöhnlich drastischen Worten.
Auch wenn das Verfahren vielen ungewollt kinderlosen Paaren zu einem Kind (geschätzt auf drei Millionen) verholfen hat, gibt es gute Gründe für eine nach wie vor kritische Haltung. Diese Bedenken hat z. B. die katholische Kirche immer wieder bekräftigt, zuletzt in der Debatte um die Zulässigkeit der PID.
Aber trotz aller Vorbehalte gegen die Methode: Es ist völlig inakzeptabel, die so gezeugten Kinder herabzuwürdigen, sie wie Frau L. mit Abscheu zu betrachten, sie gar als Halbwesen und als künstliche „Weißnichtwas“ zu diffamieren*. Als Kinder sind auch sie Geschenke Gottes mit einer unantastbaren Menschenwürde.
Die verständliche Kritik an der missglückten, zumindest missverständlichen Wortwahl führt leicht dazu, die Absicht der Referentin zu übersehen. Sie möchte auf eine aus ihrer Sicht verhängnisvolle Entwicklung aufmerksam machen. Nur einige Stichworte: Machbarkeitswahn – zu Beginn und am Ende des Lebens, Selbstermächtigung der Frau, Mann nur (anonymer) Samenspender, ….
*In einem Interview hat Frau L. ihre drastischen Formulierungen erläutert, ohne allerdings von den Kernaussagen abzurücken (FAZ 7/3/2014). Einen Tag später hat sie dann aber gegenüber dem ZDF ihr Bedauern über diesen Satz ausgesprochen.
Montag, 24. Februar 2014
EUTHANASIE – jetzt auch bei Kindern?
Immer häufiger kann man hören, dass Angehörige Schwerstkranker vom Pflegepersonal offen gefragt werden, ob sie ihren Lieben nicht weitere Qualen ersparen möchten. Die Sterbehilfe (Euthanasie) ist offensichtlich als akzeptierte Alternativtherapie in unserer Gesellschaft angekommen. Welche Grenzen gelten noch?
Leider gilt es jetzt einen weiteren Tiefpunkt in dieser Entwicklung zu beklagen: Am 13. Februar 2014 hat das belgische Parlament ein Gesetz verabschiedet, welches Sterbehilfe auch bei Kindern erlaubt, wenn sie todkrank sind und unter starken Schmerzen ohne Aussicht auf Linderung leiden. Anders als in den Niederlanden, in denen bei Kindern eine Altersgrenze von zwölf Jahren gilt, legt das belgische Gesetz keine Untergrenze fest. Die Maßnahme muss von den Eltern und den behandelnden Ärzten gebilligt werden.
Und: Grundvoraussetzung ist, dass die betroffenen Kinder sich ihrer Situation und der Tragweite ihrer Entscheidung bewusst sind. Wer soll dies anhand welcher Kriterien überprüfen? Mit guten Gründen hat die Gesellschaft für das allgemeine Wahlrecht eine Altersgrenze vorgeschrieben. Auch den Führerschein kann man erst ab einem bestimmten Alter erwerben. Das gilt auch für das Heiraten - und die damit verbundene Lebensentscheidung. Aber über den eigenen endgültigen Tod soll ein Kind ohne festgelegte Altersgrenze und die damit verbundene Reifevermutung entscheiden können. Das passt nicht zusammen. Zudem was muss ein todkrankes Kind empfinden, wenn es erleben muss, dass seine Eltern/Ärzte es "aufgegeben“ haben?
Bietet unsere Gesellschaft den Betroffenen wirklich keine besseren Alternativen? Speziell für Kinder eingerichtete Palliativstationen bzw. Hospize leisten seit Jahren gute Dienste. Sie bieten eine liebevolle, eine allein menschenwürdige Begleitung im Sterben.
Mittwoch, 15. Januar 2014
ENDLICH: LEBENSSCHUTZ
- wie die Politik ein vernachlässigtes Thema wiederentdeckt
Spät-Abtreibung, Beihilfe zur Selbsttötung*, Definition des Hirntodes, Sterbehilfe – diese und andere Aspekte aus dem Themen-Bereich Lebensschutz haben in der abgelaufenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages kaum eine Rolle gespielt. Mit einer Ausnahme: Der Versuch, mit einem neuen § 217 StGB die organisierte Sterbehilfe strafrechtlich zu regeln, ist gescheitert.
Jetzt scheint es, als sei der - vom Grundgesetz aufgegebene - Lebensschutz als Thema von „der Politik“ wiederentdeckt worden. Peter Tauber, der neue Generalsekretär der CDU, möchte die wieder aufgeflammte Debatte um die Strafbarkeit der geschäftsmäßig (organisiert) angebotenen Sterbehilfe zu einer ausgiebigen Diskussion nutzen, „auch um stärker über Alternativen wie Palliativmedizin und Hospizbewegung“ nachzudenken.
Als Basis der gewünschten Diskussion strebt die CDU einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf an. Die SPD hält sich noch bedeckt, allerdings hat ihr Justizminister Maas die Abstimmung über die Sterbehilfe, einer „ethisch außerordentlich komplexen Frage“, „als Gewissensentscheidung“ qualifiziert und daher die Aufhebung des Fraktionszwangs gefordert.
Während es gute Chancen für einen ernsthaften Diskurs zum Thema Sterbehilfe zu geben scheint, wird die Abtreibung – vom Papst als Ausdruck der Wegwerf-Kultur gegeisselt – weiterhin in der parlamentarischen Diskussion ausgeklammert. Die CDU hat sich schon klar positioniert: „Der Staat kann die Entscheidung für das Leben nicht erzwingen. - An den geltenden gesetzlichen Regelungen wollen wir nichts ändern“. Damit wird der Auftrag des Verfassungsgerichts zur Überprüfung der gefundenen Beratungsregelung weiter unterlaufen. Für die handelnden Politiker ist dabei wohl entscheidend, dass sie für eine die Schutzfunktion stärkende Regelung keine parlamentarische (und später verfassungsrechtliche) Unterstützung erwarten.
*P.S. Unsere Videointerviews zu den (medizin-)ethischen Aspekten der Beihilfe zur Selbsttötung finden weiterhin reges Interesse.
Donnerstag, 5. Dezember 2013
Wenn Kinder, wann Kinder?
Symposium der Deutschen Familienstiftung mit der hessenstiftung - familie hat zukunft und dem Frankfurter Zukunftsrat am 21. 11. 2013 in Fulda.
"Späte Elternschaft wird immer mehr zu einem allgemeinen Muster. Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass deutsche Eltern ihr erstes Kind am spätesten bekommen. Die Ursachen sind vielfältig und komplex: Höhere Bildungsbeteiligung, längere Bildungswege, späterer Berufseintritt, Emanzipation der Frauen, erschwerte Vereinbarkeit von Beruf und Familie, erfolgreiche Berufskarriere, veränderte Einstellungen und Leitbilder, wirksame Empfängnisverhütung und ihre nicht beabsichtigten Nebenfolgen, ungewollte Kinderlosigkeit, negative Beurteilung der Schwangerschaft durch Arbeitgeber und Arbeitskollegen, nicht familienfreundliches gesellschaftliches Umfeld, Benachteiligung von Eltern gegenüber kinderlosen Singles usw. Die deutsche Gesellschaft und Politik nimmt diese Entwicklung sprachlos zur Kenntnis und stellt sich auf diese Entwicklung ein. Es werden dabei u.E. gravierende Folgeprobleme dieser Entwicklung verschwiegen und tabuisiert. Die Konsequenzen dieser Entwicklung für Betroffene, für die Gesellschaft, für das Beschäftigungs- und Versicherungssystem werden auch in der wissenschaftlichen und gesellschafts- und familienpolitischen Diskussion unterschiedlich bewertet." (uk)Video gefördert vom Verein Hilfe für Mutter und Kind e.V.